Ab 1. Juli 2019: Blindengeld steigt um monatlich 19 Euro
Das Bayerische Blindengeld steigt zum 1. Juli 2019 von bisher monatlich 610 Euro auf 629 Euro. „Die Leistungen sind ein wesentliches Element, um die Inklusion von blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen zu verbessern“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Das ZBFS zahlt das Blindengeld aus. Die Erhöhung der Leistung folgt der jährlichen Rentenanpassung.
„Auch die Leistungen für Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung steigen an, nämlich auf 188,70 Euro monatlich“, erklärt Thomas Kerner, Leiter der Abteilung Soziale Entschädigung und Stiftungen in Bayerns großer Sozialbehörde mit Sitz in Bayreuth.
Das Sehbehindertengeld wurde 2018 eingeführt und soll den finanziellen Hilfebedarf, der durch die Inanspruchnahme von Assistenz- und Kommunikationsdienstleistungen entsteht, abmildern.
Im vergangenen Jahr hat der Freistaat Bayern insgesamt knapp 83 Millionen Euro an die rund 15.000 Menschen ausbezahlt, die in Bayern Leistungen nach dem Blindengeldgesetz erhalten.
„Für alle diese Leistungen zusammen gilt jedoch: sie werden unabhängig vom Einkommen der Antragstellerinnen und Antragsteller gezahlt. Sie sind damit ein echter Ausgleich für den hohen Aufwand, den die betroffenen Menschen im täglichen Leben haben“, ergänzt Dr. Kollmer.
Mehr Informationen zum Blindengeld erhalten Sie unter: www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/blindengeld