Dienstag, 26. März 2024

Pressemitteilung Bay. Behindertenbeauftragter 15 Jahre UN-BRK – BBSB-Inform – 26.03.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute lassen wir Holger Kiesel, den Behindertenbeauftragten des Freistaat Bayern, zu Wort kommen.
PRESSEMITTEILUNG
ünchen, 25.03.2024

15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – Wohin geht es mit Inklusion und Teilhabe? Holger Kiesel zieht Bilanz

Am 26. März 2009 wurde in Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – UN-BRK) ratifiziert. Seitdem ist es geltendes Recht in Deutschland. Zum morgigen halbrunden Geburtstag der UN-BRK kommentiert Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung den aktuellen Stand:

„Man muss es leider so sagen: Die UN-Behindertenrechtskonvention feiert ihr Jubiläum in alles andere als einfachen Zeiten: Krieg, Klimakrise, Inflation, knappe Kassen, Personalmangel. Die Welt hat gerade unendlich viele existenzielle Sorgen und Probleme! Und viele Menschen mit Behinderung haben ein mehr als unangenehmes Déjà-vu: Sie haben nämlich wieder mal das Gefühl, alles ist wichtiger als ihre Rechte und Bedürfnisse. Überall heißt es jetzt wieder: Dafür haben wir gerade überhaupt kein Geld! Dafür haben wir in Zukunft leider keine Leute mehr! Da gibt es jetzt aber gerade wirklich Wichtigeres!

Wie klingt das alles wohl in den Ohren von Menschen, die oft ihr ganzes Leben damit verbringen zu verzichten, zurückzustecken und mit Diskriminierungen zurechtzukommen – je nach konjunktureller Lage mal etwas mehr, mal etwas weniger? Es klingt sicherlich für sehr Viele unangenehm bekannt, für einige bestimmt frustrierend, für manche vielleicht sogar zynisch!

Richtig ist: Ja, wir haben wenig Geld und ja, wir haben auch zu wenig Personal. Aber, dass der eine oder die andere in Politik und Gesellschaft gar so schnell bereit ist, jetzt ausgerechnet wieder mit als erstes bei den Menschen mit Behinderung und ihren Familien zu sparen, das macht mir Sorgen und manchmal Angst!

„Inklusive Experimente, die ohnehin oft nicht funktionieren, sind jetzt definitiv zu teuer!“, heißt es da immer mal wieder. „Erstmal müssen nun die stationären Strukturen gestützt und gerettet werden! Die sind schließlich bewährt und unter dem Strich viel günstiger! Und dann können wir ja mal schauen, ob noch irgendwo Geld übrig ist!“, tönt es aus Teilen der Politik, von so manchem Leistungserbringer oder Kostenträger. Solche Äußerungen mögen aus der Not heraus verständlich und aktuellen Zwängen geschuldet sein. Aber eine konsequente Umsetzung der UN-BRK und ein entschlossenes „ambulant vor stationär“ sehen meiner Meinung nach trotzdem anders aus.

Denn es ist eben aus meiner Sicht falsch, zu sagen. „Also, dann eben alle wieder in die Einrichtungen und dann ist alles gut!“ Ich bin der festen Überzeugung: es ist vor allem teuer und personalintensiv, wenn Menschen mit Behinderung mehr als unbedingt notwendig abhängig sind! Empowerment und Hinführung zu mehr Selbstständigkeit sind also nicht nur im Sinne der UN-BRK, sie sparen aus meiner Sicht auch Ressourcen. Ganz vereinfacht gesagt: Was ein Mensch selbst kann, dafür braucht er oder sie schlicht kein Personal! Und: wer mehr selbst tun kann, kann auch mehr zur Gemeinschaft beitragen!

Wer nun aus meinen Ausführungen den Umkehrschluss ziehen will: Na gut, dann eben alle Menschen mit Behinderung sofort raus aus den Institutionen und rein in die Eigenständigkeit – der übersieht aus meiner Sicht auch einiges! Denn: Das wäre zwar idealerweise so wünschenswert. Aber: Es setzt voraus, dass es entsprechende Angebote auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf gibt! Denn, dass Menschen mit Behinderung am Ende komplett durchs Raster fallen, kann auch nicht das Ziel sein!

Und: in der UN-BRK wird zwar nicht explizit ein Wunsch- und Wahlrecht ausgedrückt, sondern vor allem Zugänge zu den Regelangeboten eingefordert. Das bedeutet aber wiederum: wo ein Recht formuliert, muss es zwangsläufig eine Alternative geben. Sonst würde es sich aus meiner Sicht um eine Pflicht handeln. Ein Beispiel: Wer immer das möchte, kann, soll und darf als Mensch mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, in die Regelschule, an all die Orte, wo ALLE sind! Aber er oder sie darf natürlich auch in die Werkstatt oder in die Förderschule gehen – sich die speziellen Orte suchen, an denen er oder sie sich wohlfühlt und sein möchte!

Unsere Aufgabe ist es, ALLEN ALLE Optionen aufzuzeigen, damit sie eine ECHTE Wahl haben und IHREN persönlichen Weg finden können! Und genau das ist für mich auch das wahre Wesen der UN-BRK. Teuer und personalintensiv sind nämlich am Ende nicht vielfältige Angebote und passgenaue Differenzierung. Was echt an die Ressourcen geht, sind schablonenhafte Standardangebote, die am Ende niemandem helfen und endlose theoretische Diskussionen, die an den Menschen und ihren Bedürfnissen vorbeigehen!

Inklusion ist für mich, wenn Menschen mit und ohne Behinderung zusammenkommen können, wann, wo und mit wem auch immer sie wollen! Machen wir das gemeinsam möglich!“

Ihr BBSB-Inform

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