Montag, 27. März 2023

Weiterbildung zur Rehabilitationsfachkraft für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung

Eine Frau steht neben einem Mädchen mit Brille, das gerade eine Apfel schneidet. Die Frau erklärt dem Mädchen die Technik.
DBSV/Friese

Rehabilitationsfachkraft – ein Beruf mit Sinn und Weitblick

Kochen, Einkaufen, Wäsche waschen, der Weg zur Arbeit – all das ist Alltag. Für blinde und sehbehinderte Menschen ist es jedoch ungleich schwerer, sich diesen Alltag zu erarbeiten. Rehabilitationsfachkräfte (oder kurz: Rehafachkräfte) helfen ihnen, Alltagsfähigkeiten (neu) zu erlernen und sich selbst zu organisieren.

Daher sind Sie in zwei Feldern tätig: Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF) und Orientierung & Mobilität (O&M).

Vollzeit-Weiterbildung zur staatlich geprüften Rehabilitationsfachkraft

Welche Voraussetzungen sind notwendig?

  • Sie haben eine abgeschlossene mindestens 3-jährige oder gleichwertige Ausbildung in einem pädagogischen, psychologischen, sozialpädagogischen, sozialarbeiterischen, medizinisch-therapeutischen oder pflegerischen Beruf.
  • Sie waren mindestens 18 Monate im pädagogischen, psychologischen, sozialpädagogischen, sozialarbeiterischen, medizinisch-therapeutischen oder pflegerischen Bereich tätig oder haben mindestens 6 Monate pädagogisch oder rehabilitativ mit blinden beziehungsweise sehbehinderten Menschen gearbeitet.
  • Berufliche medizinische Qualifikationen aus den Bereichen Optik, Orthoptik oder Optometrie können im Einzelfall eine Aufnahme in das Asubildungsprogramm ermöglichen, wenn die Eignung für die Arbeit mit blinden oder sehbehinderten Menschen durch zusätzliche pädagogische, beraterische oder pflegerische Kenntnisse, berufliche Erfahrungen oder Zusatzqualifikationen nachgewiesen wird.
  • Sie verfügen über die notwendige physische und psychische Belastbarkeit.
  • Sie besitzen einen Nachweis über die Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe oder ein Zeugnis des mittleren Abschlusses beziehungsweise ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen (m/w/d) werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Die verbindliche Entscheidung über die Eignung obliegt der blista im Einzelfall.

Dauer/Ort: 12 Monate in Vollzeit; Marburg (Hessen)
Voraussichtliche Kosten: 21.500 € zzgl. Prüfungsgebühr 140 €
Nächster Weiterbildungsdurchgang: 15. Oktober 2022 – 14. Oktober 2023

Was ist außerdem wichtig?

  • Ausbildungsdauer: 12 Monate, in Vollzeit
  • Ausbildungsort: Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista), Marburg (Hessen)
  • Voraussichtliche Kosten: 21.500 €, zuzüglich 140 € Prüfungsgebühr
  • Nächster Weiterbildungsdurchgang: 1. März 2024-28. Februar 2025

Notwendig ist eine Interessenbekundung ähnlich einer Bewerbung, über die im Einzelfall nach Bedarf, Haushaltslage und fachlicher sowie persönlicher Eignung entschieden wird. Bis zu einer endgültigen Zusage besteht kein Rechtsanspruch.

Für die Teilnehmenden besteht die Möglichkeit, nur einen Teil der Weiterbildung in Marburg zu absolvieren. Nach rund 8,5 Monaten kann diese am eigenen Wohnort beendet werden, wenn es dort geeignete Personen zur Praxisanleitung gibt. Zu den Fallbesprechungen müssen die Teilnehmenden jedoch nach Marburg reisen.

Wir unterstützen Sie dabei, Finanzierungsmöglichkeiten zu generieren.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann werfen Sie einen Blick in unseren barrierefreien Flyer oder sehen sie sich für mehr Informationen unser Stellenangebot Teilnehmende (m/w/d) an der Weiterbildung zur staatlich geprüften Rehabilitationsfachkraft, Marburg, Vollzeit, ab März 2024 an.

Flyer zum Download: Weiterbildung zur Rehabilitationsfachkraft für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung

Alexandra Bauer

Sekretariat Landesgeschäftsführung Verbands- und Sozialpolitik
Telefon:089 55988-124 E-Mail:alexandra.bauer@bbsb.org
info@bbsb.org
Adresse:Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB) e.V.
Arnulfstraße 22
80335 München

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