Standpunkt des BBSB e.V.

zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts

Künftig mehr Menschen mit Behinderung in reguläre Arbeit zu bringen, zu halten und schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen noch besser zu fördern – das ist das angestrebte Ziel der Bundesregierung. Daher hat das Kabinett vor einiger Zeit einen Gesetzentwurf dazu beschlossen, der inzwischen als Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vorliegt. Der BBSB e. V. hat hierzu keine eigene Stellungnahme verfasst. Da wir jedoch blinde und sehbehinderte Menschen dabei unterstützen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen bzw. bestehende Arbeitsverhältnisse trotz Einschränkungen aufrechtzuerhalten, haben wir uns besonders mit der Sichtweise des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hierzu auseinandergesetzt und begrüßen dessen Position grundsätzlich.

Zwei der Positionen des DGB, die dieser in seiner Stellungnahme darstellt, erachtet der BBSB als besonders relevant:

1. Die geplante Einführung einer vierten Staffel in der Ausgleichsabgabe für Unternehmen mit keinem*r einzigen schwerbehinderten Beschäftigten.

Zum Hintergrund

Ab einer Unternehmensgröße von 60 Beschäftigten tritt eine gesetzliche Beschäftigungspflicht von 5 % schwerbehinderter Arbeitnehmer*innen in Kraft. Bisher musste bei Nichterfüllen dieser Pflicht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 € gezahlt werden. Darüber hinaus war eine in drei Staffeln gegliederte Ausgleichszahlung erforderlich, um eben diese Nichtbeschäftigung auszugleichen. Nun soll das Bußgeld entfallen, dafür sollen die Ausgleichszahlungen in den bisherigen Staffeln der gesetzlich vorgeschriebenen Dynamisierung entsprechend leicht erhöht sowie um eine vierte Staffel für Unternehmen mit keinem*r einzigen schwerbehinderten Beschäftigten ergänzt werden.

Der DGB unterstützt grundsätzlich die Einführung dieser vierten Staffel in der Ausgleichsabgabe. Er würde jedoch die Einführung einer Staffelung je nach Erfüllungsgrad der Vorgabe befürworten sowie eine Anhebung der vierten Staffel auf 1.300 € (statt der im Referentenentwurf geplanten maximalen 720 €); zudem sollte die steuerliche Geltendmachung dieser Ausgleichsabgabe als Betriebsausgabe vollständig entfallen. Denn diese beiden erforderlichen Zahlungen bieten entsprechend der Position des DGB auch künftig einen starken Anreiz für die Unternehmen, schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen zu beschäftigen.

Darüber hinaus bemängelt der DGB das Wegfallen des bisher zu zahlenden Bußgelds. Denn durch dieses Bußgeld aufgrund der Einstufung der Nichtbeschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer*innen als Ordnungswidrigkeit konnte nach seiner Einschätzung ebenfalls ein starker Beschäftigungsanreiz für die Unternehmen geschaffen werden, der dem Referentenentwurf entsprechend nun entfallen würde.

Der BBSB e. V. begrüßt diese Position des DGB in ihrer Gesamtheit.

2. Einführung einer Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamts

Zum Hintergrund

Seit Jahren wird eine zu lange Verfahrensdauer bei Anträgen auf Anspruchsleistungen bei Integrationsämtern bemängelt. Dies führt häufig zu einer Gefährdung bereits bestehender Arbeitsverhältnisse. Um dies zu verhindern, soll – dem Referentenentwurf folgend – ein solcher Antrag nach seiner Einreichung mit Ablauf von sechs Wochen als genehmigt gelten, sofern das Integrationsamt sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht geäußert hat. Der DGB unterstützt diese Neuregelung, da hierdurch seiner Ansicht nach Betroffenen ein schnellerer Zugang zu den ihnen zustehenden Leistungen (etwa Berufsbegleitung oder Arbeitsassistenz) ermöglicht wird.

Der BBSB e. V. begrüßt diese Position des DGB ebenfalls.

Wer sich darüber hinaus dafür interessiert, welchen Standpunkt unser Dachverband, der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV e. V.), bezüglich dieses Referentenentwurfs vertritt, kann sich hier entsprechend informieren.

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