Aktion Gelbe Karte für Falschparker

Der BBSB e.V. fordert Nutzer und Betreiber von E-Scootern auf, Gehwege freizuhalten.
Aus dem städtischen Straßenbild sind sie kaum noch wegzudenken: E-Scooter oder Elektro-Tretroller. Aber Fußgänger fühlen sich häufig gestört durch achtlos abgestellte Roller. Und besonders für Menschen mit Sehbehinderung stellen die Fahrzeuge ein Verletzungsrisiko dar. Die im Dezember gestartete Aktion „Gelbe Karte für E-Roller“ soll darauf aufmerksam machen.
Es wäre einfach vermeidbar gewesen, dennoch ist es passiert. Stefan Unterstraßer, Mitglied im Forum Arbeit und Beruf (BBSB) in München und von Geburt an blind, ist im September auf dem Weg zur Arbeit in das Münchner Büro unvermittelt auf einer Treppe über einen E-Scooter gestolpert. Er stürzte so schwer, dass er medizinisch versorgt werden musste und einige Wochen arbeitsunfähig war. Für blinde und sehbehinderte Menschen ist ein herumliegender Roller nicht erkennbar und eine Stolperfalle. Unfälle dieser Art häufen sich. Aus diesem Grund entschloss der BBSB, sich der „Gelbe-Karten-Aktion“ des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin (ABSV) anzuschließen. Roller, die im Weg stehen oder liegen, werden mit einer gelben Karte markiert. Nutzende sollen sensibilisiert werden, das Fahrzeug nach Gebrauch sicher abzustellen. Rollerfahrende und Verleiher werden zu mehr Rücksichtnahme aufgefordert.
„Roller auf Gehwegen behindern nicht nur uns Menschen mit einer Sehbehinderung, sondern auch Nutzer von Rollatoren, Eltern mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrende“, äußert sich Judith Faltl, Landesvorsitzende des BBSB. Es passieren immer wieder Unfälle mit falsch abgestellten oder herumliegenden Rollern auf Gehwegen. Eine besondere Gefahr stellen dabei E-Scooter dar, die auf oder an Treppen abgelegt werden. In so einem Fall ist nicht nur ein Stolpern, sondern ein Treppensturz vorprogrammiert.
Karl Depner, Referent für Barrierefreiheit des BBSB sagt: „Wir fordern: Die politisch Verantwortlichen müssen die Betreiber und Nutzer von E-Scootern bei Unfällen in Haftung nehmen.“ Denn bisher ist noch nicht geklärt, wo die E-Scooter abgestellt werden dürfen. Eine Vorreiterrolle nimmt die Stadt Leipzig ein. Hier gibt es definierte Bereiche, in denen es erlaubt ist, die Fahrzeuge abzustellen. Faltl fordert Rollerfahrende dazu auf, Fußgängerwege, Treppen oder Haltestellen freizuhalten und dadurch aktiv das Unfallrisiko zu senken.
BBSB-Mitglieder können die Karten bei ihrer jeweiligen Blickpunkt Auge-Beratungsstelle abholen.
Fachlicher Ansprechpartner zum Thema Barrierefreiheit
Karl Depner
Referent für Barrierefreiheit
karl.depner@bbsb.org