Informationen für Interessierte im Ehrenamt als Berater*in (Blickpunkt Auge)

Die Beratung von betroffenen Personen ist die Kernaufgabe des BBSB. „Blickpunkt Auge“ (BPA) ist ein Beratungsangebot der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in Deutschland für sehbehinderte und blinde Menschen, für Menschen, deren Erkrankung zu Sehverlust führen kann sowie für deren Angehörige.

Zur Umsetzung des Beratungsangebotes in Bayern bildet der BBSB eigene Berater*innen aus, die ehrenamtlich für unbestimmte Zeit für eine Bezirksgruppe tätig sind. Berater*innen werden vom Landesvorstand nach Absprache mit der zuständigen Bezirksgruppenleitung berufen (Berufungsamt).

Aufgaben:

  • Beratung von Ratsuchenden bei Hausbesuchen, per Telefon oder vor Ort in der Beratungsstelle und Dokumentation der Beratungsmaßnahme.
  • Organisation und Durchführung von regionalen Stammtischen, Gruppenberatungsangeboten oder sonstigen Veranstaltungen.
  • Mitwirkung bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Infostände).
  • Unterstützung der Bezirksgruppenleitung bei Beratungstätigkeiten.
  • Zusammenarbeit mit der jeweiligen Sozialabteilung.
  • Teilnahme an Sitzungen des Reha-Teams der jeweiligen Bezirksgruppe.

Voraussetzungen:

  • Erfolgreicher Abschluss der Qualifikation „Beratungszertifikat nach BPA-Standard“ des BBSB. Die dreiwöchige Ausbildung ist kostenlos und beinhaltet u. a. Lerninhalte zu Themen wie Sozial- und Schwerbehindertenrecht, Blindengeldgesetz, Kompetenzen für Beratungssituationen und Einrichtungen des BBSB (BIT, Low Vision etc.).
  • Ordentliche Mitgliedschaft im BBSB gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung.
  • Sicheres Auftreten, Empathie, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, zuverlässige Arbeitsweise und Engagement.
  • Spaß an der Organisation von Veranstaltungen.
  • Grundlegende EDV-Kenntnisse sind hilfreich.
  • Vorlage eines einfachen polizeilichen Führungszeugnisses und Ausfüllen eines Personalfragebogens.
  • Verpflichtung zur Wahrung der Vorschriften hinsichtlich Datenschutz und Compliance.

Wir bieten:

  • Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.
  • Möglichkeit der Auslagen- und Reisekostenerstattung.
  • Versicherung für Tätigkeiten für den BBSB.
  • Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
  • Zugang zu Informationsmaterial (z. B. Insider, Intranet, Rundschreiben).
  • Möglichkeit der Bereitstellung eines eigenen E-Mail-Kontos mit @bbsb.org-Adresse sowie Nutzung von Microsoft Teams und weiteren Kommunikations- und Organisationsanwendungen.
  • Vernetzungsmöglichkeiten mit anderen Organisationen und dem DBSV.
  • Unterstützung durch hauptamtliche Mitarbeitende.
  • Verschiedene Begleit- und Assistenzmöglichkeiten für Beratungs- und Informationstätigkeiten.
  • Fachliche Einarbeitung und Anleitung durch Bezirksgruppenleitung und Sozialabteilung.

Weitere Informationen

Alle relevanten Informationen finden Sie in unserer Satzung u. a. im § 22. Die Satzung finden Sie im Internet unter https://bbsb.org/der-bbsb/satzung/.

Der BBSB ist im Internet unter www.bbsb.org zu finden.

Kontakt

Bei allen Fragen rund um eine Tätigkeit als Berater*in kontaktieren Sie Ihre zuständige Bezirksgruppenleitung. Eine Übersicht finden Sie hier: https://bbsb.org/beratung-und-angebote/blickpunkt-auge-beratungsstellen/

Hinweise: Änderungen vorbehalten. Die Angaben haben keine rechtliche Bindung. Es sind die genauen Regelungen in der Satzung, in den Geschäftsordnungen und Richtlinien des BBSB zu beachten.

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