Informationen für Interessierte im Ehrenamt als Bezirksgruppenleitung (m/w/d)

Zur Erfüllung unserer landesweiten und regionalen Aufgaben gliedert sich der BBSB in zehn rechtlich nicht eigenständige Bezirksgruppen (BG), die vor Ort von der Bezirksgruppenleitung (m/w/d) verwaltet werden.

Die ehrenamtliche Position der Bezirksgruppenleitung wird von der jeweiligen Bezirksgruppenversammlung für eine vierjährige Legislaturperiode gewählt (Wahlamt).

Aufgaben:

  • Leitung der Sitzungen des Bezirksgruppenausschusses (BGA) sowie der Bezirksgruppenversammlungen (BGV).
  • Beratung von Betroffenen sowie Anleitung und Koordination der ehrenamtlichen Berater*innen der Bezirksgruppe.
  • Vertretung des BBSB vor Ort sowie in regionalen Stiftungen und Gremien.
  • Gestaltung der örtlichen Öffentlichkeitsarbeit und Organisation von Veranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeier, Bezirksgruppenversammlung)
  • Vernetzung, Austausch und Interessensvertretung im Namen des BBSB gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft aus der Region.
  • Teilnahme an Sitzungen des Landesausschusses und der Landestagung (mit Stimmrecht).
  • Umsetzung von Weisungen des Landesvorstands sowie Beschlüssen des Bezirksgruppenausschusses. und Erfüllung sonstiger Aufgaben gem. Geschäftsordnung und vereinspolitischer Ziele des BBSB.
  • Mitverantwortung für organisatorische Abläufe in der Bezirksgruppe.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 25 Jahren sowie eine aktive und mindestens dreijährige ordentliche Mitgliedschaft im BBSB gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung.
  • Ein Gespräch mit der aktuellen Bezirksgruppenleitung hinsichtlich genauer Aufgaben und Pflichten wird dringend empfohlen.
  • Beachten Sie die weiteren Hinweise zur Wahl in den entsprechenden Rundschreiben der Bezirksgruppe und nehmen Sie an der Bezirksgruppenversammlung teil, an der die Wahlen stattfinden.
  • Der Abschluss der Qualifikation „Beratungszertifikat nach BPA-Standard“ des BBSB wird dringend empfohlen.
  • Sicheres Auftreten, Kommunikation- und Teamfähigkeit, zuverlässige Arbeitsweise, Engagement und Spaß an der Organisation von Aktivitäten.
  • Grundlegende EDV-Kenntnisse (E-Mail und Office) sind von Vorteil.
  • Vorlage eines einfachen polizeilichen Führungszeugnisses und Ausfüllen eines Personalfragebogens.
  • Verpflichtung zur Wahrung der Vorschriften hinsichtlich Datenschutz und Compliance.

Wir bieten:

  • Eine monatliche Aufwandsentschädigung, die sich nach der Größe der Bezirksgruppe richtet. Diese wird im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) ausbezahlt. Ein weiterer Teil wird ggf. im Rahmen der Übungsleiterpauschale laut § 3 Nr. 26 EStG überwiesen.
  • Möglichkeit der Auslagen- und Reisekostenerstattung.
  • Versicherung für Tätigkeiten für den BBSB.
  • Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
  • Zugang zu Informationsmaterial (z. B. Insider, Intranet, Rundschreiben).
  • Einrichtung eines eigenen E-Mail-Kontos mit @bbsb.org-Adresse sowie die Nutzung von Microsoft Teams und weiteren Kommunikations- und Organisationsanwendungen.
  • Unterstützung durch hauptamtliche Mitarbeitende in der Bezirksgruppe und in der Landesgeschäftsstelle.
  • Verschiedene Begleit- und Assistenzmöglichkeiten für Beratungs- und Informationstätigkeiten.
  • Umfangreiche und fachgerechte Einarbeitung.

Weitere Informationen

Alle relevanten Informationen finden Sie in unserer Satzung u. a. im § 22.

Kontakt

Bei allen Fragen rund um eine Tätigkeit als Bezirksgruppenleitung kontaktieren Sie Ihre zuständige Bezirksgruppe. Eine Übersicht finden Sie hier.

Hinweise: Änderungen vorbehalten. Die Angaben haben keine rechtliche Bindung. Es sind die genauen Regelungen in der Satzung, in den Geschäftsordnungen und Richtlinien des BBSB zu beachten.

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