Informationen für Interessierte im Ehrenamt als Bezirksgruppenleitung (m/w/d)
Zur Erfüllung unserer landesweiten und regionalen Aufgaben gliedert sich der BBSB in zehn rechtlich nicht eigenständige Bezirksgruppen (BG), die vor Ort von der Bezirksgruppenleitung (m/w/d) verwaltet werden.
Die ehrenamtliche Position der Bezirksgruppenleitung wird von der jeweiligen Bezirksgruppenversammlung für eine vierjährige Legislaturperiode gewählt (Wahlamt).
Aufgaben:
- Leitung der Sitzungen des Bezirksgruppenausschusses (BGA) sowie der Bezirksgruppenversammlungen (BGV).
- Beratung von Betroffenen sowie Anleitung und Koordination der ehrenamtlichen Berater*innen der Bezirksgruppe.
- Vertretung des BBSB vor Ort sowie in regionalen Stiftungen und Gremien.
- Gestaltung der örtlichen Öffentlichkeitsarbeit und Organisation von Veranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeier, Bezirksgruppenversammlung)
- Vernetzung, Austausch und Interessensvertretung im Namen des BBSB gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft aus der Region.
- Teilnahme an Sitzungen des Landesausschusses und der Landestagung (mit Stimmrecht).
- Umsetzung von Weisungen des Landesvorstands sowie Beschlüssen des Bezirksgruppenausschusses. und Erfüllung sonstiger Aufgaben gem. Geschäftsordnung und vereinspolitischer Ziele des BBSB.
- Mitverantwortung für organisatorische Abläufe in der Bezirksgruppe.
Voraussetzungen:
- Mindestalter von 25 Jahren sowie eine aktive und mindestens dreijährige ordentliche Mitgliedschaft im BBSB gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung.
- Ein Gespräch mit der aktuellen Bezirksgruppenleitung hinsichtlich genauer Aufgaben und Pflichten wird dringend empfohlen.
- Beachten Sie die weiteren Hinweise zur Wahl in den entsprechenden Rundschreiben der Bezirksgruppe und nehmen Sie an der Bezirksgruppenversammlung teil, an der die Wahlen stattfinden.
- Der Abschluss der Qualifikation „Beratungszertifikat nach BPA-Standard“ des BBSB wird dringend empfohlen.
- Sicheres Auftreten, Kommunikation- und Teamfähigkeit, zuverlässige Arbeitsweise, Engagement und Spaß an der Organisation von Aktivitäten.
- Grundlegende EDV-Kenntnisse (E-Mail und Office) sind von Vorteil.
- Vorlage eines einfachen polizeilichen Führungszeugnisses und Ausfüllen eines Personalfragebogens.
- Verpflichtung zur Wahrung der Vorschriften hinsichtlich Datenschutz und Compliance.
Wir bieten:
- Eine monatliche Aufwandsentschädigung, die sich nach der Größe der Bezirksgruppe richtet. Diese wird im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) ausbezahlt. Ein weiterer Teil wird ggf. im Rahmen der Übungsleiterpauschale laut § 3 Nr. 26 EStG überwiesen.
- Möglichkeit der Auslagen- und Reisekostenerstattung.
- Versicherung für Tätigkeiten für den BBSB.
- Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
- Zugang zu Informationsmaterial (z. B. Insider, Intranet, Rundschreiben).
- Einrichtung eines eigenen E-Mail-Kontos mit @bbsb.org-Adresse sowie die Nutzung von Microsoft Teams und weiteren Kommunikations- und Organisationsanwendungen.
- Unterstützung durch hauptamtliche Mitarbeitende in der Bezirksgruppe und in der Landesgeschäftsstelle.
- Verschiedene Begleit- und Assistenzmöglichkeiten für Beratungs- und Informationstätigkeiten.
- Umfangreiche und fachgerechte Einarbeitung.
Weitere Informationen
Alle relevanten Informationen finden Sie in unserer Satzung u. a. im § 22.
Kontakt
Bei allen Fragen rund um eine Tätigkeit als Bezirksgruppenleitung kontaktieren Sie Ihre zuständige Bezirksgruppe. Eine Übersicht finden Sie hier.
Hinweise: Änderungen vorbehalten. Die Angaben haben keine rechtliche Bindung. Es sind die genauen Regelungen in der Satzung, in den Geschäftsordnungen und Richtlinien des BBSB zu beachten.