Informationen für Interessierte im Ehrenamt als (stellv.) Sprecher*In oder Mitglied im Forum Arbeit und Beruf (FArBe)

Zur Förderung beruflicher Aktivitäten für blinde, sehbehinderte und zusätzlich gehandicapte Menschen auf lokaler, überregionaler und fachspezifischer Ebene wurde das Forum Arbeit und Beruf (FArBe) gegründet. Die Mitglieder von FArBe werden für die Dauer einer Legislaturperiode (4 Jahre) vom Landesvorstand berufen (Berufungsamt). Die Mitglieder wiederum wählen aus ihrer Mitte für dieselbe Dauer den/die Sprecher*in sowie bis zu zwei stellvertretende Sprecher*innen für FArBe (Wahlamt).

Aufgaben:

  • Beratung und Information Ratsuchender in berufsbezogenen Fragen.
  • Kontaktpflege zu Bildungseinrichtungen sowie zu Berufs- und Interessenverbänden.
  • Vorbereitung und Durchführung von fachspezifischen und übergreifenden beruflichen Veranstaltungen.
  • Beratung der Vereinsorgane in Fragen der beruflichen Teilhabe betroffener Personen.
  • Erstellung von Informationsmaterialien (z. B. Newsletter).

Der/die gewählte Sprecher*in und die gewählten stellv. Sprecher*innen für FArBe haben u. a. folgende zusätzliche Aufgaben:

  • Leitung und Koordination der weiteren FArBe-Mitglieder.
  • Teilnahme an Sitzungen des Landesausschusses mit beratender Stimme.
  • Teilnahme an der Landestagung mit Stimmrecht.
  • Erstellung Tätigkeitsbericht und regelmäßige Berichterstattung an den Landesvorstand.

Voraussetzungen:

  • Mitglieder von FArBe müssen vom Landesvorstand berufen werden (Berufungsamt).
  • Die (stellv.) Sprecher*Innen von FArBe müssen in einem separaten Wahlverfahren durch die berufenen Mitglieder von FArBe gewählt werden.
  • Interesse an beruflichen Themen.
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit, zuverlässige Arbeitsweise, Engagement und Spaß an der Organisation von Veranstaltungen.
  • Vorlage eines einfachen polizeilichen Führungszeugnisses.
  • Verpflichtung zur Wahrung der Vorschriften hinsichtlich Datenschutz und Compliance.

Wir bieten:

  • Der/die Sprecher*in und die stellv. Sprecher*innen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung gemäß § 3 Nr. 26 EstG (Übungsleiterpauschale).
  • Alle Mitglieder von FArBe haben die Möglichkeit der Auslagen- und Reisekostenerstattung.
  • Versicherung für Tätigkeiten für den BBSB.
  • Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
  • Zugang zu Informationsmaterial (z. B. Insider, Intranet, Rundschreiben).
  • Möglichkeit der Bereitstellung eines eigenen E-Mail-Kontos mit @bbsb.org-Adresse sowie Nutzung von Microsoft Teams und weiteren Kommunikations- und Organisationsanwendungen.
  • Vernetzungsmöglichkeiten mit anderen Organisationen und dem DBSV.
  • Unterstützung durch hauptamtliche Mitarbeitende .
  • Fachliche Einarbeitung und Anleitung die verantwortlichen Mitglieder des Landesvorstandes.

Weitere Informationen

Alle relevanten Informationen finden Sie in unserer Satzung im § 23 „Forum Arbeit und Beruf“. Die Satzung finden Sie im Internet unter https://bbsb.org/der-bbsb/satzung/.

Weitere Informationen über FArBe finden Sie hier: https://bbsb.org/der-bbsb/forum-arbeit-und-beruf/.

Kontakt

Wenden Sie sich direkt an die Sprecher*Innen von FArBe.

Hinweise: Änderungen vorbehalten. Die Angaben haben keine rechtliche Bindung. Es sind die genauen Regelungen in der Satzung, in den Geschäftsordnungen und Richtlinien des BBSB zu beachten.

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