Informationen für Interessierte im Ehrenamt als Mitglied (m/w/d) im Landesvorstand
Der Landesvorstand (LV) fasst Beschlüsse zur Erfüllung der Vereinsaufgaben und überwacht die Geschäftsführung. Er besteht aus dem/der Landesvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Landesvorsitzenden sowie fünf weiteren Mitgliedern (Beisitzern).
Die fünf weiteren Mitglieder (Beisitzer) des Landesvorstandes werden in einem Wahlgang von den Delegierten der Landestagung für die Dauer einer Legislaturperiode von vier Jahren gewählt (Wahlamt).
Aufgaben:
- Teilnahme an den monatlichen Landesvorstandssitzungen sowie Fassung und Abstimmung über Beschlüsse zur Erfüllung der Vereinsaufgaben.
- Teilnahme an weiteren satzungsgemäßen Organsitzungen wie Landesausschuss und Landestagung mit Stimmrecht.
- Leitung und Koordination von berufenen ehrenamtlichen Mitarbeitenden, z. B. Referent*innen.
- Repräsentation als Vertretung des BBSB bei internen und externen Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Bezirksgruppenversammlungen, Weihnachtsfeiern, politische Empfänge etc.).
- Gestaltung und Mitarbeit an strategischen Zielen und Aufgaben des BBSB.
- Mitwirkung an verschiedenen Projekten, die der Erfüllung des Vereinszwecks oder der Vereinsorganisation dienen.
- Netzwerkarbeit mit internen und externen Partner*innen.
- Ansprechpartner*in für alle Mitglieder des BBSB und interne Kommunikation durch Vereinsmedien (z. B. Erstellung „Bericht aus erster Hand“).
Voraussetzungen:
- Ordentliche Mitgliedschaft im BBSB gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung.
- Die gleichzeitige Ausübung des Amtes als Bezirksgruppenleitung bzw. stellvertretende Bezirksgruppenleitung ist nicht möglich. Auch ein hauptamtliches Arbeitsverhältnis zum BBSB ist nicht zulässig.
- Wahlamt: Die Delegierten der Landestagung müssen die fünf Mitglieder (Beisitzer) des Landesvorstandes in einem Wahlgang wählen. Die Kandidatur muss dem Wahlausschuss der Landestagung mitgeteilt werden.
- Eine eigenständige Arbeitsweise sowie Selbstorganisation sind genauso wichtig wie Teamfähigkeit, Engagement und Zuverlässigkeit.
- Verantwortungsbewusster, vertrauensvoller und verschwiegener Umgang mit Informationen. Zusätzlich gelten die Bestimmungen zur Verpflichtung zum Datenschutz und zu den Compliance-Vorgaben.
- Grundlegende EDV-Kenntnisse (insb. Textverarbeitung und E-Mail-Kommunikation).
- Vorbildfunktion und respektvolle Zusammenarbeit mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen des BBSB e. V.
- Vorlage eines einfachen polizeilichen Führungszeugnisses.
- Grundlegende Kenntnis über die Aufgaben und Strukturen des BBSB und der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in Deutschland sowie vorherige Erfahrungen durch die Arbeit in einer anderen ehrenamtlichen Tätigkeit sind hilfreich.
Wir bieten:
- Eine monatliche Aufwandsentschädigung im Rahmen einer Vergütung gemäß § 3 Nr. 26 EstG oder einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob).
- Anspruch auf weitere Auslagen- und Reisekostenerstattung.
- Versicherung für Tätigkeiten für den BBSB.
- Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und Zugang zu Informationsmaterialien.
- Einrichtung eines eigenen E-Mail-Kontos mit @bbsb.org-Adresse.
- Unterstützung durch hauptamtliche Mitarbeitende in der Landesgeschäftsstelle.
- Fachliche Einarbeitung.
Weitere Informationen
Alle relevanten Informationen finden Sie in unserer Satzung u. a. im § 16 „Zusammensetzung des Landesvorstandes“. Die Satzung finden Sie im Internet unter https://bbsb.org/der-bbsb/satzung/.
Der BBSB ist im Internet unter www.bbsb.org zu finden.
Kontakt
- Judith Faltl, Landesvorsitzende
E-Mail: judith.faltl@bbsb.org
- Maria Strach, Assistentin des Landesvorstandes
Tel.: 089 55988-324, E-Mail: maria.strach@bbsb.org
Hinweise: Änderungen vorbehalten. Die Angaben haben keine rechtliche Bindung. Es sind die genauen Regelungen in der Satzung, in den Geschäftsordnungen und Richtlinien des BBSB zu beachten.