Informationen für Interessierte im Ehrenamt als stellvertretende Bezirksgruppenleitung (m/w/d)

Zur Erfüllung unserer landesweiten und regionalen Aufgaben gliedert sich der BBSB in zehn rechtlich nicht eigenständige Bezirksgruppen (BG), die vor Ort von der Bezirksgruppenleitung verwaltet werden.

Die ehrenamtliche Position der stellvertretenden Bezirksgruppenleitung (m/w/d) wird von der jeweiligen Bezirksgruppenversammlung für eine vierjährige Legislaturperiode in einem separaten Wahlgang gewählt (Wahlamt).

Aufgaben:

Neben einigen Pflichtaufgaben nimmt die stellvertretende Bezirksgruppenleitung hauptsächlich Aufgaben der Bezirksgruppenleitung in Stellvertretung wahr, sofern diese verhindert ist. Die Pflichten und Aufgaben sind u. a.:

  • Teilnahme als eigenständiges Mitglied an Sitzungen des Bezirksgruppenausschusses (BGA) und der Bezirksgruppenversammlung (BGV) mit Stimmrecht.
  • Leitung (Stellvertretung) der Sitzungen des Bezirksgruppenausschusses (BGA) sowie der Bezirksgruppenversammlungen (BGV).
  • Beratung von Betroffenen sowie Unterstützung der ehrenamtlichen Berater*innen der Bezirksgruppe in Stellvertretung.
  • Mitgestaltung der örtlichen Öffentlichkeitsarbeit und Mitorganisation von Veranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeier, Bezirksgruppenversammlung)
  • Teilnahme an Sitzungen des Landesausschusses (Stellvertretung).
  • Umsetzung von Weisungen des Landesvorstands sowie Beschlüsse des Bezirksgruppenausschusses.
  • Die Übernahme und Aufteilung weiterer Aufgaben in Absprache mit der Bezirksgruppenleitung ist möglich.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 25 Jahren sowie eine aktive und mindestens dreijährige ordentliche Mitgliedschaft im BBSB gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung.
  • Ein Gespräch mit der aktuellen Bezirksgruppenleitung hinsichtlich genauer Aufgaben und Pflichten wird dringend empfohlen.
  • Beachten Sie die weiteren Hinweise zur Wahl in den entsprechenden Rundschreiben der Bezirksgruppe und nehmen Sie an der Bezirksgruppenversammlung teil, an der die Wahlen stattfinden.
  • Der Abschluss der Qualifikation „Beratungszertifikat nach BPA-Standard“ des BBSB wird empfohlen.
  • Sicheres Auftreten, Kommunikation- und Teamfähigkeit, zuverlässige Arbeitsweise, Engagement und Spaß an der Organisation von Aktivitäten.
  • Grundlegende EDV-Kenntnisse (E-Mail und Office) sind von Vorteil.
  • Vorlage eines einfachen polizeilichen Führungszeugnisses und Ausfüllen eines Personalfragebogens.
  • Verpflichtung zur Wahrung der Vorschriften hinsichtlich Datenschutz und Compliance.

Wir bieten:

  • Eine monatliche Aufwandsentschädigung, die sich nach der Größe der Bezirksgruppe richtet. Diese wird im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) ausbezahlt. Ein weiterer Teil wird ggf. im Rahmen der Übungsleiterpauschale laut § 3 Nr. 26 EStG überwiesen.
  • Möglichkeit der Auslagen- und Reisekostenerstattung.
  • Versicherung für Tätigkeiten für den BBSB.
  • Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
  • Zugang zu Informationsmaterial (z. B. Insider, Intranet, Rundschreiben).
  • Einrichtung eines eigenen E-Mail-Kontos mit @bbsb.org-Adresse sowie die Nutzung von Microsoft Teams und weiteren Kommunikations- und Organisationsanwendungen.
  • Unterstützung durch hauptamtliche Mitarbeitende in der Bezirksgruppe und in der Landesgeschäftsstelle.
  • Verschiedene Begleit- und Assistenzmöglichkeiten für Beratungs- und Informationstätigkeiten.
  • Umfangreiche und fachgerechte Einarbeitung.

Weitere Informationen

Alle relevanten Informationen finden Sie in unserer Satzung u. a. im § 22. Die Satzung finden Sie im Internet unter https://bbsb.org/der-bbsb/satzung/.

Kontakt

Bei allen Fragen rund um eine Tätigkeit als Bezirksgruppenleitung kontaktieren Sie Ihre zuständige Bezirksgruppe. Eine Übersicht finden Sie hier: https://bbsb.org/beratung-und-angebote/blickpunkt-auge-beratungsstellen/.

Hinweise: Änderungen vorbehalten. Die Angaben haben keine rechtliche Bindung. Es sind die genauen Regelungen in der Satzung, in den Geschäftsordnungen und Richtlinien des BBSB zu beachten.