Informationen für Interessierte im Ehrenamt als stellvertretende/r Landesvorsitzende/r des BBSB e. V.

Der Landesvorstand (LV) fasst Beschlüsse zur Erfüllung der Vereinsaufgaben und überwacht die Geschäftsführung. Er besteht aus dem/der Landesvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Landesvorsitzenden sowie fünf weiteren Mitgliedern (Beisitzern).

Der/die stellvertretende Landesvorsitzende wird in einem separaten Wahlgang von den Delegierten der Landestagung für die Dauer einer Legislaturperiode von vier Jahren gewählt (Wahlamt).

Aufgaben:

Der/die stellvertretende Landesvorsitzende vertritt den/die Landesvorsitzende in allen Belangen, wenn diese/r verhindert ist. Das Aufgabenfeld umfasst sowohl Pflicht- und Stellvertretungsaufgaben, u. a.:

  • Stellvertretende Ausübung der gesetzlichen und satzungsgemäßen Pflichten der/des Landesvorsitzenden.
  • Mitverantwortung über Umsetzung von Beschlüssen von übergeordneten Vereinsorganen (Landestagung und Landesausschuss).
  • Stellvertretende Leitung der monatlichen Landesvorstandssitzungen
  • Mitfassung und Abstimmung über Beschlüsse zur Erfüllung der Vereinsaufgaben mit eigenem Stimmrecht im Landesvorstand.
  • Stellvertretende Leitung der Landestagung und des Landesausschusses. Die eigene Teilnahme erfolgt mit Stimmrecht.
  • Stellvertretung und/oder Unterstützung bei repräsentativen Tätigkeiten und bei der Teilnahme an Gremien- oder Organsitzungen bei Gesellschaften und Stiftungen, bei denen der BBSB alleiniger Gesellschafter oder Mitgesellschafter ist.
  • Ansprechpartner*in für Mitglieder und haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende des BBSB sowie interne Kommunikation durch Vereinsmedien (z. B. Erstellung „Bericht aus erster Hand“, Mitgliederrundschreiben etc.).
  • Gestaltung und Mitarbeit an strategischen Zielen und Aufgaben des BBSB.
  • Netzwerkarbeit mit internen und externen Partner*innen und politische Arbeit.
  • Die Aufgabenteilung im Landesvorsitz ist im Rahmen der Satzung und gesetzlicher Bedingungen möglich.

Voraussetzungen:

  • Ordentliche Mitgliedschaft im BBSB gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung.
  • Die gleichzeitige Ausübung des Amtes als Bezirksgruppenleitung bzw. stellvertretende Bezirksgruppenleitung ist nicht möglich. Auch ein hauptamtliches Arbeitsverhältnis zum BBSB ist nicht zulässig.
  • Wahlamt: Die Delegierten der Landestagung müssen den/die Landesvorsitzende in einem separaten Wahlgängen wählen. Die Kandidatur muss dem Wahlausschuss der Landestagung mitgeteilt werden.
  • Eine eigenständige Arbeitsweise, Selbstorganisation und Führungskompetenz sind genauso wichtig wie Team- und Kommunikationsfähigkeit, Engagement, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität.
  • Beachtung der Vorschriften hinsichtlich Datenschutz, Compliance und im Umgang mit sensiblen Daten.
  • Grundlegende EDV-Kenntnisse (insb. Textverarbeitung und E-Mail).
  • Zusammenarbeit mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen des BBSB in der Funktion als bevollmächtigte weisungsbefugte Führungskraft.
  • Vorlage eines einfachen polizeilichen Führungszeugnisses.
  • Weiterführende Vorkenntnisse über den BBSB und der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe sind selbstverständlich. Eine vorherige Tätigkeit in einer anderen ehrenamtlichen Position ist hilfreich.

Wir bieten:

  • Eine der Tätigkeit angemessene monatliche Aufwandsentschädigung.
  • Anspruch auf weitere Auslagen- und Reisekostenerstattung.
  • Versicherung für Tätigkeiten für den BBSB.
  • Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und Zugang zu Informationsmaterialien.
  • Einrichtung eines eigenen E-Mail-Kontos mit @bbsb.org-Adresse.
  • Unterstützung durch hauptamtliche Mitarbeitende in der Landesgeschäftsstelle, u. a. durch Assistenz des Landesvorstandes und der Landesgeschäftsführung.
  • Umfangreiche Einarbeitung.

Weitere Informationen

Alle relevanten Informationen finden Sie in unserer Satzung u. a. in den §§ 16 ff unter https://bbsb.org/der-bbsb/satzung/.

Der BBSB ist im Internet unter www.bbsb.org zu finden.

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