Informationen für Interessierte im Ehrenamt als stellvertretende/r Landesvorsitzende/r des BBSB e. V.
Der Landesvorstand (LV) fasst Beschlüsse zur Erfüllung der Vereinsaufgaben und überwacht die Geschäftsführung. Er besteht aus dem/der Landesvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Landesvorsitzenden sowie fünf weiteren Mitgliedern (Beisitzern).
Der/die stellvertretende Landesvorsitzende wird in einem separaten Wahlgang von den Delegierten der Landestagung für die Dauer einer Legislaturperiode von vier Jahren gewählt (Wahlamt).
Aufgaben:
Der/die stellvertretende Landesvorsitzende vertritt den/die Landesvorsitzende in allen Belangen, wenn diese/r verhindert ist. Das Aufgabenfeld umfasst sowohl Pflicht- und Stellvertretungsaufgaben, u. a.:
- Stellvertretende Ausübung der gesetzlichen und satzungsgemäßen Pflichten der/des Landesvorsitzenden.
- Mitverantwortung über Umsetzung von Beschlüssen von übergeordneten Vereinsorganen (Landestagung und Landesausschuss).
- Stellvertretende Leitung der monatlichen Landesvorstandssitzungen
- Mitfassung und Abstimmung über Beschlüsse zur Erfüllung der Vereinsaufgaben mit eigenem Stimmrecht im Landesvorstand.
- Stellvertretende Leitung der Landestagung und des Landesausschusses. Die eigene Teilnahme erfolgt mit Stimmrecht.
- Stellvertretung und/oder Unterstützung bei repräsentativen Tätigkeiten und bei der Teilnahme an Gremien- oder Organsitzungen bei Gesellschaften und Stiftungen, bei denen der BBSB alleiniger Gesellschafter oder Mitgesellschafter ist.
- Ansprechpartner*in für Mitglieder und haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende des BBSB sowie interne Kommunikation durch Vereinsmedien (z. B. Erstellung „Bericht aus erster Hand“, Mitgliederrundschreiben etc.).
- Gestaltung und Mitarbeit an strategischen Zielen und Aufgaben des BBSB.
- Netzwerkarbeit mit internen und externen Partner*innen und politische Arbeit.
- Die Aufgabenteilung im Landesvorsitz ist im Rahmen der Satzung und gesetzlicher Bedingungen möglich.
Voraussetzungen:
- Ordentliche Mitgliedschaft im BBSB gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung.
- Die gleichzeitige Ausübung des Amtes als Bezirksgruppenleitung bzw. stellvertretende Bezirksgruppenleitung ist nicht möglich. Auch ein hauptamtliches Arbeitsverhältnis zum BBSB ist nicht zulässig.
- Wahlamt: Die Delegierten der Landestagung müssen den/die Landesvorsitzende in einem separaten Wahlgängen wählen. Die Kandidatur muss dem Wahlausschuss der Landestagung mitgeteilt werden.
- Eine eigenständige Arbeitsweise, Selbstorganisation und Führungskompetenz sind genauso wichtig wie Team- und Kommunikationsfähigkeit, Engagement, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität.
- Beachtung der Vorschriften hinsichtlich Datenschutz, Compliance und im Umgang mit sensiblen Daten.
- Grundlegende EDV-Kenntnisse (insb. Textverarbeitung und E-Mail).
- Zusammenarbeit mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen des BBSB in der Funktion als bevollmächtigte weisungsbefugte Führungskraft.
- Vorlage eines einfachen polizeilichen Führungszeugnisses.
- Weiterführende Vorkenntnisse über den BBSB und der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe sind selbstverständlich. Eine vorherige Tätigkeit in einer anderen ehrenamtlichen Position ist hilfreich.
Wir bieten:
- Eine der Tätigkeit angemessene monatliche Aufwandsentschädigung.
- Anspruch auf weitere Auslagen- und Reisekostenerstattung.
- Versicherung für Tätigkeiten für den BBSB.
- Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und Zugang zu Informationsmaterialien.
- Einrichtung eines eigenen E-Mail-Kontos mit @bbsb.org-Adresse.
- Unterstützung durch hauptamtliche Mitarbeitende in der Landesgeschäftsstelle, u. a. durch Assistenz des Landesvorstandes und der Landesgeschäftsführung.
- Umfangreiche Einarbeitung.
Weitere Informationen
Alle relevanten Informationen finden Sie in unserer Satzung u. a. in den §§ 16 ff unter https://bbsb.org/der-bbsb/satzung/.
Der BBSB ist im Internet unter www.bbsb.org zu finden.
Kontakt
- Judith Faltl, Landesvorsitzende
E-Mail: judith.faltl@bbsb.org
- Maria Strach, Assistentin des Landesvorstandes
Tel.: 089 55988-324, E-Mail: maria.strach@bbsb.org