Informationen für Interessierte im Ehrenamt als stellv. Referent*in für ein Fachthema

Der BBSB hat viele Fachexperten, z. B. in den Bereichen aktiv. Egal ob bauliche und digitale Barrierefreiheit, Eltern- und Jugendarbeit oder elektronische Hilfsmittel. Um die Kompetenzen zu bündeln, kann der Landesvorstand Referate für bestimmte Themen ins Leben rufen. Diese Referate werden von den ehrenamtlichen Referent*Innen geleitet.

Manche Referate haben ein umfangreiches Aufgabengebiet. In diesen Fällen kann der Vorstand auch einen oder mehrere stellvertretende Referent*Innen berufen. Sie unterstützen den/die Referent*In und nehmen in Stellvertretung satzungsgemäße Aufgaben wahr, sofern der/die Referent*In verhindert ist.

Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht unserer Referate.

In die Position als ehrenamtlich tätige/r Referent*In wird man durch den Landesvorstand berufen (Berufungsamt).

Je nach Referat sind die Aufgaben eines Referenten unterschiedlich. Lesen Sie anbei allgemein gültige Informationen.

Aufgaben:

  • Fachliche Beratung und Unterstützung der Vereinsorgane im entsprechenden Themenbereich.
  • Fachliche Betreuung Ratsuchender.
  • Bereitstellung von Informationen zu Fachthemen aus dem entsprechenden Themenbereich.
  • Vorbereitung und Durchführung von zentralen und örtlichen Fachveranstaltungen.
  • Landesweiter Ansprechpartner für alle ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen beim BBSB, insbesondere für die Berater*Innen.
  • Teilnahme (nur Stellvertretung) an Sitzungen des Landesausschusses mit beratender Stimme.
  • Teilnahme (nur Stellvertretung) an der Landestagung mit Stimmrecht (1 Stimme).
  • Tätigkeit im Namen des BBSB und Umsetzung der Weisungen des Landesvorstandes.

Voraussetzungen:

  • Erfahrung im entsprechenden Themenbereich.
  • Berufungsamt: Der Landesvorstand beschließt auf Basis von Vorschlägen die Berufung und Abberufung von Referent*Innen.
  • Sicheres Auftreten, Empathie, Kommunikations- und Teamfähigkeit, zuverlässige Arbeitsweise und Engagement.
  • Spaß an der Organisation von Veranstaltungen.
  • Vorlage eines einfachen polizeilichen Führungszeugnisses.
  • Verpflichtung zur Wahrung der Vorschriften hinsichtlich Datenschutz und Compliance.

Wir bieten:

  • Monatliche Aufwandsentschädigung.
  • Möglichkeit der Auslagen- und Reisekostenerstattung.
  • Versicherung für Tätigkeiten für den BBSB.
  • Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
  • Zugang zu Informationsmaterial (z. B. Insider, Intranet, Rundschreiben).
  • Möglichkeit der Bereitstellung eines eigenen E-Mail-Kontos mit @bbsb.org-Adresse sowie Nutzung von Microsoft Teams und weiteren Kommunikations- und Organisationsanwendungen.
  • Vernetzungsmöglichkeiten mit anderen Organisationen und dem DBSV.
  • Unterstützung durch hauptamtliche Mitarbeitende in der Landesgeschäftsstelle.
  • Fachliche Einarbeitung und Anleitung die verantwortlichen Mitglieder des Landesvorstandes.

Weitere Informationen

Alle relevanten Informationen finden Sie in unserer Satzung im § 24 „Referate“. Die Satzung finden Sie im Internet unter https://bbsb.org/der-bbsb/satzung/.

Übersicht über alle Referate und Ansprechpartner.

Kontakt

Bitte wenden Sie sich an das entsprechende Referat oder an Maria Strach, Assistentin Landesvorstand.

Hinweise: Änderungen vorbehalten. Die Angaben haben keine rechtliche Bindung. Es sind die genauen Regelungen in der Satzung, in den Geschäftsordnungen und Richtlinien des BBSB zu beachten.

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