Mittwoch, 03. März 2021

Bayerische Impfkommission nimmt Arbeit auf – Bayerns Gesundheitsminister Holetschek: Bürger können ab 1. März Anträge auf Einzelfallprüfung für eine Corona-Impfung stellenBayerische Impfkommission nimmt Arbeit auf – Bayerns Gesundheitsminister Holetschek: Bürger können ab 1. März Anträge auf Einzelfallprüfung für eine Corona-Impfung stellen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir veröffentlichen die vollständige Pressemitteilung unseres neuen Gesundheitsministers für sie.

Das wichtigste aber vorweg:
Bürgerinnen und Bürger mit seltenen Erkrankungen können bei der Impfkommission prüfen lassen, mit welcher Priorität – also wann – sie die Corona-Schutzimpfung bekommen können.
Nach den Vorgaben der Coronavirus-Impfverordnung kann die Impfkommission ärztliche Zeugnisse für die Einstufung in die zweite und dritte Priorisierungsgruppe ausstellen, nicht jedoch für die höchste Priorisierungsgruppe.
Auf der Webseite der Impfkommission unter
www.impfkommission.bayern
können sie sich informieren und die notwendigen Antragsformulare herunterladen.
Auf Anfrage sendet ihnen die Redaktion von BBSB-Inform das antragsformular gerne per Mail zu.

Die Anträge können elektronisch oder per Post eingereicht werden.
Nötig für einen Antrag sind auch Kopien von ärztlichen Unterlagen, die den jeweiligen Härtefall dokumentieren. Die finalen Atteste der Kommission werden ausschließlich auf dem Postweg verschickt.
Ziel ist, dass Antragstellerinnen und Antragsteller innerhalb von zwei Wochen einen Bescheid bekommen, mit dem sie sich an ihr Impfzentrum wenden können. Bei einem hohen Antragsaufkommen und gerade in der Anfangsphase sind aber Verzögerungen nicht ausgeschlossen. In diesem Fall werden die Betroffenen darüber informiert.
Die Geschäftsstelle der Impfkommission ist unter folgender Adresse erreichbar:
Geschäftsstelle der Bayerischen Impfkommission, Marchioninistraße 15, 81377 München
Telefon 0 89 4 40 07 51 88
E-Mail antrag@impfkommission.bayern

Nun zur PRESSEMITTEILUNG Nr. 43/GP 25.02.2021
Bayerische Impfkommission nimmt Arbeit auf – Bayerns Gesundheitsminister Holetschek: Bürger können ab 1. März Anträge auf Einzelfallprüfung für eine Corona-Impfung
stellen

Die Bayerische Impfkommission hat ihre Arbeit aufgenommen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte am Rande der konstituierenden Sitzung am

Die Bayerische Impfkommission hat ihre Arbeit aufgenommen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte am Rande der konstituierenden Sitzung am Donnerstag in München: „Die Impfkommission schließt eine Lücke in der Impfstrategie. Bayern ist auch hier Vorreiter. Wir schauen uns auch individuelle
Schicksale von Menschen mit seltenen Krankheiten genau an, um für eine schnellstmögliche, gerechte Verteilung der Impfstoffe zu sorgen.“

Der Minister erläuterte:
„Bürgerinnen und Bürger mit seltenen Erkrankungen können bei der Impfkommission prüfen lassen, mit welcher Priorität – also wann – sie die Corona-Schutzimpfung bekommen können. Ich danke den ehrenamtlichen Mitgliedern der Kommission für ihr Engagement und ihren Einsatz bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe. Darüber hinaus freue ich mich auf den Austausch mit ihnen – auch zu grundsätzlichen Fragen rund um den Prozess des Impfens, etwa dazu, wie wir noch schneller vorankommen können.“

Der fünfköpfigen Kommission gehören an:
Prof. Dr. med. Karl-Walter Jauch, emeritierter Ärztlicher Direktor des Klinikums der LMU München, Vorsitzender
Prof. Dr. med. Christian Bogdan, Direktor des mikrobiologischen Instituts des Universitätsklinikums Erlangen, Mitglied der Ständigen Impfkommission (STIKO)
Prof. Dr. med. Jörg Schelling – Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt), Vertreter der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK)
Susanne Breit-Keßler, Vorsitzende des Bayerischen Ethikrats
Edda Huther, ehemalige Präsidentin des Oberlandesgerichts München sowie des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

Der Vorsitzende Prof. Jauch sagte: „Mit der Auswahl der Kommissionsmitglieder ist eine breite Kompetenz verschiedener Gesichtspunkte in die Entscheidung von Einzelfällen eingebunden. Vornehmlich geht es ja um die medizinische Risikobeurteilung und Priorisierung von Bürgerinnen und Bürgern mit seltenen Krankheiten, die in der jetzigen Impfverordnung wegen ihres relativ seltenen Vorkommens und damit verbundener ungesicherter Evidenz noch nicht Berücksichtigung gefunden haben. Hier möchten wir in der Kommission sachgerechte, medizinische Grundprinzipien analog zur Impfverordnung und den STIKO-Empfehlungen erarbeiten und für den Einzelfall umsetzen.“

Jauch ergänzte: „Nach den Vorgaben der Coronavirus-Impfverordnung kann unsere Impfkommission ärztliche Zeugnisse für die Einstufung in die zweite und dritte Priorisierungsgruppe ausstellen, nicht jedoch für die höchste Priorisierungsgruppe. Auch die Priorisierung der bereits definierten Gruppen und Krankheitsbilder
ist nicht Aufgabe der Kommission, hier kann gegebenenfalls das jeweilige lokale Impfzentrum eine gewisse zeitliche Binnenpriorisierung in der jeweiligen Priorisierungsgruppe vornehmen.“

Die Bürgerinnen und Bürger können sich ab dem kommenden Montag, 1. März, auf der Webseite der Impfkommission unter
www.impfkommission.bayern
informieren und die notwendigen Antragsformulare herunterladen. Die Anträge können elektronisch
oder per Post eingereicht werden. Nötig für einen Antrag sind auch Kopien von
ärztlichen Unterlagen, die den jeweiligen Härtefall dokumentieren. Die finalen Atteste
der Kommission werden ausschließlich auf dem Postweg verschickt.
Ziel ist, dass Antragstellerinnen und Antragsteller innerhalb von zwei Wochen einen Bescheid bekommen, mit dem sie sich an ihr Impfzentrum wenden können.
Bei einem hohen Antragsaufkommen und gerade in der Anfangsphase sind aber Verzögerungen nicht ausgeschlossen. In diesem Fall werden die Betroffenen darüber informiert.

Holetschek betonte: „Wir sorgen für eine möglichst große Impfgerechtigkeit. Niemand soll in Bayern wegen eines speziellen Einzelfalls durchs Raster fallen.
Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger ist unser Kompass im Kampf gegen Corona.“

Die Bayerische Impfkommission wurde auf Initiative des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege in Kooperation mit dem Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität in München (LMU) gegründet. Das LMU Klinikum stellt dafür die Räume und die technische Infrastruktur. Die Geschäftsstelle soll ab dem 1. März ihre Arbeit aufnehmen und sich um alle organisatorischen Fragen kümmern.

Die Geschäftsstelle der Impfkommission ist unter folgender Adresse erreichbar:
Geschäftsstelle der Bayerischen Impfkommission, Marchioninistraße 15, 81377 München
Telefon 0 89 4 40 07 51 88
E-Mail antrag@impfkommission.bayern

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