Donnerstag, 03. August 2023

Assistenzhunde – Ausweise und Abzeichen – Infos vom Arbeitskreis Führhundangelegenheiten im BBSB – BBSB-Inform – 03.08.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

die mitwirkenden im Arbeitskreis Führhundangelegenheiten im BBSB wurden in letzter Zeit oft von Ihnen gefragt, was sich im Rahmen des neuen Assistenzhundegesetzes -speziell zu Abzeichen und Ausweisen – für die Führhundhaltenden ändert.
Dieses Anliegen haben die Aktiven aufgegriffen und Anfang Juli im BBSB-Dog-Report, dem Newsletter des AK Führhundangelegenheiten, dazu einen Beitrag veröffentlicht.
Damit sie gut informiert sind, lesen Sie hier den kompletten Newsletter.

All diejenigen, die immer aktuell rund um das Thema Führhund informiert sein wollen, finden am Schluss des BBSB-Dog-Report die Anmeldemodalitäten für diesen Newsletter.

Liebe Führhundhalterin, lieber Führhundhalter.

im ersten Dog-Report des Monats Juli haben wir für Sie einige Infos zum Thema Assistenzhunde – Ausweise und Abzeichen.

Bis die Prüfstellen bereit sind, wird in Bayern das ZBFS für die Anerkennung von Assistenzhunden Sowie die Ausgabe von Ausweisen und Abzeichen zuständig sein.
Die Beantragung ist bereits jetzt möglich. Pflicht wird die Regelung erst ab Januar 2025
Sie können den Antrag online beim ZBFS Würzburg stellen. Es ist aber auch möglich, die Antragsformulare dort telefonisch oder per Mail anzufordern.

Für den Ausweis wird u.a. abgefragt

  • Nachweis über die Anerkennung des Assistenzhundes (Gespannprüfung)
  • Nummerncode des Mikrochips/Transponders
  • jeweils ein foto von Hund und Halter

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Unterfranken
97025 Würzburg
Telefon: 09 31 41 07 01
E-Mail: Assistenzhunde(at)zbfs.bayern.de

Quelle:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Teilhabe/assistenzhunde-uebersicht-laenderstellen.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Es folgt der Text des ZBFS:
Anerkennung von Assistenzhunden Allgemeine Informationen
Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wird geregelt, dass Menschen mit Behinderung den Zutritt zu öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen wegen der Begleitung durch Ihren Assistenzhund nicht verweigert werden darf.
Zum 01. März 2023 trat hierzu ergänzend die Assistenzhundeverordnung (AHundV) bundesweit in Kraft.
Mit dieser Verordnung werden unter anderem die Anforderungen an die Eignung, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden festgesetzt. Die AHundV sieht zudem eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde sowie das Erstellen eines Lichtbildausweises für die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft vor. Hierdurch wird eindeutig nachweisbar, dass es sich um einen Assistenzhund handelt.

Zuständigkeit
Die Anerkennung wird befristet ausgestellt und bleibt gültig, bis der Assistenzhund das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Sofern sich der Erstwohnsitz des Menschen mit Behinderung in Bayern befindet oder ein Umzug aus dem Ausland nach Bayern stattfindet, ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Unterfranken für die Anerkennung des Assistenzhundes sowie für die Ausstellung der entsprechendenAusweisdokumente und Abzeichen zuständig.

Ansprechpartner
Teefon: 09 31 41 07 129
oder 09 31 41 07 203
Kontakt: www.zbfs.bayern.de/kontakt

Der vollständig ausgefüllte Antrag sowie die in den jeweiligen beigefügten Hinweisblättern aufgeführten Unterlagen sind zu senden an
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Unterfranken
Team 95 – AHundV
Georg-Eydel-Str. 13
97082 Würzburg

Rechtliche Grundlagen und FAQ
Assistenzhundeverordnung (AHundV)
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)
FAQ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Seite des ZBFS Würzburg und assistenzhundeverordnung https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/assistenzhundeverordnung/

Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam
Martina Hellriegel und Sascha Schulze

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