Ausschreibung der Stelle eines/einer Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung – BBSB-Inform – 17.04.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Bayerische Staatsregierung sucht ab dem 1. Februar 2024 einen Beauftragten / eine Beauftragte (m/w/d) der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Das Amt des oder der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung ist in Art. 18 Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) festgelegt und näher beschrieben. Der oder die Beauftragte berät und unterstützt die Bayerische Staatsregierung bei der Fortentwicklung und Umsetzung der Behindertenpolitik. Hierzu arbeitet der oder die Beauftragte mit allen Staatsministerien vertrauensvoll zusammen, regt Maßnahmen zur verbesserten Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung an und greift Anregungen von einzelnen Betroffenen, Verbänden, Selbsthilfegruppen, kommunalen Beauftragten und anderen Organisationen auf. Der oder die Beauftragte ist bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben anzuhören, soweit diese Belange der Menschen mit Behinderung berühren. Der oder
die Beauftragte ist unabhängig und weisungsungebunden tätig und wird von einer Geschäftsstelle unterstützt, die beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales angesiedelt ist.
Neben einschlägigen Erfahrungen aus dem Engagement für die Belange von Menschen mit Behinderung erfordert diese Aufgabe:
- Soziale und kommunikative Kompetenz im Umgang mit Betroffenen, mit Vertretern der politischen Gremien (u. a. Landtag, Kommunale Spitzenverbände), der Staatsministerien, der Behörden und der Verbände sowie mit den Beschäftigten der Geschäftsstelle
- Besonderes Interesse an einer Politik von und für Menschen mit Behinderung als Querschnittsaufgabe und den damit verbundenen gesamtpolitischen Fragestellungen
- Gute Kenntnisse in der bayerischen Verbands- und Landespolitik, im Sozialrecht sowie möglichst in weiteren Rechtsgebieten
- Sicheres Auftreten in der Öffentlichkeit
- Langjähriges Engagement an herausgehobener Stelle für Menschen mit Behinderung, z. B. im Bereich der Selbsthilfe oder Verbandsarbeit
- Bereitschaft zu Dienstreisen und Tätigkeit auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten
- Ein Hochschulabschluss in einem für die fachlichen Aufgaben förderlichen Studiengang wäre wünschenswert
Der oder die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung wird hauptamtlich für die Dauer der Legislaturperiode von der Bayerischen Staatregierung bestellt.
Wir bieten Ihnen:
- Eine interessante und angesehene Aufgabe, befristet für die Dauer einer Legislaturperiode einschließlich einer möglichen Übergangszeit bis zur Amtsübergabe an eine neue Beauftragte oder einen neuen Beauftragten
- Eine unabhängige, weisungsungebundene Tätigkeit
- Eine gut ausgestattete und erfahrene Geschäftsstelle
- Eine außertarifliche Vergütung vergleichbar in Höhe des Grundgehalts der BesGr B 3 der Anlage 1 zum Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG)
Menschen mit Behinderung werden ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben und werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Vollständige Bewerbungen (u. a. lückenlose Darstellung und Nachweise der schulischen und beruflichen Bildung, der bisherigen beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeit sowie Referenzen zum bisherigen Engagement für Menschen mit Behinderung) bitten wir, bevorzugt
per E-Mail an bewerbung(at)stmas.bayern.de
bis 31. Mai 2023 an das
Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Abteilung A
Winzererstraße 9
80797 München
zu richten.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/karriere-ausbildung/bewerberinfo_art_13_homepage_neu.pdf
Ihr BBSB-Inform
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