Anpassungen zum 01.07.2022: Blindengeldleistungen in Bayern werden erhöht – BBSB-Inform – 17.06.2022
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) teilte kürzlich mit, dass das bayerische Blindengeld zum 1. Juli 2022 angehoben wird. Der Regelsatz wird um 34,00 Euro von derzeit 651,00 EUR auf 685,00 EUR erhöht. Ebenso erhöht wird das doppelte Blindengeld für taubblinde Menschen (1.370,00 EUR), das abgestufte Blindengeld für hochgradig sehbehinderte Menschen (205,50 EUR) und das oppelte Blindengeld für hochgradig sehbehinderte Menschen mit einem Hörverlust von mindestens 80 Prozent (411,00 Euro). Alle Leistungsempfänger in Bayern erhalten demnächst ein entsprechendes Schreiben des ZBFS.
Gerne nutzen wir die Gelegenheit und weisen alle Leistungsempfänger darauf hin, dass das ebenfalls vom ZBFS jedes Jahr versendete Formular, in welchem mögliche Änderungen der Lebensumstände abgefragt werden, unbedingt fristgerecht ausgefüllt und an das ZBFS zurückgesendet werden muss. Auch wenn sich nichts an ihrer persönlichen Situation geändert hat, muss das Formular dennoch entsprechend ausgefüllt und unterschrieben zurückgesendet werden. So kommen Sie ihrer Mitwirkungspflicht nach und vermeiden eine mögliche Aberkennung und komplizierten Neuantragsprozess.
Für weitere Fragen rund um die Blindengeldleistungen in Bayern stehen Ihnen unsere Berater*Innen in unseren BBSB-Beratungsstellen jederzeit zur Verfügung.
Und für alle Interessierte: Lesen Sie nachfolgend die gekürzte Version der offiizellen Pressemitteilung des ZBFS zur Anpassung der Blindengeldleistungen ab 01.07.2022 in Bayern:
(…)
„Der Freistaat Bayern trägt mit dem Blindengeld der besonderen Situation seiner blinden Mitbürgerinnen und Mitbürger Rechnung“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Das ZBFS gewährt blinden Menschen mit Wohnsitz in Bayern zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen ein Blindengeld in Höhe von derzeit 651 € pro Monat. Nach aktuellem Stand beziehen mehr als 14.800 Menschen in Bayern diese Leistung. Ab 01. Juli dieses Jahres erhöht sich der aktuelle Betrag auf 685 € pro Monat.
„Vom Schicksal besonders schwer getroffen sind Menschen, die zusätzlich taub sind. Taubblinde Menschen sind in besonderer Weise auf zusätzliche Assistenzleistungen oder spezielle Hilfsmittel angewiesen“, so Dr. Kollmer weiter. „Dieser außergewöhnlichen Lebenssituation wird durch ein doppeltes Blindengeld Rechnung getragen.“ Aktuell erhalten in Bayern 377 Menschen Taubblindengeld. Seit dem 1. Januar 2018 gibt es in Bayern auch finanzielle Hilfe für hochgradig sehbehinderte und taubsehbehinderte Menschen. Sehbehinderte Menschen können 195,30 Euro (205,50 € ab 01. Juli 2022), taubsehbehinderte Menschen 390,60 € (411 € ab 01. Juli 2022) pro Monat als Unterstützungsleistung vom ZBFS erhalten. Bisher wurde 3270 Personen ein Blindengeld für hochgradig sehbehinderte oder taubsehbehinderte Menschen bewilligt.
Im vergangenen Jahr 2021 zahlte das ZBFS insgesamt rund 86,6 Millionen Euro Leistungen nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) an Berechtigte aus.
Quelle: Pressemitteilung des ZBFS „Bayerisches Blindengeld – Sehbehindertensonntag 2022 – Leistungen an Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen in Bayern“ vom 03.06.2022.