Freitag, 09. August 2024

Neue E-Roller-Verordnung geplant – DBSV übt deutliche Kritik am Entwurf – BBSB-Inform – 09.08.2024

Keine Veränderung im Straßenverkehr der letzten Jahre hat unter blinden und sehbehinderten Menschen so viel Ärger ausgelöst, wie die massenhaft vermieteten E-Roller. Sie stehen und liegen überall auf den Gehwegen herum und werden damit zu gefährlichen Stolperfallen. So hat es unter blinden und sehbehinderten Menschen schon zahlreiche Sturzunfälle mit teils schwerwiegenden Verletzungen gegeben.

Anstatt dieses Problem nun endlich anzugehen und das Straßenverkehrsrecht so zu ändern, dass feste Abstellflächen zur Pflicht werden, plant das Bundesverkehrsministerium jetzt Änderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und der Straßenverkehrsordnung, die die Situation sogar verschärfen würden. Zukünftig sollen bei E-Rollern die gleichen Regeln wie für Fahrradfahrer gelten.

„Es ist unbegreiflich, dass sich das Bundesverkehrsministerium völlig seiner Verantwortung für einen sicheren Fußverkehr entzieht“, sagt Christiane Möller, stellvertretende DBSV-Geschäftsführerin, und ergänzt: „Die durch E-Roller verursachte unerträgliche Mobilitätsbeeinträchtigung blinder und sehbehinderter Menschen muss endlich ein Ende haben.“

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband DBSV fordert deshalb Änderungen in vier Bereichen:

1. Das Abstellchaos auf Gehwegen muss durch straßenverkehrsrechtliche Vorgaben mit verbindlichen Abstellflächen beendet werden.

2. Eine verschuldensunabhängige Halterhaftung bei Schadensereignissen ist einzuführen.

3. Eine Angleichung der Verkehrsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge an diejenigen von Radfahrenden ist nicht sachgerecht und muss unterbleiben.

4. Es sind abschreckende Bußgeldvorschriften einzuführen.

Die ausführliche Stellungnahme des DBSV finden Sie unter:

www.dbsv.org/stellungnahme/aenderung-ekfv.html

Quelle: Newsletter „DBSV direkt“ Ausgabe 39 in 2024 vom 08.08.2024.

Datenschutz-Einstellungen (Cookies)

Wir setzen Cookies auf den Internetseiten des BBSB e.V. ein. Einige davon sind für den Betrieb der Website notwendig. Andere helfen uns, Ihnen ein verbessertes Informationsangebot zu bieten. Da uns Datenschutz sehr wichtig ist, entscheiden Sie bitte selbst über den Umfang des Einsatzes bei Ihrem Besuch. Stimmen Sie entweder dem Einsatz aller von uns eingesetzten Cookies zu oder wählen Ihre individuelle Einstellung. Vielen Dank und viel Spaß beim Besuch unserer Website!

Details

Diese Cookies sind für den reibungslosen Betrieb der Website notwendig. Z. B. werden dort Ihre hier getroffenen Cookie-Einstellungen gespeichert.

Cookie-Name: ww-cookies

Zweck: Speichert die Datenschutz-Einstellungen des Besuchers, die in der Cookie-Hinweisbox ausgewählt wurden.
Cookie-Gültigkeit: 30 Tage
Anbieter: Eigentümer der Website (keine Übermittlung an Drittanbieter)
Datenschutz: https://bbsb.org/datenschutz/

Details

Statistische Erfassung anonymisierter Nutzerdaten.

Cookie-Name: _pk_testcookie

Zweck: Prüft ob der Browser des Benutzers überhaupt Cookies speichert.
Cookie-Gültigkeit: wird unmittelbar wieder gelöscht
Anbieter: Eigentümer der Website (keine Übermittlung an Drittanbieter)
Datenschutz: https://bbsb.org/datenschutz/

Cookie-Name: _pk_id

Zweck: Generiert statistische Daten wie der Benutzer die Website benutzt.
Cookie-Gültigkeit: 13 Monate
Anbieter: Eigentümer der Website (keine Übermittlung an Drittanbieter)
Datenschutz: https://bbsb.org/datenschutz/

Cookie-Name: _pk_ref

Zweck: Speichert über welche Vorgänger-Website der Benutzer auf die Website gekommen ist.
Cookie-Gültigkeit: 6 Monate
Anbieter: Eigentümer der Website (keine Übermittlung an Drittanbieter)
Datenschutz: https://bbsb.org/datenschutz/

Cookie-Namen: _pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr

Zweck: Speichert temporär statistische Daten für den aktuellen Besuch des Benutzers auf der Website.
Cookie-Gültigkeit: 30 Minuten
Anbieter: Eigentümer der Website (keine Übermittlung an Drittanbieter)
Datenschutz: https://bbsb.org/datenschutz/