Beratung zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament bei der RBM – Rechte behinderter Menschen – BBSB-Inform – 09.09.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Themen Krankheit oder Tod verdrängen wir verständlicherweise gern, denn es
sind Themen, mit denen wir uns ungern befassen. Doch schnell können wir durch einen Unfall oder eine Krankheit in eine Situation geraten, in der wir nicht
mehr in der Lage sind, selber Entscheidungen zu treffen, Entscheidungen aber getroffen werden müssen.
Damit mein Wille und mein Interesse in dieser Situation aber von Personen meines Vertrauens in meinem Sinn getroffen werden können, ist es erforderlich, rechtzeitig vorzusorgen.
Mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung und Ihrem Testament stellen Sie sicher, dass Ihr Wille im Ernstfall respektiert
und genauso umgesetzt wird, wie Sie es wünschen.
Nutzen Sie auch dieses kostenlose und qualitätsgesicherte Beratungs- und Unterstützungsangebot des DBSV und seiner Landesorganisationen für
Menschen mit Sehproblemen und ihre Angehörigen.
Die Vorsorge-Beratung ist ein Angebot der rbm – Rechte behinderter Menschen, der Rechtsberatungsgesellschaft des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes
e.V. (DBSV).
Hier erhalten Sie nähere Informationen dazu sowie zu Inhalten und Kosten:
Telefon: 0 64 21 9 48 44-90 oder -91
E-Mail: kontakt@rbm-rechtsberatung.de
Internet: www.rbm-rechtsberatung.de/vorsorge
Ihr BBSB-Inform
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