Brailleschrift – DBSV erreicht Aufnahme in das Immaterielle Kulturerbe – BBSB-Inform – 29.04.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute informieren wir sie mit einer Pressemitteilung des DBSV über die Aufnahme der Brailleschrift in das Immaterielle Kulturerbe Wir freuen uns sehr über diese großartige Anerkennung unserer Schrift.
Außerdem erinnern wir nochmal an unseren Aufruf zum Schreibwettbewerb: Kreative Überlegungen zur Brailleschrift der europäische Braille-Aufsatzwettbewerb, der von der Europäischen Blindenunion im Auftrag der Onkyo Corporation durchgeführt wird, soll die Verwendung der Braille-Schrift als Schlüssel für den Zugang blinder Menschen zu Informationen und ihre soziale Integration fördern.
Was bedeutet die Braille-Schrift für sie? Erzählen sie es!
Ihr Text darf aus 600 bis 1.000 Wörtern bestehen.
Einsendeschluss ist der 31.5.2020.
Bitte senden Sie Ihren Text digital oder auf Papier in Braille an:
DBSV z. H. Merve Sezgin
Rungestraße 19
10179 Berlin
E-Mail m.sezgin@dbsv.org
Pro Person darf nur ein Text auf Deutsch eingereicht werden.
Sie können Ihrer Einreichung auch gleich eine englische Übersetzung beifügen.
Außerdem werden Angaben zu Ihrem Vor- und Nachnamen sowie zu ihrem Alter benötigt.
Der DBSV wird im Juni bis zu fünf Texte auswählen und im deutschen Original und auf Englisch als deutsche Beiträge zum Wettbewerb an die EBU weiterleiten.
Die EBU entscheidet im September über die europäischen Gewinner.
Es wird ein Hauptpreis von 2000 $ vergeben und weitere Preise von 1000 $ und 500 $ für Teilnehmer über und unter 25 Jahren.
Informationen zum Wettbewerb sowie Gewinner und ausgewählte Beiträge aus 2018 finden Sie unter https://www.dbsv.org/braillecontest.html
Der Wettbewerb wird von der japanischen Onkyo Corporation und dem japanischen Braille Mainichi organisiert und in Europa von der Europäischen Blindenunion (EBU) durchgeführt. Er existiert seit 2007 und soll die weltweite Nutzung von Braille fördern.
Brailleschrift – DBSV erreicht Aufnahme in das Immaterielle Kulturerbe Berlin, 15. März 2020. Auf Initiative des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) zählt „Verwendung und Weitergabe der Brailleschrift in Deutschland“ ab sofort zum Immateriellen Kulturerbe. Das haben die Kulturministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien am Freitag bestätigt. Der neue Eintrag auf der Internetseite der Deutschen UNESCO-Kommission würdigt die Brailleschrift, ihre Ausprägung und Geschichte in Deutschland und ihre Bedeutung als Kulturgut der Behindertenselbsthilfe:
„Das ist hochwillkommener Rückenwind für die zahlreichen Initiativen unseres Verbandes zur Förderung der Brailleschrift“, freut sich DBSV-Präsident Klaus Hahn. „Sie ist auch und gerade im digitalen Zeitalter das Fundament für die Bildung blinder Menschen ganz generell und damit für ihre kulturelle und berufliche Teilhabe.“
Die Auszeichnungsveranstaltung und die feierliche Urkundenübergabe finden voraussichtlich Mitte Mai 2020 statt.
Die Brailleschrift wird auch „Blindenschrift“ oder „Punktschrift“ genannt. Sie wurde 1825 von dem damals 16-jährigen blinden Franzosen Louis Braille erfunden und ist weltweit die Schrift blinder Menschen. Die Buchstaben werden aus Kombinationen von bis zu sechs tastbaren Punkten gebildet.
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