Freitag, 22. Januar 2021

COVID-19-Impfungen für blinde und sehbehinderte Menschen – Das müssen sie wissen – BBSB-Inform – 22.01.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus mehreren Gründen haben blinde und sehbehinderte Menschen ein höheres Risiko, an COVID-19 zu erkranken. Deshalb schrieben wir im Dezember 2020 an die seinerzeitige Gesundheitsministerin, Melanie Huml.

Wir baten Frau Huml, sich dafür einzusetzen, dass blinde und sehbehinderte Menschen bei den bevorstehenden Impfungen mit Priorität berücksichtigt werden, um sie baldmöglichst aus der Virus-Verbreitung herauszunehmen und sie vor der Erkrankung zu schützen. Gleichzeitig baten wir sie, darauf hinzuwirken, dass die Impfzentren barrierefrei zugänglich und auch mit dem öffentlichen Personennahverkehr erreichbar sind. Soweit das nicht gegeben ist, müssen mobile Impfteams auch gezielt für die Versorgung stark in der Mobilität eingeschränkter Menschen eingesetzt werden.

Wer wann geimpft werden darf, bestimmt eine vom Bund festgelegte Impfstrategie. Eine bestimmte Reihenfolge musste hierfür festgelegt werden, da der Impfstoff zunächst nur begrenzt vorhanden ist.

Sobald die erste Gruppe – die über 80-Jährigen und die Bewohnerinnen und Bewohner von Senioreneinrichtungen – geimpft wurde, können sich die Bürger der Gruppe 2 impfen lassen. Zu ihr gehören über 70-Jährige, Demenzkranke, Menschen mit Trisomie 21, Transplantationspatienten sowie Kontaktpersonen und Angehörige von Pflegebedürftigen. Als dritte Gruppe dürfen sich Bürger über 60 Jahre, stark Übergewichtige und Personen mit schweren oder chronischen Krankheiten impfen lassen. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen“ sowie Erzieher und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel sollen dann zum Zuge kommen.

Auch wenn unsere erste Bitte nicht erfolgreich war, stehen wir nun im Austausch mit der Corona-Task-Force des Bayerischen Gesundheitsministeriums.

Den Leitfaden für barrierefreie Impfzentren der Bundesfachstelle Barrierefreiheit haben wir an die Task-Force weitergegeben. Wir lassen auf Bundesebene klären, ob die Fahrt zum Impfzentrum für Menschen mit Behinderung über die Krankenkassen finanziert werden kann. Die Kreisverwaltungsbehörden, sie richten die Impfzentren ein und betreiben sie, wurden für das Thema Barrierefreiheit sensibilisiert.

Die Corona-Task-Force geht davon aus, dass Begleitpersonen für blinde und sehbehinderte Menschen Zutritt zum Impfzentrum haben. Wir werden das absichern.

Für Ihren Corona-Impftermin haben Sie folgende Möglichkeiten:
die Registrierung im zentralen Online-Tool zur Terminvereinbarung oder eine telefonische Terminvereinbarung.

Registrierung im zentralen Online-Tool zur Terminvereinbarung über die Internet-adresse
www.impfzentren.bayern
(bitte empfohlene Browser „Firefox“, „Google Chrome“ oder „Microsoft Edge“ verwenden):
Die elektronische Registrierung erfolgt nach einem bekannten Verfahren:
Durch Eingabe der E-Mail-Adresse und die Auswahl eines persönlichen Passworts legt man seinen eigenen Account an.
Es folgt die Angabe persönlicher Daten zur Kontaktaufnahme.
Einige weitere Fragen dienen dazu festzustellen, ob man einer besonderen Risikogruppe angehört.
Durch diese kurze Anmeldung ist sichergestellt, dass alle Impf-Interessierten rechtzeitig kontaktiert werden, wenn ihre Impfung geplant ist, und mit den Zugangsdaten dann ihr Termin vereinbart werden kann.
Unser AK Digitalisierung hat die Webseite auf Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 geprüft und als barrierefrei eingestuft.
Der Grad der Behinderung kann bei der Registrierung derzeit nicht erfasst werden. Diesen Hinweis werden wir weitergeben.

Telefonische Terminvereinbarung:
Über die bundesweite Zentralnummer 116 117 können Sie einen Corona-Impftermin vereinbaren. Diese Rufnummer ist allerdings derzeit stark frequentiert – bringen Sie Geduld mit!

Egal, welche Anmeldung Sie wählen, die Vergabe der Impftermine orientiert sich streng an der Zugehörigkeit zu der jeweils aufgerufenen Prioritätengruppe.

In unseren Beratungsstellen liegt die Liste der in Bayern geplanten Impfzentren, Stand 10.12.2020, vor.

Auf unserem BIT-Teleservice hören Sie unter der
Rufnummer 0 89 14 37 73 99
in der Rubrik „Corona aktuell“ folgendes Dokument:
„Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19“ vom Deutschen Grünen Kreuz e. V. in Zusammenarbeit mit dem RKI vom 11.01.2021.

Ein weiteres interessantes Dokument – „Epidemiologisches Bulletin – Beschluss der STIKO zur 1. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung“ vom 14.01.2021 – kann kostenlos als CD im BIT-Zentrum bestellt werden
unter Telefon 0 89 55 9 88 136 oder per
E-Mail an BIT-Bestellservice@bbsb.org

Ihr BBSB-Inform

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