Dieselfahrverbot München – pauschale Ausnahmeregelung für Menschen mit Merkzeichen AG, Bl, H oder Parkausweis – BBSB-Inform – 24.04.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur schnellstmöglichen Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts wurde in München ab 1. Februar 2023 ein Dreistufenplan zur Einführung eines Diesel-Fahrverbots entwickelt.
Für Dieselfahrzeuge Euro 5/V und schlechter wird das Verbot in 3 Stufen eingeführt, wobei die jeweils nächste Stufe nur dann in Kraft tritt, wenn bis dahin der Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwert in München nicht an allen Streckenabschnitten eingehalten werden kann.
Es besteht allerdings eine pauschale Ausnahmeregelung für Menschen mit bestimmten Merkzeichen oder einem blauen oder orangen Parkausweis. Der wesentliche Satz auf der betreffenden Internetseite der Landeshauptstadt München lautet:
„Schwerbehinderte Menschen der folgenden Merkzeichen „aG“, „H“, „BI“ sowie weitere Inhaber*innen des orangen und blauen Parkausweises sowie Personen, die diese fahren, sind generell von den Einschränkungen ausgenommen.“
Zu finden unter:
https://stadt.muenchen.de/infos/umweltzone-muenchen
wobei es sich bei dem Merkzeichen BI sicherlich um einen Schreibfehler handelt, richtig ist Bl.
Es kann ratsam sein, sollten Sie mit Blick auf die genannte Ausnahmeregelung mit Fahrzeugen Zonen befahren wollen, die für das betreffende Fahrzeug unzulässig sind, die Anlage auszudrucken und im Fahrzeug mitzuführen. Denken Sie bitte auch an den Nachweis für die für Sie geltende Ausnahmegenehmigung, also Ihren Schwerbehindertenausweis und/oder Ihren Parkausweis.
Ihr BBSB-Inform
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