E-Scooter – wer hätte gedacht, dass es noch schlimmer kommen könnte? – BBSB-Inform – 07.08.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2019 wurde in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) festgelegt, welche Regeln für E-Scooter gelten. Die Verordnung wird seit geraumer Zeit überarbeitet, der DBSV hatte zuletzt im August 2024 an einer Anhörung dazu teilgenommen. Jetzt die böse Überraschung: Das Bundesverkehrsministerium präsentiert auf seiner Internetseite einen überarbeiteten Referentenentwurf, der in vielen Punkten noch fußgängerfeindlicher ist als die derzeit geltende Regelung. Die berechtigten Kritikpunkte des DBSV und anderer Verbände aus der Anhörung 2024 wurden geflissentlich ignoriert. Aber damit nicht genug: Die neue Fassung soll nach der Sommerpause direkt ins Kabinett und in den Bundesrat gehen, eine erneute Anhörung der Verbände dazu ist nicht geplant. Umso mehr Grund, sich Gehör zu verschaffen. Christiane Möller, in der Geschäftsführung des DBSV zuständig für Barrierefreiheit, berichtet:
„Der DBSV hat sich an das Bundesverkehrsministerium und die Landesverkehrsministerien gewandt und auf die eklatanten Mängel des neuen Referentenentwurfs hingewiesen.
Ein Beispiel ist das Abstellen von Fahrrädern und E-Scootern aus Verleihsystemen auf Gehwegen. Der Rechtsprechung folgend soll dieses als ,Sondernutzung‘ eingestuft werden. Es bleibt demnach weiterhin den Städten überlassen, wie sie das dann ausgestalten – ob sie feste Abstellflächen einführen oder das Abstellen irgendwo auf dem Gehweg erlauben. Faktisch ändert sich damit für blinde und sehbehinderte Menschen rein gar nichts: Der Flickenteppich bleibt weiter bestehen und damit auch das Abstellchaos. Der DBSV fordert, dass Leih-E-Scooter und -Fahrräder sowie privat genutzte E-Scooter und Lastenräder von den Gehwegen verwiesen werden und auf speziell für sie geschaffenen Flächen abgestellt werden müssen.
Wenn es nach dem vorliegenden Entwurf der Verordnung geht, sollen private Fahrräder und E-Scooter zukünftig auf Gehwegen parken dürfen, wenn dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden. Wir fordern, dass in der Straßenverkehrsordnung definiert wird, wo es gefährlich wird oder eine Behinderung vorliegt – nämlich insbesondere an Treppen, Eingängen, Engstellen und vor allem an und auf Blindenleitsystemen. Dass Fahrräder und E-Scooter dort nichts zu suchen haben, muss unmissverständlich klargestellt werden.
Massive Auswirkungen auf die Sicherheit des Fußverkehrs würde auch der Wegfall geltender Überholabstände haben. Bisher müssen E-Scooter beim Überholen mindestens eineinhalb Meter Abstand halten. Der Wegfall dieser Regelung würde die Unfallwahrscheinlichkeit erhöhen und blinde und sehbeeinträchtigte Menschen in ihrer alltäglichen Mobilität noch mehr verunsichern und gefährden.
Wer gegen die Regeln für E-Scooter verstößt, muss übrigens keine Angst vor Sanktionen haben, denn Bußgelder mit abschreckender Wirkung sind weiterhin nicht geplant. So soll beispielsweise das Fahren auf einer nicht zulässigen Verkehrsfläche mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender lediglich mit 35 Euro bestraft werden.
Der letzte Mangel im neuen Entwurf, den ich nennen möchte: Auch in Zukunft soll es blinden und sehbehinderten Menschen, die über einen Leih-Scooter fallen, unmöglich gemacht werden, ihre Ansprüche rechtlich durchzusetzen – denn nach wie vor ist nicht vorgesehen, dass die Halter, also die Verleihunternehmen, für ihre E-Scooter haften.
Aus all diesen genannten Gründen darf der Bundesrat die Vorschläge aus dem Bundesverkehrsministerium nicht einfach durchwinken, sondern muss vielmehr energisch auf Nachbesserung bestehen. Die Sicherheit des Fußverkehrs und insbesondere die von blinden und sehbehinderten Menschen dürfen nicht weiter gefährdet werden. Das Abstell-Chaos auf den Gehwegen muss ein Ende haben.“
Die Stellungnahme mit weiteren Mängeln des Referentenentwurfes zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung finden Sie unter:
Aus DBSV-Direkt vom 4. August.
Ihr BBSB-Inform
BBSB-Inform erscheint auch auf folgenden Kanälen:
– Telefon-Service (dt. Festnetz): 0871 7000 14000
– Im Internet unter www.bbsb.org
– Per WhatsApp – Abonnieren Sie den Kanal des BBSB e. V. unter https://whatsapp.com/channel/0029VaeADaNFHWq5Bqi73P0h
Das Redaktionsteam können sie folgendermaßen erreichen:
– Mail: Redaktionbbsbinform(at)bbsb.org
– Judith Faltl: Telefon 0 89 – 68 52 58
– Tobias Michl: Telefon 0 8236 – 958 19 12
Wenn Sie sich zum bbsb-inform-Newsletter anmelden möchten, schicken Sie eine leere E-Mail an bbsb-inform-subscribe[at]lists.bbsb.org. Es folgt eine Bestätigungs-E-Mail, auf die Sie einfach antworten. Befolgen Sie ggf. weitere Anweisungen.
Dann erhalten Sie von Montag bis Freitag aktuelle Informationen aus dem Blinden- und Sehbehindertenwesen.
Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Senden Sie hierfür eine leere E-Mail an bbsb-inform-unsubscribe[at]lists.bbsb.org.
Das Textformat für versendete Newsletter-Beiträge ist „Nur Text“. Zusätzlich verzichten wir teilweise auf Linkangaben und ersetzen ein „@“ mit der Umschreibung „[at]“.