Donnerstag, 25. März 2021

Erhöhung des Eigenanteils für eine Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis seit 01.01.2021 – BBSB-Inform – 25.03.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Eigenbeteiligung für die unentgeltliche Beförderung hat sich zum 01.01.2021 erhöht.
Menschen, die die Merkzeichen G, Gl oder aG in ihrem Ausweis stehen haben, zahlen einen Eigenanteil zum Erwerb der Wertmarke. Dieser ist jährlich oder halbjährlich zahlbar.
Die Eigenbeteiligung der Wertmarke wurde erstmalig seit 2016 angepasst.
Der jährliche Anteil wurde ab 01.01.2021 von 80 auf 91 Euro und der halbjährliche von 40 auf 46 Euro erhöht. Der erhöhte Beitrag ist beim Erwerb der nächsten gültigen Wertmarke zu zahlen.
Für Personen, die bisher ihre Wertmarke kostenlos erhalten haben, ändert sich nichts.
Menschen mit den Merkzeichen Bl, Tbl und H erhalten diese kostenlos.
Bezieherinnen und Bezieher von bestimmten Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Kriegsopferfürsorge oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten die Wertmarke ebenfalls kostenlos.

Hintergrund:
Besitzerinnen und Besitzer eines zweifarbigen Schwerbehindertenausweises mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50 können bei ihrem zuständigen Versorgungsamt ein Beiblatt mit einer Wertmarke als Fahrschein im öffentlichen Personennahverkehr erhalten.

Vergünstigungen die mit der Wertmarke verbunden sind:
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr.
Zum Nahverkehr zählen:
• Straßenbahnen, Busse, U- und S-Bahnen
• Züge der Deutschen Bahn in der 2. Klasse, die mit Verbundfahrschein benutzt werden können, im Nahverkehr im gesamten Bundesgebiet sowie anderen Eisenbahnen, die den Nahverkehr bedienen.
• Schiffe im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr im Orts- und Nachbarschaftsbereich

Ergänzend zur unentgeltlichen Beförderung dürfen kostenlos mitgenommen werden:
• Handgepäck
• Rollstuhl, sofern das Verkehrsmittel diesen aufnehmen kann
• sonstige orthopädische Hilfsmittel, z.B. Rollator
• Führhund

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