Freitag, 30. Juli 2021

Europäische Blindenunion – Auf dem Weg zu einem EU-Behindertenausweis – BBSB-Inform – 30.07.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

in ihrem aktuellen Newsletter EBU Fokus berichtet die Europäische Blindenunion über den Weg hin zu einem europäischen Behindertenausweis.

Um Menschen mit Behinderungen das Reisen zwischen den EU-Ländern zu erleichtern, entwickelt die EU ein System der gegenseitigen Anerkennung des Behindertenstatus und einiger damit verbundenen Vorteile auf der Grundlage eines EU-Behindertenausweises.
Derzeit gibt es keine gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den Mitgliedstaaten der EU. Dies schafft Probleme für die Menschen mit Behinderungen, da ihre nationalen Behindertenausweise in anderen Mitgliedstaaten möglicherweise nicht anerkannt werden.
Der EU-Behindertenausweis gewährleistet grenzübergreifend den gleichberechtigten Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Vergünstigungen vor allem in den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport und Verkehr. Der Ausweis wird von den auf freiwilliger Basis am System teilnehmenden EU-Ländern gegenseitig anerkannt.

Im Februar 2016 wurde in einer Gruppe von acht EU-Ländern ein Pilotprojekt gestartet.
Dabei waren Belgien, Zypern, Estland, Finnland, Italien, Malta, Rumänien und Slowenien.
Die nationalen Berechtigungskriterien und Bestimmungen bleiben vom Ausweis unberührt. Es bleibt weiterhin den Mitgliedstaaten überlassen, auf der Grundlage der nationalen Definition des Begriffs „Behinderung“ darüber zu entscheiden, wer Anspruch auf den Ausweis hat, und die Modalitäten seiner Ausstellung festzulegen.

Im Jahr 2019 hat die Europäische Kommission das Bewertungsverfahren für diese Initiative eingeleitet. Diese Bewertungsstudie soll eine umfassende Übersicht, Analyse und Bewertung der Umsetzung des Pilotprojekts liefern, um eine eventuelle Erweiterung der Gültigkeit des Behindertenausweises in der EU zu ermöglichen.

Die EBU begrüßt nachdrücklich die Ankündigung eines EU-weiten Europäischen Behindertenausweises als eine der „Leitinitiativen“ in der neuen Strategie für Behindertenrechte.
Die EBU begrüßt auch die Verpflichtung, bis Ende 2023 einen Vorschlag für den Ausweis vorzulegen.
In der Tat kann der Behindertenausweis eine sehr positive Rolle bei der Gewährleistung einer effektiven Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen in der EU spielen.

Kontaktdaten der EBU
EBU Central Office
6 rue Gager-Gabillot
75015 Paris France
Telefon: +33 (1) 88 61 06 60
E-mail: ebu@euroblind.org

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