EUTB® begleitet Menschen mit Behinderungen im und ins Leben. auch sie? – BBSB-Inform – 05.10.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir setzen heute unsere Reihe über die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung im BBSB fort.
Wir möchten ihnen heute mit dem letzten Beitrag dieser Reihe wieder vorstellen, wie die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung im BBSB unterstützen kann, vielleicht auch sie!
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) berät Menschen mit Behinderung – unabhängig von der Art ihrer Behinderung – in allen Lebensfragen und hilft ihnen, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen:
• Beratung zur Beantragung von Leistungen. Zum Beispiel: medizinische Rehabilitation, Hilfsmittel, Assistenz, persönliches Budget, Zuständigkeit der Rehabilitationsträger
• Antworten auf Fragen zur Teilhabe, beispielsweise am Arbeitsleben: berufliche Perspektiven entdecken, den passenden Arbeitsplatz finden und erhalten
• Beratung in Krisensituationen, z. B. Erkrankung, Partnerschaft, Wohnungssituation und Schulprobleme
• Die Beratung ist unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen. Sie ergänzt die Beratung durch andere Stellen.
Ein Beispiel aus der Beratungspraxis
Begleitassistenz
Georg Landner (Name geändert), 52 Jahre alt, Frührentner mit einer sehr geringen Rente, kommt in die Beratung mit dem Anliegen, beim Bezirk ein persönliches Budget zu beantragen. Er ist sehbehindert. Da er „nur“ sehbehindert ist, hat er keinen Anspruch auf den Nachteilsausgleich durch das Blindengeld.
Wir treffen uns zweimal zu jeweils einer Stunde. Ich kläre mit ihm seine Bedürfnisse ab. Sein verfügbares Geld reicht Georg Landner nicht für seine Erfordernisse. Aus gesundheitlichen Gründen muss er regelmäßig spazieren gehen und fühlt sich draußen allein sehr unsicher. Ein Antrag auf Mobilitätstraining bei seiner Krankenkasse wurde abgelehnt, da er die Bedingungen für das Training nicht erfüllte. Wir klären gemeinsam den Stundenbedarf für die Begleitung. Ich telefoniere mit dem Bezirk und „klopfe die Chancen“ ab. Mit meiner Unterstützung stellt er einen formlosen Antrag an den Bezirk. Nach vier Wochen wird er eingeladen, sein Anliegen persönlich zu begründen. Ich begleite ihn zu diesem Gespräch. Das Ergebnis ist die Gewährung eines persönlichen Budgets für die Assistenz.
Die EUTB® im Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. finden Sie in München, Würzburg und Regensburg.
Kontaktdaten
EUTB München
Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V.
Arnulfstraße 22
80335 München
Bambenek Christin
Telefon: 089 55 9 88 213
Mobil: 01 71 7 29 84 62
E-Mail: teilhabeberatung-muenchen@bbsb.org
EUTB Regensburg
Blickpunkt Auge Beratungsstelle Regensburg des BBSB e. V.
Bahnhofstraße 18
93047 Regensburg
Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Tesar Volker
Tellefon: 09 41 5 95 65 15
Mobil: 01 51 25 04 51 51
E-Mail: teilhabeberatung-regensburg@bbsb.org
EUTB Würzburg
Blickpunkt Auge Beratungsstelle Würzburg des BBSB e. V.
Juliuspromenade 40-44
97070 Würzburg
Tesar Volker
Telefon: 09 31 46 52 95 11
Mobil: 01 51 25 04 51 51
E-Mail: teilhabeberatung-wuerzburg@bbsb.org
Die EUTB® beim BBSB e. V. wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
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