Gut Ding will Weile haben? Das geplante Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit lässt sich Zeit – BBSB-Inform – 20.05.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
in diesen Tagen wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beraten.
Aber, gut Ding will Weile haben.
Blinde und sehbehinderte Menschen brauchen viel Geduld, bis sie endlich überall barrierefrei geldabheben, ein Ticket kaufen oder online shoppen können.
Wir veröffentlichen für sie heute Auszüge aus eine Pressemitteilung, welche der BBSB anlässlich des
Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, der am 5. Mai stattfand, veröffentlicht hat.
Gut Ding will Weile haben? Das geplante Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit lässt sich Zeit
München, 4.5.2021 – Geld am Automaten abheben? Leider erst in 19 Jahren.
Sie können in der Videokonferenz nichts sagen oder sehen? Oh, da wurde beim Einkauf nicht an die Barrierefreiheit für unsere behinderten Mitarbeiter*innen gedacht.
Sie können das Touchpad nicht bedienen, weil es keine Tasten hat, die Sie erfühlen können? Dann können Sie hier kein Ticket kaufen.
Was ein bisschen klingt wie aus einer vergangen Zeit, ist Alltag für viele behinderte Menschen. Der Grund: Viele elektronische Produkte und Dienstleistungen sind immer noch nicht barrierefrei nutzbar. Das aktuellste Beispiel ist die Luca-App, wie der BBSB Anfang April kritisiert hat.
In den kommenden Tagen soll im Bundestag das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verabschiedet werden. Dieses Gesetz soll Menschen mit Behinderungen einen einfachen Zugang zu elektronischen Geräten, Produkten und Angeboten ermöglichen.
Aber: Was ist von einem Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit zu halten, das 2025 in Kraft tritt und erst 15 Jahre später seine volle Wirkung entfaltet?
„Erst ab 2040 sollen bspw. alle Geldautomaten barrierefrei zugänglich sein. Bis dahin sind behinderte Menschen auf fremde Hilfe angewiesen. Datenschutz und Verbraucherschutz adé“, sagt Karl Depner, Referent für Barrierefreiheit beim BBSB e.V.
„Diese Zeit haben wir nicht, sagt Judith Faltl, Landesvorsitzende des BBSB e. V. „Eine vollumfängliche Teilhabe in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen ist nur mit Barrierefreiheit möglich. Die Pandemie hat uns doch bspw. vor Augen geführt, wie wichtig es ist, flexibel digital zu arbeiten, zu kommunizieren und den Alltag zu regeln. Da sind Menschen mit Behinderungen sehr schnell abgehängt, wenn Hard- oder Software, Online-Shops oder Apps nicht barrierefrei nutzbar sind.“
Auch Steffen Erzgraber, Landesgeschäftsführer für Verbands- und Sozialpolitik des BBSB e. V., hofft, dass der Bundestag die Dringlichkeit der Barrierefreiheit sieht. „Wir wissen ja, dass es geht. Bei der Corona-Warn-App wurde beispielsweise von Anfang an die Barrierefreiheit mitbedacht. Auch das neueste Update zur Kontaktverfolgung ist barrierefrei.“
Judith Faltl mahnt die Fraktionen des Deutschen Bundestags deshalb: „Lange Vorgaben zur Umsetzung der Barrierefreiheit an die Hersteller oder Anbieter von Dienstleistungen schwächen die Barrierefreiheit. Sie fordert deshalb: „Barrierefreiheit jetzt – Nutzen Sie die Chance und machen Sie ein Gesetz, das den Namen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verdient!“
Die Pressemitteilung finden Sie unter:
www.bbsb.org/kritik-bfsg
Informationen zum Referat Barrierefreiheit und Arbeitskreis Digitalisierung finden Sie hier: https://bbsb.org/fachinformationen/barrierefreiheit/
Fachlicher Ansprechpartner
Karl Depner
Referat Barrierefreiheit und
Arbeitskreis Digitalisierung
Telefon: 01 62 3 25 44 61, Mailto:karl.depner@bbsb.org
Pressekontakt
Abt. Öffentlichkeitsarbeit, Mailto:oeffentlichkeitsarbeit@bbsb.org
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