Ideen-Wettbewerb: Was kann man trotz Corona zur Woche des Sehens veranstalten? – BBSB-Inform – 14.07.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Woche des Sehens lebt von den vielen interessanten Veranstaltungen in ganz Deutschland, lebt davon, dass Menschen sich begegnen. Was aber tun, wenn man sich Corona-bedingt nicht zu nahe kommen darf? Dann muss man sich eben etwas überlegen, finden die Veranstalter der Kampagne und rufen dazu auf, „Corona-taugliche“ Aktionsideen zu entwickeln. Lesen Sie dazu den folgenden Aufruf der Woche des Sehens:
Gesucht werden Veranstaltungskonzepte rund um Blindheit und Sehbehinderung, die auch unter Pandemie-Bedingungen möglich sind. Die zehn besten Ideen veröffentlicht die Woche des Sehens ab August in einer Online-Broschüre auf ihrer Website. Zudem werden drei attraktive Gewinne verlost. Einsendeschluss für die Aktionsideen ist der 22. Juli 2020. Ein Teilnahmeformular kann unter www.woche-des-sehens.de/ideenwettbewerb heruntergeladen werden.
Neue Ideen für Veranstaltungen in Corona-Zeiten
Jedes Jahr ziehen während der Aktionswoche im Oktober vielfältige regionale Veranstaltungen deutschlandweit zahlreiche Besucherinnen und Besucher an: Tage der offenen Tür, Erlebnisaktionen oder Fachvorträge. Damit Veranstalter auch in der diesjährigen Woche des Sehens interessierte Menschen erreichen können, sind Vorschläge für Aktivitäten gesucht. Voraussetzung: Diese müssen auch unter Pandemie-Bedingungen stattfinden können. Veranstalter sind eingeladen, Ideen für sich und andere Gastgeber zu entwickeln: interessante Angebote in Innenräumen, begeisternde Mitmach-Aktionen im Freien oder neue virtuelle Begegnungsformen!
Die Aktivitäten müssen so gestaltet sein, dass Maßnahmen zum Gesundheitsschutz wie Abstandsregeln und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eingehalten werden können. Zudem sollen die Aktionen inklusiv sein, das heißt Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen offenstehen. Teilnehmen am Wettbewerb kann man auch, ohne eine eigene Veranstaltung durchzuführen.
Weitere Informationen und die Teilnahmebedingungen finden Sie unter:
www.woche-des-sehens.de/ideenwettbewerb
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