Freitag, 01. Februar 2019

Indiskutable Neuregelung – Mobilitätsservice für Bahnreisen ab dem 1. Februar nicht mehr aus einer Hand – BBSB-Inform

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der Deutschen Bahn unterstützt bisher
behinderte Kunden, auch wenn sie mit anderen Eisenbahnunternehmen als der
DB fahren.
Leider wird sich das ändern: Wie die Bahn jetzt mitteilte, wird eine Reihe
von
Eisenbahnunternehmen zukünftig die Hilfeleistungen für Reisende mit
Mobilitätseinschränkungen in eigener Zuständigkeit organisieren – und zwar
bereits
ab heute, dem 1. Februar!

Diese neue absolut kundenunfreundliche Regelung ist ein Skandal, sie dann
auch noch
derartig kurzfristig anzukündigen, ist indiskutabel. Ursachen und
Hintergründe sind
derzeit nicht zu klären. Der DBSV wird sich um Aufklärung bemühen, aktiv
werden und
berichten. Unabhängig davon stellt sich die Frage, was die neue Regelung
in der
Praxis bedeutet. dbsv-direkt zitiert diesbezüglich aus dem Dokument „FAQ:
Häufig
gestellte Fragen“ der Deutschen Bahn:

Quelle:
www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/mobilitaetsservice-teilnehmer.shtml
(31.1.19, 16:55 Uhr)

Als Kunde eines Eisenbahnunternehmens, dass am Verfahren mit der MSZ
teilnimmt,
können Sie die gebotenen Hilfeleistungen der DB über die MSZ in Anspruch
nehmen. Die
MSZ steht den Kunden als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung und
koordiniert die
weiteren Abstimmungen mit dem jeweiligen Eisenbahnunternehmen.

Reisende von Eisenbahnunternehmen, die Hilfeleistungen für Reisende mit
Mobilitätseinschränkungen in eigener Zuständigkeit organisieren, wenden
sich bitte
für notwendige Hilfeleistungen an das jeweilige Eisenbahnunternehmen.

In welchen Fällen kann ich die Hilfeleistungen für meine Reise bei der
Mobilitätsservice Zentrale anmelden?
Anmelden können Sie die Hilfeleistung, wenn Sie auf der gesamten Strecke
Ihrer Reise
mit Nah- und Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn und/oder einem
Eisenbahnunternehmen reisen, das am Verfahren mit der MSZ teilnimmt. Unter
http://www.bahn.de/teilnehmer finden Sie eine Übersicht aller
Eisenbahnunternehmen,
die das Verfahren mit der Mobilitätsservice-Zentrale nutzen. Wenn Ihre Reise
Strecken enthält, auf denen Sie mit nicht am Verfahren teilnehmenden
Eisenbahnunternehmen reisen, können für diese Strecken keine
Hilfeleistungen bei der
MSZ angemeldet werden. Diese können Sie nur bei dem jeweiligen
Eisenbahnunternehmen
direkt anmelden.

Wie erkenne ich, welches Eisenbahnunternehmen bei der Verbindung, die ich
nutzen
möchte, fährt?
Wenn Sie Ihre Reiseverbindung zum Beispiel im DB Navigator oder auf
www.bahn.de
erstellen, wird Ihnen angezeigt, mit welchen Eisenbahnunternehmen Sie auf der
jeweiligen Strecke reisen werden.

Wenn ich keine Online-Medien nutze, wie erkenne ich, welches
Eisenbahnunternehmen
bei der Verbindung, die ich nutzen möchte, fährt?
Die Mitarbeiter der Mobilitätsservice-Zentrale und in den DB Reisezentren
oder DB
Agenturen informieren Sie gerne, welches Eisenbahnunternehmen Sie auf Ihrer
gewünschten Reiseverbindung nutzen werden.

Welche Eisenbahnunternehmen nehmen am Verfahren mit der
Mobilitätsservice-Zentrale
teil?
Auf www.bahn.de finden Sie in der Rubrik „Reise & Service“ in der Kategorie
„Barrierefreies Reisen“ unter „Reiseplanung & Beratung“ eine Übersicht der
Eisenbahnunternehmen, die am Verfahren mit der MSZ teilnehmen.

(Hinweis der Redaktion: Direktlink
www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/mobilitaetsservice-teilnehmer.shtml)

Was mache ich, wenn ich eine Hilfeleistung für eine Strecke bei einem
Eisenbahnunternehmen anmelden möchte, das nicht an dem Verfahren teilnimmt?
Wenn ein Eisenbahnunternehmen nicht in der Übersicht der
Eisenbahnunternehmen die am
Verfahren mit der MSZ teilnehmen, aufgeführt ist, dann wenden Sie sich
bitte mit
Ihrem Anliegen an das jeweilige Unternehmen. Die entsprechenden Kontaktdaten
(Rufnummern und E-Mail-Adressen) finden Sie in der alphabetischen Übersicht
„Bundeseigene und Nichtbundeseigene Eisenbahnunternehmen“.

(Hinweis der Redaktion: Link ebenfalls unter
www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/mobilitaetsservice-teilnehmer.shtml)

Was kostet der Anruf für die Anmeldung von Hilfeleistungen bei
Eisenbahnunternehmen,
die nicht am Verfahren mit der Mobilitätsservice-Zentrale teilnehmen?
Die jeweiligen Eisenbahnunternehmen haben die Tarife für die Anrufe in der
Regel auf
ihren Internetseiten aufgeführt.

Kann ich den Mobilitätsservice für meine Reise weiterhin online mit dem
Anmeldeformular anmelden?
Wenn Sie mit Nah- und Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn und/oder mit
den in der
Übersicht aufgeführten Eisenbahnunternehmen reisen, können Sie Ihre
gewünschten
Hilfeleistungen mit diesem Formular anmelden.
Das Anmeldeformular finden Sie auf www.bahn.de in der Rubrik „Reise &
Service“ in
der Kategorie „Barrierefreies Reisen“ unter „Mobilitätsservice online
buchen“. Für
Fahrten mit Eisenbahnunternehmen, die Hilfeleistungen für Reisende mit
Mobilitätseinschränkungen in eigener Zuständigkeit organisieren, kann das
Formular
nicht verwendet werden.

Wie gehe ich vor, wenn ich auf meiner geplanten Reise Strecken von
teilnehmenden
Eisenbahnunternehmen aber auch von Eisenbahnunternehmen habe, die nicht an
dem
Verfahren mit der Mobilitätsservice-Zentrale teilnehmen?
Für Reisen mit der Deutschen Bahn sowie den teilnehmenden
Eisenbahnunternehmen
können Sie die Hilfeleistungen bei der MSZ anmelden. Möchten Sie
Teilstrecken mit
Eisenbahnunternehmen reisen, die Hilfeleistungen für Reisende mit
Mobilitätseinschränkungen in eigener Zuständigkeit organisieren, setzen
Sie sich
bitte direkt mit diesen Eisenbahnunternehmen in Verbindung. Die Kontaktdaten
(Rufnummer und E-Mail-Adresse) dieser Eisenbahnunternehmen finden Sie auf
www.bahn.de in der Rubrik „Reise & Service“ in der Kategorie
„Barrierefreies Reisen“
unter „Reiseplanung & Beratung“.

(Hinweis der Redaktion: Link ebenfalls unter
www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/mobilitaetsservice-teilnehmer.shtml)

Werde ich, wenn ich die Hilfeleistungen nicht bei der
Mobilitätsservice-Zentrale
anmelde, sondern dies bei den Eisenbahnunternehmen direkt mache, trotzdem
zum Zug
gebracht bzw. vom Zug abgeholt?
Bitte klären Sie die Details zu einer möglichen Hilfestellung direkt mit dem
betreffenden Eisenbahnunternehmen, mit dem Sie reisen. Das
Eisenbahnunternehmen wird
an den Bahnhöfen, an denen DB-Personal eingesetzt ist, Ihre benötigte
Hilfeleistung
bei der DB anmelden und auch den Treffpunkt in Absprache mit Ihnen
vereinbaren.

Was ist, wenn ein Zug Verspätung hat?
Wenn ein Zug Verspätung hat, melden Sie sich beim jeweiligen Zugpersonal
(also einem
Eisenbahnunternehmen der DB oder einem anderen Eisenbahnunternehmen) oder
beim
Personal in den Bahnhöfen. Die Mitarbeiter werden sich bemühen, Ihnen
weiter zu
helfen und Ihre Hilfeleistung sicher zu stellen.

Wenn ich eine geplante Reise nicht antreten kann/möchte, bei wem storniere
ich die
angemeldeten Hilfeleistungen?
Sollten Sie eine vorangemeldete Reise nicht antreten können, bitten wir
Sie, die
Hilfeleistungen bei der MSZ so schnell wie möglich zu stornieren. Damit
ermöglichen
Sie, dass unsere Mitarbeiter nicht umsonst gebunden sind und einem anderen
Reisenden
im besagten Zeitfenster eine Hilfestellung gewährt wird. Bitte stornieren
Sie die
Hilfeleistungen stets dort, wo Sie diese angemeldet haben – entweder bei
der MSZ
und/oder bei den einzelnen Eisenbahnunternehmen.

Wissen die Eisenbahnunternehmen, die das Verfahren mit der
Mobilitätsservice-Zentrale nicht nutzen, welche Prozesse einzuhalten sind, um
Hilfeleistungen für mobilitätseingeschränkte Reisende anmelden zu können?
Den im „Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in
Deutschland“ (TBNE) organisierten Eisenbahnunternehmen wurde die Teilnahme am
Verfahren mit der MSZ angeboten und umfassende Informationen bereitgestellt.
Außerdem wurden die Eisenbahnunternehmen, die das Verfahren mit der MSZ nicht
nutzen, von der DB über den erforderlichen Prozess zur Anmeldung von
Hilfeleistungen
informiert.

Wie und wann erfährt das Personal in den Bahnhöfen, ob und für welchen Tag
Hilfeleistungen von Eisenbahnunternehmen, die am Verfahren mit der
Mobilitätsservice-Zentrale nicht teilnehmen, für Kunden angemeldet wurden?

Wenn Sie bei Eisenbahnunternehmen, die den Service der MSZ nicht nutzen,
Hilfeleistungen anmelden, meldet dieses Eisenbahnunternehmen die gewünschten
Hilfeleistungen am Vorabend des Reisetages an die zuständigen Stellen bei
der DB.
Die DB hat alle Eisenbahnunternehmen über das neue Verfahren informiert,
um sicher
zu stellen, dass das Personal in den Bahnhöfen die vorangemeldeten
Hilfeleistungen
durchführen kann. Die entsprechenden Meldewege/-systeme wurden vorab
eingerichtet.

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