Infovortrag zu den neuen Regelungen für Assistenzhunde am 7. Juli um 19:30 Uhr am Telefon – BBSB-Inform – 29.06.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Arbeitskreis für Führhundangelegenheiten und die Bezirksgruppe Oberbayern München des BBSB e.V. veranstalten einen Telefonvortrag mit dem Thema:
Informationen zu den neuen Regelungen für Assistenzhunde
Viele behinderte Menschen werden abgewiesen, wenn sie mit ihrem Assistenzhund ein Geschäft, eine Behörde oder Arztpraxis betreten wollen.
Das ist zwar meist nicht rechtens, der Anspruch auf Zutritt mit Assistenzhund war bisher aber auch nicht ausdrücklich in einem Gesetz formuliert.
Das ändert sich ab dem 1. Juli.
Ab diesem Datum ist das Zutrittsrecht für Menschen mit Assistenzhunden im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) festgeschrieben.
Im Vortrag werden die neuen Regelungen vorgestellt und vor allem der Anspruch auf Zutritt erklärt.
Anschließend ist ausreichend Zeit für Fragen und Diskussion.
Zum Referenten
Johannes Sperling hat Skandinavistik mit Nebenfach Rechtswissenschaften in Berlin studiert.
Zur Zeit arbeitet er als Volkshochschul-Dozent für Norwegisch.
Seit vielen Jahren ist er aktiv in der Selbstvertretung von Assistenzhundehalterinnen und setzt sich unter anderem im Arbeitskreis der Blindenführhundehalterinnen im DBSV für die Stärkung ihrer Rechte ein.
Termin ist Mittwoch, der 7. Juli 2021 um 19:30 Uhr.
Die Einwahldaten zur Telefonkonferenz mit Microsoft Teams werden kurz vorher versandt.
Bitte melden Sie sich bis Montag, den 5. Juli mit Angabe einer E-Mail-Adresse in der Blickpunkt Auge Beratungsstelle München des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes an:
Telefon: 0 89 55 9 88 111 oder 211 oder 311 oder
E-Mail: muenchen@bbsb.org
Ihr BBSB-Inform
BBSB-Inform wird Ihnen, wann immer Sie das wollen, am Telefon vorgelesen. Wählen Sie: 0871 7000 14000. Es gilt das für den benutzten Anschluss vereinbarte Verbindungsentgelt ohne Aufschlag.
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