Freitag, 23. August 2019

Landesvorstand tagte – BBSB-Inform – 23.08.2019

Sehr geehrte Damen und Herren, kurz vor der Sommerpause kam der Landesvorstand nochmal in einer Telefonkonferenz zusammen. Wir informieren sie heute über Sitzungsschwerpunkte. Wie genau geht Verbandsklage? Zu diesem Thema startete unser Spitzenverband, er DBSV, ein Projekt und bietet in Kooperation mit der Rechtsberatungsgesellschaft „Rechte behinderter Menschen Workshops für seine Landesvereine an. Auch wir beteiligen uns natürlich, es vertrat uns Frau Heigl. Unter dem Titel Barrierefreie Mobilität rechtlich durchsetzen erörterten die rund 30 Teilnehmenden verschiedene Fallbeispiele sowie Handlungsmöglichkeiten zum Abbau bestehender Barrieren. Auch in Bayern gibt es, wenn auch selten Vorfälle, die uns an dieses Instrument denken lassen. So ist es gut, die notwendigen Schritte zu kennen und mit der RBM einen Partner an unserer Seite zu haben, der uns bei derartigen Angelegenheiten fachkundig zur Seite steht. Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) wird überarbeitet – Menschen mit Behinderung befürchten Verschlechterungen bei der Feststellung ihres GdB Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) enthält wichtige Grundsätze für die ärztliche Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und im Recht der Sozialen Entschädigung. Sie ist die Basis für die Anerkennung einer Behinderung bzw. Feststellung eines GdB. 7,8 Mio. Menschen in Deutschland sind schwerbehindert. Die VersMedV ist für sie von zentraler Bedeutung. Denn erst die GdB-Feststellung ermöglicht Zugang zu vielen Nachteilsausgleichen für behinderte Menschen und stärkt so deren Teilhabe und Selbstbestimmung. Gemäß der der Redaktion vorliegenden Informationen soll zukünftig der GDB in Abhängigkeit von der Hilfsmittelversorgung beschrieben werden. Das könnte beispielsweise dazu führen, dass eine Person mit einer Doppeloberschenkelamputation einen geringeren GdB erhält, wenn die Person barrierefrei wohnt. Zieht sie ins 5. OG eines Hauses ohne Aufzug, wäre der GdB zu erhöhen. Das kann weder gewollt sein, noch ist es in den hunderttausenden GdB-Feststellungsverfahren realistisch. Gemeinsam mit dem deutschen behindertenrat positionieren wir uns über den DBSV gegen dieses Vorhaben. Noch will das BMAS allerdings davon nicht abrücken. Landestagung 2019 – Ladung erfolgt Nach der Einberufung der Landestagung Anfang diesen Jahres an die Bezirksgruppenleiter erfolgte nun die Ladung der Tagung. Geladen wurden die Delegierten der Bezirksgruppen, der Ehrenvorsitzende, die Ehrenmitglieder, die Landesvorsitzende, der stv. Landesvorsitzende, die weiteren Mitglieder des Landesvorstandes, die Bezirksgruppenleiterinnen und Bezirksgruppenleiter, die Sprecherin und die zwei stellvertretenden Sprecherinnen des Forum Arbeit und Beruf, die Referenten und die korrespondierenden Mitglieder Gäste sind die Träger des Treuerings, die Landesgeschäftsführer des BBSB und die Hoteldirektorin des AURA-HOTELs Die Tagung findet am 8.und 9.11.2019 in Augsburg statt. Die Tagungsteilnehmer haben bereits umfangreiche Unterlagen erhalten. Dazu gehören eine vorläufige Tagesordnung, die Liste der Tagungsteilnehmer, ein Wahlaufruf des Wahlvorstandes und die BBSB Geschäftsberichte der Jahre 2016 und 2017. In zwei weiteren Versandwellen werden sie mit weiteren Informationen versorgt werden. Dazu wird ein Satzungsänderungsantrag der Sattzungskommission gehören und die Konzeption 2030, die es zu beraten und zu verabschieden gilt. Ihr BBSB-Inform BBSB-Inform wird Ihnen, wann immer Sie das wollen, am Telefon vorgelesen. Wählen Sie: 0871 7000 14000. Es gilt das für den benutzten Anschluss vereinbarte Verbindungsentgelt ohne Aufschlag. Das Redaktionsteam können sie folgendermaßen erreichen: – Mail: mailto:bbsb-inform@bbsb.org – Judith Faltl: Telefon 0 89 – 68 52 58 – Christian Schöpplein: mailto:christian.schoepplein@bbsb.org Wenn Sie sich zum bbsb-inform-Newsletter anmelden möchten, schicken Sie eine leere E-Mail an mailto:bbsb-inform-subscribe@lists.bbsb.org Dann erhalten Sie von Montag bis Freitag aktuelle Informationen aus dem Blinden- und Sehbehindertenwesen. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Senden Sie hierfür eine leere E-Mail an mailto:bbsb-inform-unsubscribe@lists.bbsb.org

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