Montag, 23. Dezember 2019

Landesvorstand tagte – BBSB-Inform – 23.12.2019

Sehr geehrte Damen und Herren, am7.12.2019 fand die letzte Sitzung des Landesvorstands im Jahr 2019 statt. Wir berichten ihnen heute über Sitzungsschwerpunkte. Inklusive Schulangebote – unsere Kompetenz war gefragt. Wie müssen Ganztagsangebote an Schulen gestaltet sein, um inklusiv zu sein? Zu diesem Thema lud uns das Bayerische Kultusministerium zu einem Arbeitstreffen ein. Gemeinsam mit Schulleitern, Leitern von Ganztagsangeboten und dem Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, wurde das Thema beleuchtet. Heike Thoma, unsere Elternreferentin und Franziska Weigand besuchten die Veranstaltung. Allen Beteiligten war klar, dass Inklusion nur dann gelingen kann, wenn die räumlichen und personellen Voraussetzungen gegeben sind und dass Wege gefunden werden müssen, die Finanzierung zwischen den verschieden Akteuren gerecht zu verteilen. VBS-Kongress 2020 – Workshop angenommen Vom 03. bis 07.08.2020 findet der 37. Kongress für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik in Marburg statt. unsere Landesvorsitzende, Judith Faltl, reichte ein Abstract für einen Workshop ein. „Wir sind alle auf der Suche; die einen nach Mitarbeitenden, die anderen nach Arbeitsplätzen“ Hintergrund ist, dass es uns in der Selbsthilfe kaum noch bis gar nicht gelingt, freie Stellen mit selbstbetroffenen Personen zu besetzen. Auf der anderen Seite ist bekannt, dass nur 30 % der Menschen mit Schwerbehinderung einen Arbeitsplatz haben. In einer offenen Diskussionsrunde sollen dann gemeinsam Gründe für diese Beobachtung herausgefunden und mögliche Lösungsansätze entwickelt werden. Der Workshop wurde angenommen. Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen – Verbesserungen bei Unterhaltsrückgriff und Entfristung ergänzende unabhängiger Teilhabeberatung Die Einkommenshöhe, ab welcher Angehörige von Menschen mit Behinderung zum Unterhalt verpflichtet werden, wurde heraufgesetzt. Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), wurde entfristet. Das bedeutet, dass diese Beratung dauerhaft angeboten wird. Wo, von wem und in welchem Umfang, steht heute noch nicht fest. Eben endete die Antragsfrist für Phase 2 der derzeit laufenden Beratungsangebote. Sie wurden bis Ende des Jahres 2020 genehmigt. Für die Jahre 2021 bis 2022 wurden alle bisherigen Anbieter eingeladen Folgeanträge zu stellen. Wir haben einen Folgeantrag eingereicht. Wir wollen mehr in die Fläche gehen und dadurch näher an die Ratsuchenden herankommen. Dafür benötigen wir mehr Personal, um Fahrtwege für uns und die Ratsuchenden zu verkürzen. Stellungnahme abgegeben zum Gesetz zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG), und zur Verordnung zur Änderung der Bayerischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BayBITV). Für das BayBGG fordern wir Klarstellungen im Wortlaut im Interesse der Rechtssicherheit und Klarheit. Beispielsweise die ausdrückliche Nennung von Blindenführhunden in Art. 4 BayBGG um die Mitnahme dieses „Hilfsmittels“ in öffentliche Einrichtungen klar zu regeln. Wir fordern eine stärkere Verbindlichkeit von DIN-Normen, die Einführung einer Landesfachstelle Barrierefreiheit und die vollständige Umsetzung der RL (EU) 2016/2102 zur digitalen Barrierefreiheit im BayBGG In der BayBITV muss verankert werden, dass elektronische Rechnungen barrierefrei gestaltet sein müssen. Diese Regelung kann und muss aus unserer Sicht auch in die Privatwirtschaft hineinwirken! Ihr BBSB-Inform BBSB-Inform wird Ihnen, wann immer Sie das wollen, am Telefon vorgelesen. Wählen Sie: 0871 7000 14000. Es gilt das für den benutzten Anschluss vereinbarte Verbindungsentgelt ohne Aufschlag. Das Redaktionsteam können sie folgendermaßen erreichen: – Mail: mailto:bbsb-inform@bbsb.org – Judith Faltl: Telefon 0 89 – 68 52 58 – Christian Schöpplein: mailto:christian.schoepplein@bbsb.org Wenn Sie sich zum bbsb-inform-Newsletter anmelden möchten, schicken Sie eine leere E-Mail an mailto:bbsb-inform-subscribe@lists.bbsb.org Dann erhalten Sie von Montag bis Freitag aktuelle Informationen aus dem Blinden- und Sehbehindertenwesen. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Senden Sie hierfür eine leere E-Mail an mailto:bbsb-inform-unsubscribe@lists.bbsb.org

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