Dienstag, 25. Juni 2019

Landesvorstand tagte – BBSB-Inform – 25.6.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anfang Juni tagte der Landesvorstand des BBSB. Wir informieren sie heute über Sitzungsschwerpunkte.

Stellungnahme zur Änderung der Bayerischen Schulordnung und weiterer Rechtsvorschriften

Die Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung ist am 1. August 2016 für die allgemeinbildenden Schulen, Berufsschulen und Schulen besonderer Art in Kraft getreten. Die Schulordnungen für allgemeinbildende Schulen und Berufsschulen wurden aktualisiert. Mittlerweile konnte der Anwendungsbereich auf die Wirtschaftsschulen, die Fachschulen, die Fachoberschulen, Berufsoberschulen und die Fachakademien ausgedehnt werden. Es fehlte eine schulartübergreifende Regelung zum Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD), der heute schon Schülerinnen und Schüler in allen Schulformen unterstützt.

Zum Schuljahr 2019 / 2020 sollen außerdem die Fächer Informatik“ bzw. Informatik und digitales Gestalten eingeführt werden.

Wir nutzten die Möglichkeit zur Stellungnahme, berichtete Judith Faltl, die Landesvorsitzende des BBSB e. V., gegenüber der Redaktion.

Wir beziehen bei der Erarbeitung unserer Stellungnahme die jeweilig zuständigen Arbeitskreise / Referate mit ein, im konkreten Fall den Arbeitskreis Eltern und den Arbeitskreis Jugend und Ausbildung.

Uns ist wichtig, so Faltl, dass die Mitarbeitenden in den MSD die notwendige Qualifikation zur Begleitung sehbehinderter und blinder Schülerinnen und Schülern in allen Schulformen, also von der Grundschule bis hin zu Gymnasium und beruflichen Schulen haben. Da es in Bayern derzeit kein Förderzentrum mit einem Gymnasium gibt, war uns wichtig, auf diesen Punkt hinzuweisen. In der Einführung der Fächer im Bereich Informatik, sagt Faltl, sehen wir die Chance, blinde und sehbehinderte Menschen bereits während ihrer Schulform gezielt auf den Umgang mit dem Computer, welcher für uns eine große Teilhabechance ist, vorzubereiten. Die Förderzentren und die MSD sind mit der notwendigen Hard- und Software auszustatten, die Lehrkräfte müssen das notwendige Wissen haben oder erhalten können.

Elektrisch fahren tut hörbar gut!

Der Deutsche Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) und seine Landesvereine, damit auch wir, machen im Rahmen einer bundesweiten Aktion darauf aufmerksam, dass Elektrofahrzeuge hörbar sein müssen.

Elektrofahrzeuge versprechen saubere Luft und weniger Lärmbelästigung. Sie stellen jedoch für viele Verkehrsteilnehmende eine erhöhte Unfallgefahr dar.

Die Ablösung der lauten und stinkenden Verbrennungsmotoren durch elektrisch betriebene Fahrzeuge wird derzeit massiv vorangetrieben. Doch die sehr leisen Fahrzeuge stellen eine höhere Unfallgefahr dar. Dies belegen Studien aus den USA und Großbritannien. Gefährdet sind insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen, die im Verkehr auf die Wahrnehmung von Fahrzeuggeräuschen angewiesen sind.

Auch für Kinder, Fahrradfahrer, ältere und unaufmerksame Verkehrsteilnehmende besteht ein Sicherheitsrisiko.

Verkehrsteilnehmer können ein elektrisch betriebenes Auto bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h erst akustisch wahrnehmen, wenn es weniger als acht Meter entfernt ist. Das entspricht einer Zeitspanne von eineinhalb Sekunden bis zum Aufprall.

Der DBSV und seine Landesverbände fordern deshalb den sofortigen Einbau eines künstlichen Warngeräuschs (AVAS in Hybrid- und Elektrofahrzeuge, statt bis 2021 zu warten, wenn dies für alle neu zugelassenen Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben ist.

Im Rahmen dieser Kampagne schreibt der BBSB derzeit Regelmäßig Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Verantwortliche der Verkehrsbetriebe an, um sie für entsprechende Regelungen in ihren Städten, bzw. bei der Beschaffung von Verkehrsmitteln zu gewinnen.

Karl Depner, der als Mitglied im Landesvorstand und Referent für barrierefreie Umwelt- und Verkehrsraumgstaltung diese Kampagne im BBSB leitet, sammelt alle rückmeldungen ein und wertet sie aus. Noch ist nichts spektakuläres dabei.  Überwiegend befindet man sich in der Prüfung und wartet auf eine verbindliche Landes- oder Bundesregelung.

  1. Konferenz zur Schulischen Inklusion

Anfang Mai lud der BBSB wieder Vertreter der Förderzentren, der Blinden- und Sehbehindertenpädagogen, der Eltern und eigene Experten zu dieser Konferenz ein. Franziska Weigand, Mitglied des Landesvorstandes und sozusagen unsere Bildungsministerin berichtete, dass das in den ersten beiden Konferenzen erarbeitete Eckpunktepapier weiter gilt. Diesmal befasste man sich, so Weigand weiter, mit den derzeitigen Stundenkontingenten der MSD und alternativen Modellen zur Festlegung des Zeitbedarfs pro Schüler.

Diskutiert wurde die Mehrfachanrechnung von Kindern mit Behinderung in Regelschulklassen und welche pädagogischen Voraussetzungen gegeben sein müssten, dass ein Schulbegleiter für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler nur noch in geringem Umfang nötig wäre.

100 Jahre BBSB, das werden wir feiern

Im Jahr 1920 wurde der BBSB gegründet. Im Jahr 2020 werden wir unseren 100. Geburtstag feiern. In mehreren Kleingruppen wird an der Vorbereitung dieses Ereignisses gearbeitet. Regelmäßig werden wir über den Stand der Vorbereitungen informiert. Eine Kleingruppe erstellt eine Chronik, eine AG befasst sich mit der gesamten Organisation, eine Gruppe bearbeitet die Einladungen und eine Gruppe gestaltet den Festakt selbst.

Sie dürfen noch ein bisschen gespannt sein, was wir vorbereiten.

Sitzung des Landesausschusses vorbereitet

Am 19. Und 20. Juli kommt der Landesausschuss des BBSB im AURA-HOTEL zusammen.

In der letzten Sitzung des Landesvorstandes haben wir diese Tagung weiter vorbereitet. Der Landesausschuss wird den Jahresabschluss und den Finanz- und Geschäftsbericht für das Jahr 2018 entgegennehmen und die Landestagung, die im Herbst 2019 stattfinden wird, weiter vorbereiten.

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