Montag, 10. Juni 2024

Nutzen sie ihr Recht auf zugängliche Dokumente im Verwaltungsverfahren – BBSB-Inform – 10.06.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

Assistive Technologien helfen blinden und sehbehinderten Menschen beim Lesen von Inhalten meist weiter. Dennoch werden wichtige Daten, beispielsweise Akten-Zeichen, Beträge, Kontonummern, email-Adressen des Sachbearbeiters und vieles mehr nicht richtig erkannt. Dies führt dazu, dass die Inhalte nicht richtig wahrgenommen werden können, deshalb es zu unnötigen Rückfragen kommt und bei Übertragungen auf andere Medien Fehler passieren. Das Ausfüllen von papierhaften Anträgen hingegen ist meist unmöglich bis kaum machbar und deshalb entstehen hier unnötige Abhängigkeiten von sehender Assistenz.

Deshalb wurde bereits in 2003 im Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) in Artikel 12 folgendes festgelegt:
Blinde und Sehbehinderte Menschen können von bayerischen Behörden verlangen, dass

  • Bescheide
  • Allgemeinverfügungen,
  • öffentlich-rechtliche Verträge
  • Vordrucke
    zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren in einer für sie wahrnehmbaren Form kostenlos zugänglich gemacht werden.

Durch die Bayerische Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde, erblindete und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren (BayDokZugV) haben diese das Wahlrecht zwischen

  • in Blindenschrift
  • in Großdruck
  • als Audio-Datei oder
  • als elektronisches und barrierefreies Dokument auf einem Datenträger.

Für Bundesbehörden gilt Ähnliches und ist in § 10 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) geregelt und wird in der Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung – (VBD) näher ausgeführt. Auf Bundesebene besteht für Behörden sogar die Pflicht nachzufragen, wie Betroffene ihren Schriftverkehr zugänglich gemacht haben wollen, sollte eine Seheinschränkung bekannt sein.

Deshalb empfiehlt ihnen das Referat Barrierefreiheit – Arbeitskreis Digitalisierung- im- BBSB, die Behörde in einem formlosen Brief oder einer email darüber zu unterrichten, wie Sie künftig Ihre Bescheide zugänglich gemacht haben wollen. Sie bekommen dann immer die normale Schriftform und wenn möglich auch gleichzeitig beispielsweise eine Daten-CD.

Das könnte bedeuten, dass das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Ihren nächsten Bescheid Ende Juni/Anfang Juli 2024 und den Fragebogen (bei laufendem Blindengeldbezug) Ihnen bereits zugänglich macht.

Für Rückfragen steht Ihnen der Arbeitskreis Digitalisierung zur Verfügung.
E-Mail akd@bbsb.org

Ihr BBSB-Inform

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