Stellenausschreibung der Fakultät für Humanwissenschaften An der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Universitätsprofessorin/Universitätsprofessor für Sonderpädagogik – Pädagogik bei Sehbeeinträchtigungen sowie Allgemeine Heil-, Sonder- und Inklusions
Sehr geehrte Damen und Herren,
an der Fakultät für Humanwissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Fakultät für Humanwissenschaften, ist am Institut für Sonderpädagogik eine Stelle für eine Universitätsprofessorin/einen Universitätsprofessor für Sonderpädagogik – Pädagogik bei Sehbeeinträchtigungen sowie Allgemeine Heil-, Sonder- und Inklusionspädagogik
der BesGr. W 3 zum nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens jedoch zum 01.10.2019, zu besetzen.
Der Bewerber/die Bewerberin hat die Bereiche der Pädagogik bei Sehbeeinträchtigungen sowie Allgemeine Heil- und Sonderpädagogik in ihrer gesamten fachlichen Breite in Forschung und Lehre zu vertreten. Neben einem ausgewiesenen sonderpädagogischen Profil im Feld Sehbehinderungen und Blindheit soll auch eine
grundlegende Profilierung in der Heil-, Sonder- und Inklusionspädagogik nachgewiesen werden.
Erfahrungen bei der Einwerbung von Drittmitteln und in interdisziplinärer Forschungskooperation werden erwartet. In der Forschung sind eine interdisziplinäre Ausrichtung und die Kooperation mit den Bezugswissenschaften unabdingbar. In der akademischen Lehre müssen die Erfordernisse der außerschulischen sowie der lehrerbildenden Studiengänge innerhalb der Sonderpädagogik in gleichem Maße berücksichtigt werden. Der/die zukünftige Lehrstuhlinhaber/in ist zuständig für den noch aufzubauenden Studiengang „Pädagogik bei Sehbehinderungen und Blindheit“ im Rahmen der Entwicklung einer neuen Lehrerprüfungsordnung I (LPO)
sowie für Grundlagen der Allgemeinen Heil-, Sonder- und Inklusionspädagogik im Rahmen der Lehre des Instituts für Sonderpädagogik.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, sowie die Habilitation oder der Nachweis gleichwertiger wissenschaftlicher einschlägiger Leistungen, die auch im Rahmen einer Juniorprofessur oder außerhalb des Hochschulbereichs erbracht wurden.
Zusätzlich soll der Erwerb der Befähigung für ein Lehramt für Sonderpädagogik, Sehbehinderung und Blind-heit oder ein sozialwissenschaftliches Studium,
welches eine Voraussetzung für eine Lehramtstätigkeit im Bereich der Pädagogik bei Sehbehinderungen und Blindheit darstellt, sowie eine mindestens dreijährige
Tätigkeit an einer Schule oder einer vergleichbaren pädagogischen Einrichtung nachgewiesen werden.
Eine Ernennung ins Beamtenverhältnis kann gem. Art. 10 Abs. 3 BayHSchPG nur bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres erfolgen. Ausnahmen sind in dringenden
Fällen möglich.
Die Universität misst einer intensiven Betreuung der Studierenden und Promovierenden große Bedeutung zu und erwartet von den Lehrenden ein entsprechendes
Engagement.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und bittet deshalb entsprechend qualifizierte Wissenschaftlerinnen
ausdrücklich um ihre Bewerbung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungen sind in schriftlicher und elektronischer Form mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis, Lehrveranstaltungsliste) bis zum 15. März 2019 einzureichen an den
Dekan der Fakultät für Humanwissenschaften, Wittelsbacherplatz 1, 97074 Würzburg.
Es wird gebeten, einen Erfassungsbogen auszufüllen und der Bewerbung als Word-Dokument per
E-Mail hw@uni-wuerzburg.de
anzufügen. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise für Berufungsverfahren auf unserer Internetseite:
Die Bewerbung beinhaltet das Einverständnis der Bewerber/innen zur elektronischen Erfassung der Bewerbungsunterlagen, der Erstellung von Kopien, der Aufbewahrung
und der eventuellen Weitergabe der Bewerbungsunterlagen an die Gutachter sowie der Rückgabe der Bewerbungsunterlagen erst nach Abschluss des Verfahrens.