Stiftung Anerkennung und Hilfe: Verlängerung der Anmeldefrist bis 30.06.2021 – BBSB-Inform – 26.02.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir hatten im September 2020 an Frau Staatsministerin Trautner geschrieben und um Verlängerung der Anmeldefrist bei der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ gebeten.
Berichte aus unserem Beraternetzwerk hatten gezeigt, dass Betroffene während der Corona-Pandemie Schwierigkeiten hatten, sich um mögliche Ansprüche zu kümmern und diese anzuzeigen.
Am 26.01.2021 hat nun das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales darüber informiert, dass die Anmeldefrist bis 30.06.2021 und die Bearbeitungsfrist für Anträge bis 31.12.2022 verlängert und das Stiftungsvermögen aufgestockt wurde.
Mit diesen Maßnahmen soll erreicht werden, dass möglichst alle Betroffenen die Möglichkeit haben, sich für die Angebote und Leistungen der Stiftung Anerkennung und Hilfe anzumelden.
Die gemeinnützige, nicht rechtsfähige Stiftung Anerkennung und Hilfe wurde zum 01.01.2017 von Bund, Länder und Kirchen gemeinsam errichtet. Bisher haben sich bundesweit über 25.000 Betroffene gemeldet, in Bayern etwa 2.500. Insgesamt wurden bisher an ca. 17.000 betroffene Menschen mehr als 170 Millionen Euro an Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen ausbezahlt.
Die Anmeldung und Beratung für Betroffene, die ihren Wohnsitz in Bayern haben, erfolgt bei der beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) am Bayerischen Landesjugendamt angegliederten Anlauf- und Beratungsstelle in 80634 München, Richelstr. 17.
Die Anlauf- und Beratungsstelle ist unter der Telefonnummer 0 89 1 89 66 25 00 oder per E-Mail unter anlaufstelle.stiftung@zbfs.bayern.de zu erreichen.
Weitere Informationen sind auf der Website des Bayerischen Landesjugendamtes
www.blja.bayern.de/hilfen/stiftung/index.php
zu finden.
Allgemeine Informationen zur Stiftung erhalten Sie unter
www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Startseite/start.html
Dort können Sie auch aktuelles Informationsmaterial bestellen.
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