Taubblinden- und Gehörlosengeld in Hessen eingeführt – BBSB-Inform – 18.11.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir gratulieren dem Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen (BSBH) und allen sehbehinderten, blinden, gehörlosen und taubblinden Menschen in Hessen, denn dem BSBH ist es gelungen, die staatlichen Leistungen für diesen Personenkreis zu verbessern.
Der Hessische Landtag hat am 8. Juli 2021 mit dem „Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen“ die Einführung eines Gehörlosengeldes und eines Taubblindengeldes beschlossen. Das Taubblindengeld ist seitdem im hessischen Landesblindengeldgesetz integriert.
Das ist ein großer Erfolg für den BSBH und die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe, da die Einführung eines Taubblindengeldes schon seit Jahren gefordert wurde.
Der Nachweis kann niedrigschwellig mit dem Schwerbehindertenausweis geführt werden.
Außerdem wurde das Gehörlosengeld analog dem Landesblindengeld dynamisiert. Es passt sich damit automatisch jeweils dem Zeitpunkt und Umfang des aktuellen Rentenwertes an.
Im Rahmen der neuen gesetzlichen Regelung wurde ein Gehörlosengeld in Höhe von 150 Euro pro Monat und ein monatliches Taubblindengeld in doppelter Höhe des Blindengeldes in Höhe von bis zu 1.300 Euro im Monat eingeführt.
Künftig können Menschen, die aus einem anderen Bundesland nach Hessen in eine Einrichtung wie beispielsweise eine Pflegeeinrichtung ziehen, auch Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz beantragen. Auch dies war schon eine langjährige Forderung des BSBH und kann daher als Erfolg der Selbsthilfeorganisation betrachtet werden.
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