Montag, 14. Februar 2022

Unfallrisiko E-Roller: Stadt Münster zum schnellen Handeln verurteilt – Urteil mit Signalwirkung? – BBSB-Inform – 14.02.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster zwingt die Stadt Münster, beim Thema E-Roller aktiv zu werden.
Lesen Sie mehr dazu in der folgenden Pressemitteilung, die der DBSV am 11. Februar versandt hat.

Unfallrisiko E-Roller: Stadt Münster zum schnellen Handeln verurteilt
Münster/Berlin, 11. Februar 2022.
Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen (BSVW) hat mit Unterstützung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) die Stadt Münster verklagt und sich dabei in wichtigen Punkten durchgesetzt.
In dem Verbandsklageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Münster geht es um stationslos vermietete E-Roller, die das Straßenbild vieler Städte prägen.
Wenn sie – wie in Münster – an jeder beliebigen Stelle des Gehwegs einfach abgestellt werden können („Free-Floating-Modell“), führt das zu einer Unfallgefahr insbesondere auch für blinde und sehbehinderte Menschen.
Folgerichtig kam es auch schon zu zahlreichen Unfällen mit teils schweren Verletzungen bei den Opfern.

Im gestern veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichtes wurde die Stadt Münster nun dazu verurteilt, zeitnah für mehr Sicherheit auf ihren Gehwegen zu sorgen.
„Bisher wurden wir mit dem Verweis auf freiwillige Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber abgespeist“, erläutert die Vorsitzende des BSVW, Swetlana Böhm.
„Nun muss die Stadt nachlegen und zwar zügig!“

Im Beschluss wurde zudem festgehalten, dass ein Verleihsystem nach dem Free-Floating-Modell, wie es in Münster praktiziert wird, formell illegal ist, wenn keine Erlaubnis für die Sondernutzung des Straßenraums vorliegt.
Die Stadt Münster hat also ein starkes Druckmittel in der Hand, um verbindliche Abstellflächen sowie klare Regeln für E-Roller durchzusetzen.

„Jetzt haben wir es schwarz auf weiß“, sagt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke.
„Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber reichen nicht aus, stattdessen brauchen wir Sondernutzungserlaubnisse mit klaren Ansagen, um Gefahren auf Gehwegen abzuwenden. Wir erwarten, dass dieses Signal auch in anderen Kommunen und beim Deutschen Städtetag ankommt.“

In der Bezirksgruppe Münster des BSVW war die Entscheidung mit Spannung erwartet worden.
„Ich bin selbst bereits zweimal über E-Roller gestürzt und habe mich beide Male verletzt“, sagt Petra Töns vom Leitungsteam des Blinden- und Sehbehindertenvereins Münster und Umgebung. Sie hofft, dass sich die Dinge auf Münsters Gehwegen nun bald zum Besseren wenden.

Weitere Informationen sowie ein Pressebild unter www.dbsv.org/e-roller

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