Vorbefragung der Gebäude- und Wohnungszählung imJahr 2021, ihre Rückmeldungen sind erwünscht – BBSB-Inform – 14.12.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist selbstverständlich Bürgerpflicht, bei der Befragung mitzuwirken. Doch was tut der Zensus Bayern, damit auch blinde und sehbehinderte Befragte ihre Antworten selbstbestimmt und diskriminierungsfrei geben können?
Der Arbeitskreis Digitalisierung des BBSB hat sich dem Thema angenommen. Die Erfahrungen waren erschreckend:
- Eine angebotene telefonische Befragung verwies Anrufer auf das Online-Angebot.
- Das Online-Portal https://idev.bayern.de ist weit entfernt von der gesetzlich geforderten Zugänglichkeit bei öffentlichen Stellen.
- Es gibt keine Möglichkeit, ein Fragebogen-Formular digital zu bekommen und dieses ohne fremde Hilfe zu beantworten.
- Erst nach mehrmaliger Beschreibung unserer Probleme hat sich der Zensus bei uns gemeldet.
Der Zensus konnte uns keine schnelle Verbesserung des Portals in Aussicht stellen. Der BBSB wird jedoch mit einem Prüfungsantrag bei der Überwachungsstelle in Bayern darauf drängen.
Der Zensus versprach, dass die bisherige Praxis, Menschen auf das Online-Portal zu verweisen, eingestellt wird. Dies können wir vom Arbeitskreis Digitalisierung nicht überwachen. Deshalb bitten wir Sie um Ihre Unterstützung: Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen in einem E-Mail an AKD@bbsb.org, sollten Sie selbst auch bei der Befragung ausgewählt worden sein.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!
Ihr BBSB-Inform
BBSB-Inform wird Ihnen, wann immer Sie das wollen, am Telefon vorgelesen. Wählen Sie: 0871 7000 14000. Es gilt das für den benutzten Anschluss vereinbarte Verbindungsentgelt ohne Aufschlag.
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