Wussten Sie schon …? Blindengeld steigt ab 1. Juli 2020 – BBSB-Inform – 02.07.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
das bayerische Blindengeld ist der wichtigste Nachteilsausgleich für blinde, hochgradig sehbehinderte und taubblinde Menschen in Bayern. Eine wesentliche Errungenschaft ist, dass es an die jährliche Rentenentwicklung gekoppelt (also „dynamisiert“) ist.
Mit der diesjährigen Erhöhung um 3,5 Prozent ergeben sich ab 1. Juli folgende Sätze:
• Blinde Menschen erhalten 651 Euro,
• taubblinde Menschen 1.302 Euro (doppeltes Blindengeld),
• hochgradig sehbehinderte Menschen 195,30 Euro (30 % des Blindengelds),
• taubsehbehinderte Menschen 390,60 Euro (verdoppeltes „Sehbehindertengeld“).
Wichtig: Mit dem Änderungsbescheid erhalten Sie wie jedes Jahr ein Formblatt. Bitte vergessen Sie nicht, es umgehend auszufüllen und an ihre zuständige Regionalstelle des Zentrum Bayern Familie und Soziales – Versorgungsamt (ZBFS) zurückzuschicken.
Alle Anträge im PDF-Format, Informationen und die oben genannten Beträge finden Sie auf den Seiten des ZBFS:
https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/blindengeld/
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Sozialabteilung, die Sie unter
https://bbsb.org/beratung-und-angebote/blickpunkt-auge-beratungsangebot/sozial-und-rechtsberatung/
finden.
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