Dienstag, 08. Juni 2021

Positionspapier: Forderungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Freistaat Bayern

Barrierefreiheit ist zentrale Voraussetzung für die Verwirklichung von Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderung. Sie betrifft alle Lebensbereiche und darüber hinaus einen erheblichen Teil der Bevölkerung. Durch den demografischen Wandel ist und wird Barrierefreiheit zu einem wertvollen Gut der Gesellschaft.

Landesfachstelle Barrierefreiheit

Wir fordern die Einführung einer Landesfachstelle Barrierefreiheit, die den Herausforderungen bei der Umsetzung der Verordnungen, Richtlinien, nationalen Gesetze sowie der Normen zur Schaffung von Barrierefreiheit im Freistaat Bayern gerecht wird und sie vorantreibt.
Bisher werden die Umsetzung, Förderung und Begleitung sowie Überwachung von Barrierefreiheit im Freistaat Bayern von verschiedenen Stellen betrieben, darunter die beauftragte Person der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, das Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales, das Finanzministerium sowie die Beratungsstelle Barrierefreiheit der bayerischen Architektenkammer und das Landesamt für Digitalisierung und Breitbandausbau.
Durch die nicht gebündelten Ressourcen werden die Vorgaben zur Herstellung von Barrierefreiheit nicht oder nicht ausreichend umgesetzt. Die Öffentliche Hand im Freistaat Bayern vergibt heute noch Aufträge, bei denen die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt wird. Das betrifft u.a. die Sektoren Bau, Verkehr und Mobilität, Bildung, Soft- und Hardware sowie mobile Apps. Barrierefreiheit muss von der Vorbereitung der Ausschreibung bis zur Abnahme ernsthaft ohne Wenn und Aber umgesetzt werden.
Auch eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Aktionsplans zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) ist dringend geboten.
Die Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen sowie die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen müssen ohne Einschränkungen auf allen Ebenen umgesetzt werden. Im Freistaat Bayern fehlen seit Jahren richtunggebende Impulse. Darüber hinaus gibt es bei den Stellen, die im Prozess der Umsetzung baulicher und digitaler Barrierefreiheit beteiligt sind, keine Legitimation durch die Menschen mit Behinderung selbst. Es muss nach wie vor gelten: „Nichts über uns ohne uns.“
Es mangelt folglich an einer zentralen Stelle, die Ansprechpartner für alle relevanten Institutionen und Akteur*innen ist, selbst Impulse zur Weiterentwicklung der Barrierefreiheit in Bayern setzt und handelt, wenn die Vorgaben zur Barrierefreiheit u.a. des BayBGG nicht oder nicht ausreichend erfüllt werden.

Aufgaben der Landesfachstelle Barrierefreiheit

  • Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Bewusstseinsbildung für Barrieren und der Beseitigung dieser durch Barrierefreiheit
  • Zentrale Anlaufstelle und Erstberatung zur Herstellung von Barrierefreiheit im Bauen, in der Mobilität, in der Kommunikation und für digitale Angebote
  • Beratung und Unterstützung der Landesregierung, Landesbehörden, Bezirke, Kommunen, Wirtschaft und der Bevölkerung bei der Umsetzung von Barrierefreiheit
  • Beratung und Unterstützung der öffentlichen Hand und der Wirtschaft bei der Bereitstellung von Kommunikationshilfen, z. B. bei Umsetzung der Leichten Sprache, der Deutschen Gebärdensprache und bei der Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen
  • Bereitstellung, Bündelung und Weiterentwicklung unterstützender Informationen zur Herstellung von Barrierefreiheit
  • Begleitung von Forschungsvorhaben zur Herstellung von Barrierefreiheit, um die aktive Inklusion von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft umzusetzen
  • Unterstützung von Wirtschaft, Verbänden und der Landesregierung bei Zielvereinbarungen zur Herstellung von Barrierefreiheit
  • Beratung von gesellschaftlichen Organisationen, z. B. Kirchen, Parteien und Gewerkschaften
  • Erstellung und Fortschreibung des Berichtes zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
  • Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln zur Herstellung von Barrierefreiheit
  • Beratung bei der Erstellung von barrierefreiem Wohnraum

Beirat für Barrierefreiheit und Teilhabe

Für die Beteiligung und Einbindung von Menschen mit Behinderungen fordern wir einen Beirat für Barrierefreiheit und Teilhabe als Aufsichtsorgan für die Landesfachstelle Barrierefreiheit. Getreu dem Leitsatz „Nichts über uns ohne uns“ fordern wir, dass die Landesfachstelle Barrierefreiheit durch einen Beirat für Barrierefreiheit und Teilhabe aktiv unterstützt wird. Zu seinen Aufgaben gehört u.a.:

  • Vorgabe von Zielen zur Umsetzung von Barrierefreiheit, u.a. für die Landesfachstelle Barrierefreiheit sowie die Monitoring- und Überwachungsstelle für die Umsetzung der Barrierefreiheit
  • Mitarbeit bei Normen
  • Beratung und Abgabe von Empfehlungen an den Landtag und die Staatsregierung zur Verwendung von Fördermitteln
  • Beratung zu Verordnungen und Gesetzen zur Erreichung des Zieles der Schaffung von Barrierefreiheit und Teilhabe im Freistaat

Der Beirat für Barrierefreiheit und Teilhabe besteht aus einem Kreis von Expert*innen, der mehrheitlich aus Menschen mit Behinderungen und Vertreter*innen der Verbände von Menschen mit Behinderungen besteht. Damit er die Landesfachstelle Barrierefreiheit, den Landtag und die Staatsregierung des Freistaates Bayern beraten kann, ist er unabhängig.

Monitoring- und Überwachungsstelle für die Umsetzung der Barrierefreiheit

Damit sichergestellt ist, dass die Beratungen sowie die Vorgaben der Landesfachstelle und des Beirates für Barrierefreiheit und Teilhabe zur Erstellung von Barrierefreiheit, insbesondere zur Verwendung von Fördermitteln, korrekt umgesetzt werden, fordern wir die Einrichtung einer Monitoring- und Überwachungsstelle im Freistaat Bayern.
Die Monitoring- und Überwachungsstelle für Barrierefreiheit überwacht und prüft die Umsetzung der Barrierefreiheit und die Verwendung der Fördermittel zur Erstellung von Barrierefreiheit im Freistaat Bayern. Die Ergebnisse der Überwachung sind regelmäßig dem Bayerischen Landtag, der Staatsregierung und dem Beirat für Barrierefreiheit und Teilhabe zu berichten. Durch diese regelmäßigen Berichte können das Parlament, die Regierung und der Beirat für Barrierefreiheit und Teilhabe die Fortschritte sowie den Handlungsbedarf erkennen. Diese Berichte finden Eingang in den Bericht, den die Landesfachstelle im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erstellt.

Landesschlichtungsstelle für Barrierefreiheit und Teilhabe

Damit Menschen mit Behinderungen im Freistaat Bayern niederschwellig ihre Rechte auf Barrierefreiheit und Teilhabe geltend machen können, fordern wir die Einrichtung einer Landesschlichtungsstelle für Barrierefreiheit und Teilhabe.
Derzeit gibt es in Bayern keine Möglichkeit, außergerichtlich eine Einigung zu erreichen, wenn sich Bürger*innen in ihren Rechten auf Barrierefreiheit und Gleichbehandlung durch eine öffentliche Stelle und oder durch die Privatwirtschaft aufgrund ihrer Behinderung verletzt sehen. Ein zentrales Problem ist, dass sich viele Menschen mit Behinderungen scheuen, einen Anwalt einzuschalten, eine Klage einzureichen und ein – aus Laiensicht – nicht leicht zu erkennendes Kostenrisiko einzugehen. Dadurch bleiben Verstöße gegen das BayBGG bestehen und Verbesserungspotenziale werden nicht genutzt.
Eine Landesschlichtungsstelle für Barrierefreiheit und Teilhabe ermöglicht Menschen mit Behinderungen, sich bei einer Verletzung ihrer Rechte aus dem BayBGG einfach und unbürokratisch an eine Stelle zu wenden, die eine außergerichtliche Einigung herbeiführen kann. Hierdurch entsteht ein niederschwelliger Zugang zu praxisnahen, einvernehmlichen Lösungen. Wer der Ansicht ist, in einem Recht durch öffentliche Stellen oder durch die Privatwirtschaft, die zur Barrierefreiheit nach Landes-, Nationalem oder EU-Recht verpflichtet ist, verletzt worden zu sein, kann bei der Landesschlichtungsstelle Barrierefreiheit und Teilhabe einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.

Download Positionspapier – Forderung Umsetzung Landesfachstelle Barrierefreiheit

Ansprechpartner

Steffen Erzgraber
Landesgeschäftsführer
Verbands- und Sozialpolitik
089/55988-124
steffen.erzgraber@bbsb.org

Karl Depner
Mitglied im Landesvorstand
Referent für Barrierefreiheit
0162 3254461
karl.depner@bbsb.org

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