Wie gut funktioniert Inklusion an Bayerns Schulen? Der BBSB fragt nach.
München, 12. September 2023 – Viele blinde Schülerinnen und Schüler möchten am normalen Unterricht teilnehmen und keine Förderschule besuchen. Dazu haben sie in Bayern das Recht. Aber die Inklusion in eine Regelschule kann nur gelingen, wenn die blinden Kinder und Jugendlichen auch dort gezielte Förderung erhalten. Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Betroffene bedarfsgerechte Unterstützung erhalten.
Aber ist die Kompetenz in den Regelschulen wirklich Realität? Konkret: Stehen genug sogenannte MSD-Lehrkräfte – das sind Förderschullehrer*innen mit dem Förderschwerpunkt Sehen – zur Verfügung, um die blinden Schülerinnen und Schüler bei Bedarf unterstützen zu können? Der BBSB hat bei Betroffenen nachgefragt:
„Mama, heute war auch meine Schulbegleitung leider wieder krank und ich war in der Schule allein auf mich gestellt“, erzählte der zwölfjährige Julian zum wiederholten Mal im vergangenen Schuljahr. Er ist seit der ersten Klasse ein Inklusionskind, im Herbst kommt er in die siebte Klasse der Mittelschule in Fürstenzell. Nur durch das außerordentliche Engagement des Schulleiters und der Lehrkräfte ist eine Beschulung in der Regelklasse für Julian überhaupt möglich. Von der Schule wurden alle erforderlichen technischen Hilfsmittel angeschafft und er arbeitet seit der zweiten Klasse mit einem Laptop mit Braillezeile, den er über die Krankenkassen und den Bezirk finanziert bekommt. „Julians Betreuung mit MSD-Stunden wurde leider kontinuierlich im Laufe der Jahre weniger. Es ist einfach nicht genügend Personal vorhanden, um alle Schüler ausreichend zu betreuen“, erklärt Miriam S.*, die Mutter von Julian. Sie übernimmt zudem häufig die Aufgabe der Assistenz für ihn und die Lehrer, indem sie PDF-Dateien für Julian barrierefrei aufbereitet. Dies ist eigentlich die Aufgabe der Schulbegleiter, die darin geschult werden. Die ursprüngliche Schulbegleitung, die Julian Vollzeit während des gesamten Schuljahres begleiten sollte, erkrankte auf Langzeit und Julian hatte häufig wechselnde Schulbegleiter, die keine Schulung für seine Bedürfnisse hatten.
Kinder mit Förderbedarf haben neben einer Schulbegleitung Anspruch auf Stunden des Mobilen Sonderpädagogischen Diensts (MSD). Diese speziellen Fachkräfte sorgen dafür, dass Kinder und Jugendliche an Regelschulen erfolgreich lernen können. Vorgesehen ist eine Schulstunde pro Woche pro Förderkind. Die Realität sieht anders aus. Julian bekam alle acht Wochen vier Schulstunden Betreuung durch den MSD. Die erkrankte MSD-Fachkraft konnte nicht ersetzt werden.
Julian ist ein aufgewecktes und fröhliches Kind, das von zu Hause enorm viel Unterstützung erfährt. Er macht Judo, fährt Ski, betreibt Langlauf und Biathlon. Im Schulsport funktioniert eine Teilnahme nur mit einer guten, auch hier geschulten Schulbegleitung. Leichtathletik klappt mit Guide gut, Ballspiele sind schwierig. Der durch Corona ausgefallene Schwimmunterricht konnte dieses Jahr nachgeholt werden. Eine Begleitung in Form des Schwimmlehrers bei dem Julian schon mit fünf Jahren Schwimmen lernte, zur Unterstützung für den Schwimmunterricht, hat sich die Familie in enger Absprache mit der Schule selbst organisiert.
„Wir wünschen uns einfach eine kontinuierliche tägliche Schulbegleitung die fachlich qualifiziert ist und Julian gut durch die Schule begleitet. Er hat so viel Potenzial und Fähigkeiten. Genau wie alle anderen Kinder soll er in der Gemeinschaft lernen können – miteinander und voneinander“, fordern seine Eltern. Ergänzend dazu ist eine wöchentliche MSD-Stunde dringend erforderlich, um ihn seinen Fähigkeiten entsprechend zu fördern.
Blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler sind auf Förderung durch sonderpädagogische Fachkräfte angewiesen. Beim Schulbesuch besteht das Wunsch- und Wahlrecht. Aufgrund von Personalmangel findet die bedarfsgerechte Unterstützung durch Förderschullehrer*innen mit dem Förderschwerpunkt Sehen häufig nicht
ausreichend statt. Menschen, die ohne oder mit geringem Sehvermögen lernen, nutzen viele sehr spezielle Techniken, die Regelschullehrer*innen nicht beherrschen. Bis Kinder selbstständig mit dem PC in der Schule arbeiten können, sollten Lehrer*innen die Blindenschrift beherrschen. Mit dieser kann man nicht nur lesen und schreiben, sondern auch mathematische Operationen ausführen. Sobald PCs mit einer Braillezeile ausgestattet sind, können Texte in Punktschrift gelesen werden. Taktile Materialien für den Geografie-, Biologie- und Chemieunterricht helfen beim Erlernen von Naturwissenschaften. Rehatechniken wie Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF) sowie Orientierung und Mobilität (O & M) gehören in die Hände von speziell geschultem Personal.
Dazu Franziska Weigand, Grundschullehrerin in Dachau und Mitglied des Landesvorstands im BBSB: „In unserem Positionspapier ‚Inklusive Bildung‘ fordern wir die gesetzliche Grundlage, die eine bedarfsgerechte Förderung der Schülerinnen und Schüler sicherstellt. Die bisherige Deckelung der MSD-Stunden wird den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder nicht gerecht.“
Der BBSB fordert:
- Damit blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler ein wirkliches Wahlrecht haben, weiter die Schule vor Ort zu besuchen oder die Förderschule, fordern wir eine bedarfsgerechte Versorgung mit MSD-Stunden. Derzeit kommt auch bei Schülerinnen und Schülern mit wesentlich höherem Förderbedarf weniger als 1 Stunde die Woche an. Dies ist völlig unzureichend.
- Da der Bedarf an MSD-Stunden je nach Grad der Seheinschränkung, dem Alter und der Persönlichkeit des Kindes sehr unterschiedlich sein kann, muss er durch den MSD individuell je Schülerin oder Schüler festgestellt und verbindlich festgelegt werden.
- Speziell bei blinden und sehbehinderten Kindern kann es je nach individuellem Förderbedarf zwingend erforderlich sein, dass die spezifisch ausgebildeten MSD-Lehrkräfte unmittelbar mit dem Kind arbeiten und üben. Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf entsprechende Fachlichkeit, unabhängig davon, welche Form der Beschulung gewählt wird. Während die „Förderung“ der Schülerinnen und Schüler in Art. 21 Abs. 1 BayEUG klar als Aufgabe genannt ist, muss die unmittelbare Förderung in den nachgeordneten Rechtsverordnungen und Regelungen präzisiert werden, um eine bedarfsgerechte Beschulung sicherzustellen.
- Wir fordern, die einschlägigen Gesetze, insbesondere das BayEUG und die nachgeordneten Rechtsverordnungen und Regelungen, so anzupassen, dass blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche die für sie absolut notwendige Unterstützung sicher erhalten.
Weitere Informationen: https://bbsb.org/inklusive-bildung-fuer-blinde-und-sehbehinderte-schuelerinnen-und-schueler-in-bayern/
Pressekontakt
Gundhild Heigl
Leitung Öffentlichkeitsarbeit & Fundraising
gundhild.heigl@bbsb.org
089/55988-132
www.bbsb.org
Fachliche Ansprechpartnerin
Franziska Weigand
Mitglied im Landesvorstand des BBSB e.V.
franziska.weigand@bbsb.org
Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V.
Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB) ist die Selbsthilfeorganisation der rund 100.000 blinden, sehbehinderten und zusätzlich gehandicapten Menschen in Bayern mit Sitz in München. Er vertritt ihre Interessen mit etwa 240 ehrenamtlichen und mehr als 100 hauptamtlichen Mitarbeitenden gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit und arbeitet aktiv an einer Verbesserung der Lebenssituation der betroffenen Menschen.
Ziel des BBSB e.V. ist es, blinden und sehbehinderten Menschen ein selbstbestimmtes und möglichst selbstständiges Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. In zehn Blickpunkt Auge-Beratungsstellen bietet der BBSB e.V. wohnortnahe Hilfen an – dazu gehören der ambulante Reha-Dienst mit Schulung in selbstständiger Haushalts- und Lebensführung, sozialrechtliche Beratung, individueller Textservice, berufliche Rehabilitation, Austausch mit Gleichbetroffenen, Freizeit und Fortbildung.