Freitag, 01. Oktober 2021

Wie möchte ich lernen? Warum der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) für blinde und sehbehinderte Schüler*innen in Bayern erweitert werden muss

Blinde und sehbehinderte Schüler*innen können gut an Regelschulen lernen. Vorausgesetzt sie erhalten ausreichend Unterstützung von den Fachkräften des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD). Das ist in Bayern oft nicht gewährleistet, da das Stundenkontingent gedeckelt ist und nicht dem individuellen Bedarf der Kinder entspricht. Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB) fordert deshalb eine Aufhebung der Stundenbegrenzung für den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst.

Blinde und sehbehinderte Schüler*innen lernen (manchmal) anders. Sie schreiben beispielsweise die Zahlen beim Multiplizieren nicht untereinander, sondern nebeneinander, ertasten Musiknoten oder brauchen ein spezielles Ordnungssystem für ihre Arbeitsmaterialien. Sogar am Handarbeitsunterricht können sie teilnehmen, wenn sie individuell angeleitet werden. Die dafür benötigten Techniken bringen ihnen die Fachkräfte des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes bei.    

Chronisch unterfinanziert

Aber der MSD, der dafür Sorge trägt, dass die Kinder und Jugendlichen an der Regelschule erfolgreich lernen können und ihren Fähigkeiten entsprechend gefördert werden, ist chronisch unterfinanziert. Das Stundenkontingent ist pro Schüler*in gedeckelt, sodass nur ca. eine Unterrichtsstunde pro Woche und Kind ankommt. Häufig fehlt so die Zeit für die wichtige Wiederholung des Unterrichtsstoffes oder das Einüben von Fertigkeiten.

„Unsere Tochter Judith musste leider die Regelschule nach der sechsten Klasse verlassen, da keine sonderpädagogische Fachkraft zur Verfügung stand, die die Lehrkraft beim Kochunterricht entsprechend unterstützt hätte. Da Judith aber unbedingt den sozialen Zweig nehmen wollte, ist sie an das Sehbehinderten- und Blindenzentrum in Unterschleißheim gewechselt“, sagt Anneliese Keil.

Forderung: Deckelung der Stunden aufheben

„Die Stunden für die MSD-Fachkräfte zu deckeln, schadet der Inklusion. Wir fordern deshalb, dass der Art. 21 Abs. 2 BayEUG in Hinblick auf die Weiterentwicklung des MSD abgeändert und die bisherige Deckelung der MSD-Stundenkontingente aufgehoben wird“, sagt Franziska Weigand, Mitglied im Landesvorstand des BBSB e.V.

Einen guten Einblick in den Alltag eines blinden Schulkindes und die Zusammenarbeit mit dem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) gibt das Interview mit Judith Keil (13 Jahre) und ihrer Mutter, Anneliese Keil.

Interview mit Judith und Anneliese Keil zum Mobilen Sonderpädagogischen Dienst

Weiterführende Informationen

Download: Gesetzentwurf des BBSB e.V.

Fachliche Ansprechpartnerin

Franziska Weigand
Mitglied im Landesvorstand des BBSB e.V.
franziska.weigand@bbsb.org

Pressekontakt

Gundhild Heigl
Leitung Öffentlichkeitsarbeit & Fundraising
gundhild.heigl@bbsb.org
089/55988-424

Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB)

Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB) ist die Selbsthilfeorganisation der mehr als 100.000 blinden, sehbehinderten und zusätzlich gehandikapten Menschen in Bayern. Er vertritt ihre Interessen gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Ziel des BBSB e.V. ist es, blinden und sehbehinderten Menschen ein selbstbestimmtes und möglichst selbstständiges Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. In zehn Blickpunkt Auge-Beratungsstellen bietet der BBSB e.V. wohnortnahe Hilfen an – dazu gehören der ambulante Reha-Dienst mit Schulung in selbständiger Haushalts- und Lebensführung, sozialrechtliche Beratung, individueller Textservice, berufliche Rehabilitation, Austausch mit Gleichbetroffenen, Freizeit und Fortbildung.

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