Donnerstag, 23. August 2018

Wie wählen eigentlich blinde Menschen?

Veröffentlicht: Donnerstag, 23. August 2018 00:00

Wie wählen eigentlich blinde Menschen?
Bei der Landtagswahl in Bayern am 14. Oktober 2018 leider nicht
barrierefrei

Anders als bei der Bundestagswahl ist es blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wählern bei der Landtagswahl in Bayern leider nicht möglich, ihre Stimme selbständig mit Hilfe einer Wahlschablone abzugeben. Dies hat in erster Linie technische Gründe.

In Bayern findet parallel zur Landtagswahl auch die Bezirkswahl statt. Berücksichtigt man jeweils die Erst- und die Zweitstimme so gibt es für diese beiden Wahlen insgesamt 364 Stimmzettel (bei 91 Wahlkreisen).

Besonders die Stimmzettel zur Abgabe der Zweitstimme sind so groß und umfangreich, dass die Handhabung einer Wahlschablone bislang kaum möglich ist.

Die Selbsthilfeorganisation blinder, sehbehinderter und von Sehbehinderung bedrohter Menschen in Bayern fordert:

  • Die Informationen über die Kandidaten müssen barrierefrei bereitgestellt werden.
  • Der eigentliche Wahlvorgang muss selbständig und geheim möglich sein.
  • Politik und Verwaltung sind aufgerufen, entsprechende Lösungen bereitzustellen

Steffen Erzgraber, Landesgeschäftsführer Verbands- und Sozialpolitik des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes e. V. (BBSB) erläutert den rechtlichen Hintergrund:

„Das Recht auf geheime Wahl ist in Artikel 14 der Bayerischen Verfassung verbrieft. Als Grundrecht der Bundesrepublik Deutschland findet es sich auch in Artikel 38 des Grundgesetzes – mehr noch: Es ist ein Pfeiler der modernen, freiheitlichen Demokratie.“

Rund 80.000 blinden und sehbehinderten Menschen in Bayern bleibt dieses Grundrecht vorenthalten. Das „verbesserte Verhältniswahlrecht“ (Art. 14 Bayerische Verfassung) sieht – ähnlich umfangreich wie bei der Bezirkswahl – eine Vielzahl von Auswahlmöglichkeiten vor.

Was für die ‚ Demokratie gut ist führt aber leider dazu, dass eine technische Lösung schwierig ist und bislang noch kein Weg gefunden wurde, blinden und sehbehinderten Menschen die Wahl mit einer Schablone zu ermöglichen.

„Wir wissen“, so Steffen Erzgraber, „dass es nicht am guten Willen der Verantwortlichen fehlt. Dennoch reicht dies nicht aus: Es wird höchste Zeit, dass die Staatsregierung das Thema nachhaltig angeht und jedenfalls zur Landtagswahl 2023 – wenn Bayern barrierefrei sein wird – eine Lösung anbietet, die auch blinden Menschen die Ausübung ihres Wahlgrundrechts ermöglicht.“

Pressekontakt
Elke Runte
Leitung Bereich Kommunikation
Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB)
Tel.: 089 55988-132,
E-Mail: elke.runte@bbsb.org, www.bbsb.org

Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB)

Der BBSB ist die Selbsthilfeorganisation der rund 80.000 blinden und sehbehinderten Menschen in Bayern sowie der Personen, deren Erkrankung zu Blindheit oder Sehbe-hinderung führen kann. Er vertritt ihre Interessen gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Ziel des BBSB ist, blinden und sehbehinderten Menschen ein selbstbe-stimmtes und möglichst selbständiges Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. In 10 Beratungs- und Begegnungszentren bietet der BBSB wohnortnahe Hilfen an – dazu gehören der ambulante Reha-Dienst mit Schulung in selbständiger Haushalts- und Lebensführung, sozialrechtliche Beratung, individueller Textservice, berufliche Rehabilitation, Austausch mit Gleichbetroffenen, Freizeit und Fortbildung.

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