Mitglied im BBSB werden

Als Mitglied im BBSB können Sie aktiv die Zukunft mitgestalten und dazu beitragen, dass sich die Perspektiven auf Sehbehinderung und Blindheit verändern. So helfen Sie mit, das Leben betroffener Menschen zu verbessern.

Das Vereinsleben ist vielfältig: Sie erhalten Unterstützung in den Beratungsstellen, können gemeinsam mit anderen Ihre Freizeit gestalten und gesellschaftspolitische Themen mitbestimmen. Werden Sie Mitglied im BBSB und tragen Sie dazu bei, den Blick auf Blindheit und Sehbehinderung sowie auf das Leben anderer Betroffener zu verändern.

Je nach persönlicher Situation stehen Ihnen verschiedene Formen der Mitgliedschaft im BBSB offen.

Formen der Mitgliedschaft

Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB) setzt sich aktiv für die Rechte, Bedürfnisse und Interessen von Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung in unserer Gesellschaft ein. Als ordentliches Mitglied unterstützen Sie diese Arbeit.

Ordentliches Mitglied des BBSB können Sie werden, wenn Sie blind, sehbehindert, hörsehbehindert oder taubblind sind oder eine Erkrankung haben, die zu Sehbehinderung oder Erblindung führen kann. Voraussetzung ist außerdem, dass Ihr ständiger Wohnsitz in Bayern liegt.

Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt derzeit 96 Euro pro Jahr.

In unserer Broschüre 10 gute Gründe erfahren Sie, welche Vorteile Ihnen die ordentliche Mitgliedschaft im BBSB bietet.

Laden Sie sich den Mitgliedsantrag direkt herunter und werden Sie ordentliches Mitglied im BBSB:

Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft (PDF)

Durch eine fördernde Mitgliedschaft – die für natürliche und juristische Personen möglich ist – unterstützen Sie den BBSB ideell oder materiell.

Der Beitrag für fördernde Mitglieder entspricht dem derzeitigen Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder (96 €).

Fördernde Mitglieder sind berechtigt, beratend an den Bezirksgruppenversammlungen teilzunehmen und an der Erfüllung der Vereinsaufgaben mitzuwirken. Darüber hinaus sind sie berechtigt, der Privathaftpflichtversicherung beizutreten und die Vorteile der DBSV-Karte zu nutzen.

Laden Sie sich den Mitgliedsantrag herunter und unterstützen Sie den BBSB als förderndes Mitglied.

Antrag auf fördernde Mitgliedschaft (PDF)

Eine weitere Form der Mitgliedschaft im BBSB ist die korrespondierende Mitgliedschaft. Gemäß § 9 der Satzung des Vereins können Organisationen und Institutionen korrespondierendes Mitglied werden, die in Bayern im Blinden- und Sehbehindertenwesen tätig sind.

Durch eine korrespondierende Mitgliedschaft – die für Organisationen und Institutionen möglich ist – helfen Sie dem Verein, möglichst viele blinde und sehbehinderte Menschen in Bayern zu erreichen.

Organisationen und Institutionen, die sich für eine korrespondierende Mitgliedschaft interessieren, wenden sich bitte an den BBSB.

Korrespondierende Mitglieder des BBSB sind:

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