BBSB-Inform am 14.10.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den aktuellen Debatten um Künstliche Intelligenz (KI) finden sich sehr widersprüchliche Positionen. Manche schwärmen von einem neuen Zeitalter, in dem KI etliche Aufgaben massiv erleichtere oder gar ganz übernehmen könne. Andere betrachten das als Marketing und halten dem die Fehlerquoten, das Missbrauchspotenzial oder die Datenverwertung verbreiteter KI-Anwendungen entgegen. Unklar ist zudem, welche Technikpfade sich durchsetzen oder neue Entwicklungen entstehen werden.
Der FIT möchte diesen Debatten einige Fixpunkte aus der Perspektive blinder und sehbehinderter Menschen beisteuern. Gerade für blinde oder sehbehinderte Menschen bieten KI-Anwendungen enorme Potenziale, Barrieren im Alltag und Beruf deutlich leichter zu überwinden und mehr gesellschaftliche Teilhabe zu gewinnen. So binden viele blinde und sehbehinderte Menschen KI-Anwendungen zu assistiven Zwecken fest in ihren Alltag und ihre Gerätebedienung ein. Sie nutzen diese zunehmend als Ergänzung oder sogar als Ersatz für menschliche Assistenz und Hilfe. Dies ermöglicht ihnen ein freieres, unabhängigeres und selbstbestimmteres Leben.
Diesen Chancen gegenüber steht das Risiko, von der Technik und ihren spezifischen Problemen abhängig zu sein. KI-Systeme zu assistiven Zwecken einzusetzen, geht somit zwangsläufig mit konkreten Anforderungen an deren Funktionsweise, Zuverlässigkeit und Sicherheit einher.
Auch auf gesellschaftlicher Ebene birgt die KI-Revolution besondere Herausforderungen für Menschen mit Beeinträchtigungen. Der gesellschaftliche Wandel mit KI muss organisatorisch flankiert werden, etwa mit Initiativen, die KI-Kompetenzen zielgruppenspezifisch stärken, die personalisierte KI-gestützte Lernformate etablieren oder die Menschen mit Beeinträchtigungen in die Produktentwicklung einbeziehen.
Dieses Positionspapier gibt in knapper, pointierter Form einen Überblick über die Bedingungen dafür, wie KI-Systeme auch für blinde und sehbehinderte Menschen gut einsetzbar werden. Dabei schildert es zunächst die Chancen, die KI-Systeme für Inklusion und Teilhabe versprechen. Im Kontrast dazu werden anschließend einige Technikrisiken erläutert. Die spezifischen Anforderungen aus blinder und sehbehinderter Perspektive sind demgegenüber ausführlicher dargestellt und in drei Abschnitte unterteilt: Anforderungen, die sich direkt auf die Weiterentwicklung der eigentlichen KI-Modelle beziehen, sich also größtenteils an die Hersteller wenden. Dann Anforderungen, die die Einbindung dieser Modelle in Systeme mit assistiven Funktionen betreffen. Und schließlich Anforderungen, die die KI-Nutzung im gesamtgesellschaftlichen Kontext adressieren.
Visionen: Mehr Teilhabe und weniger Barrieren mit KI
Unterstützende KI-Funktionalitäten
Blinde und sehbehinderte Menschen können von folgenden KI-Funktionalitäten profitieren:
- KI-Systeme sind in der Lage, Objekte und Personen sowie Szenen in Echtzeit zu beschreiben
- KI-Systeme können Informationen aus ihrer Umgebung erfassen, ordnen und Veränderungen erkennen. Auf dieser Grundlage können sie wichtige Informationen und Handlungsempfehlungen bereitstellen oder zuvor festgelegte Programme automatisch starten
- Wissenssammlungen können durch KI befragbar gemacht und individuell und bedarfsgerecht zusammengefasst werden
- Die Ausgabe von KI kann multimodal erfolgen, beispielsweise als Audio, grafische Darstellung, Mind-Map oder sogar in Form generierter Videos; auch taktile Umsetzungen, etwa für mathematische Formeln, werden derzeit erprobt
- Die Wiedergabe visueller Inhalte kann angepasst und durch zusätzliche Beschreibungen ergänzt werden
- Agentische KI-Systeme sind zunehmend in der Lage, komplexe Aufgaben eigenständig zu übernehmen, Computer zu steuern und wiederkehrende Arbeitsabläufe zu automatisieren
- KI wird zunehmend unabhängig von klassischen Bildschirmen nutzbar, da sich KI-gestützte sensorische Ökosysteme entwickeln, etwa in Form von tragbaren Geräten, smarten Brillen oder Wearables, die kontinuierlich Umgebungsdaten erfassen und kontextbezogene Unterstützung bieten
Anwendungsfälle für KI
KI und Barrierefreiheit
KI verändert grundlegend die Interaktion zwischen Menschen und digitaler Technologie. An die Stelle kleinteiliger, klickbasierter Bedienung tritt zunehmend eine aufgabenorientierte Steuerung über Prompts. Ein- und Ausgabe erfolgen dabei multimodal, etwa über Sprache, Text, visuelle Darstellungen oder andere sensorische Kanäle.
Die zahlreichen Funktionen und Werkzeuge zur assistiven Unterstützung etwa in aktuellen Smartphones benötigen ein hohes Maß an technischem Know-how. KI könnte hier unterstützen, indem mit ihrer Hilfe z. B. dialoggestützte, kontextsensitive Anleitungen („Wie mache ich das?“) oder auch interaktive Lern- und Übungsangebote bereitgestellt werden.
Zugleich ermöglicht KI eine weitreichende Personalisierung: Inhalte und Darstellungsformen können an individuelle Bedürfnisse, Präferenzen und visuelle Fähigkeiten angepasst werden. Perspektivisch könnte KI sogar die gesamte Informationsausgabe dynamisch nach den sensorischen Bedarfen und Erfahrungswelten der Nutzenden ausrichten.
Der Einsatz von KI zur Unterstützung bei Programmierung und Testung könnte die Umsetzung der WCAG-Vorgaben sowie zahlreicher nationaler und internationaler Standards für digitale Barrierefreiheit erleichtern. Darüber hinaus könnte sich Barrierefreiheit über die bloße Einhaltung technischer Mindeststandards hinaus zu einer dialogisch-assistiven Form entwickeln: Digitale Systeme und KI-Anwendungen könnten so konzipiert werden, dass sie Menschen situationsbezogen beim Wahrnehmen, Verstehen, Orientieren und Handeln unterstützen. So könnten Nutzerinnen und Nutzer beispielsweise direkt mit einer Oberfläche interagieren und sich mögliche nächste Schritte erklären lassen. Ein nächster Entwicklungsschritt wären sogenannte „nativ adaptive Benutzerschnittstellen“ (Natively Adaptive Interfaces, NAI), die sich selbstständig und in Echtzeit an die Bedürfnisse der Nutzenden anpassen.
Darüber hinaus entwickeln sich weitere Formen der Mensch-Computer-Interaktion, deren Potenzial für die Zugänglichkeit zu beobachten bleibt. Dazu zählen Ansätze wie Brain-Computer-Interfaces, Verfahren des „Sensory Replacement“ oder auch die Steuerung über Gesten oder Muskelaktivität, beispielsweise mittels tragbarer Geräte.
Mobilität, selbstständige Lebensführung und soziale Teilhabe: Eine Sehbeeinträchtigung wirkt sich vor allem in einer Informations- und Kommunikationsbehinderung aus. Entsprechend erschwert sie zentrale Formen der Interaktion mit anderen Menschen sowie mit der physischen Umwelt. Dadurch entstehen Einschränkungen in der Mobilität, der selbstständigen Lebensführung und der sozialen Teilhabe. Genau hier können KI-Anwendungen ansetzen.
Im Bereich der Mobilität eröffnen neue Technologien erhebliche Potenziale: Smarte Brillen können die Wahrnehmung der Umgebung unterstützen, indem sie relevante Informationen erfassen, aufbereiten und zugänglich machen. Dies kann die Selbstständigkeit von blinden und sehbehinderten Menschen deutlich erhöhen. Ebenso versprechen autonome Fahrzeuge perspektivisch eine verbesserte Mobilität ergänzend zum ÖPNV [LINK: Anforderungspapier Autonomes Fahren].
Auch soziale Barrieren, die durch visuelle Einschränkungen entstehen, können durch KI reduziert werden. Assistive Systeme könnten beispielsweise dabei helfen, Personen zu erkennen und nonverbale Kommunikation wie Mimik oder Stimmung zu interpretieren und zugänglich zu machen.
Im häuslichen Umfeld könnte KI bei alltäglichen Aufgaben wie der Bedienung von Haushaltsgeräten, beim Kochen, bei der Organisation des Haushalts oder beim Einkaufen unterstützen.
Ein weiterer wichtiger Bereich ist die assistive Robotik. Mit dem zunehmenden Einsatz von (teil-)autonomen oder humanoiden Robotern als Assistenzsystemen wird es entscheidend sein, die spezifischen Lebensrealitäten und Anforderungen von Menschen mit Sehbeeinträchtigung von Beginn an in die Entwicklung und Gestaltung einzubeziehen.
Gesundheit
Sehbeeinträchtigungen gehen häufig mit chronischen Erkrankungen einher. Über viele Jahre hinweg sammeln sich so fragmentierte und schwer überschaubare medizinische Daten an. Mit der zunehmenden Verbreitung bildschirmunabhängiger Geräte und Wearables wie etwa smarten Uhren wird die Menge an Gesundheitsdaten weiter steigen. KI kann dazu beitragen, diese Daten zu strukturieren und auch im Zusammenhang mit ärztlichen Diagnosen verständlich zu machen. Gesundheits-Apps für Menschen mit Seheinschränkungen könnten als personalisierte Assistenz weiterentwickelt werden.
Ausbildung, Beruf, Ehrenamt und Freizeit
Lesen und Schreiben erfordern von blinden und sehbehinderten Menschen häufig Ersatztechnologien, höheren Zeitaufwand und mehr Konzentration. KI kann hier entlastend wirken, indem sie Routineaufgaben übernimmt und die Bewältigung digital geprägter Arbeits- und Lernprozesse unterstützt. Ein zentraler Ansatz ist die Individualisierung des Lernens.
KI-gestützte Anwendungen eröffnen neue Möglichkeiten, um den Zugang zu Wissen zu erleichtern. Dazu gehören unter anderem Texterstellung, automatisierte Zusammenfassungen, interaktive Assistenten, dialogische Abfragen von Inhalten, barrierefreie Wissensarchive, multimodale Aufbereitung von Informationen sowie individuell angepasste Lernpfade.
Tätigkeiten mit hohen visuellen Anforderungen ließen sich durch KI-gestützte Assistenzsysteme besser zugänglich machen, insbesondere wenn sie durch spezifische, auf die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen zugeschnittene Funktionen erweitert würden.
All das kann die Teilhabe von blinden und sehbehinderten Menschen in Ausbildung, Beruf, Ehrenamt und Freizeit verbessern.
Risiken aktueller KI-Systeme für die Nutzung durch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen
KI-Systeme müssen für die Nutzung durch blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei, sicher und zuverlässig sein.
Bekanntermaßen sind KI-Chatbots in ihren Antworten systembedingt oft nicht ganz inhaltlich korrekt, mitunter sind diese sogar falsch erfunden („Halluzinationen“). Auch die Neutralität der Wissensabfragen bleibt brüchig und ist stark abhängig von beispielsweise den vorliegenden Daten oder den Vorgaben der Entwickler („Bias“). Die zunehmende Bedeutung von KI-Systemen für Wissensmanagement und Alltagsgestaltung und die Verbreitung von teilautonom oder autonom agierenden KI-Assistenten verstärken das Problem, dass die inneren Abläufe der digitalen neuronalen Netze bisher kaum analysier- und kontrollierbar sind. Es braucht transparente Systeme, die es erlauben, Fehlentwicklungen zu erkennen und ihnen gegensteuern zu können. Nicht zuletzt stellt sich die Frage, wie und von wem die formalen und moralischen Leitlinien definiert werden, auf deren Basis KI-Systeme antworten, agieren und in Zukunft vielleicht sogar selbstständig Entscheidungen treffen.
Weiterhin sind KI-Systeme in mehrfacher Hinsicht verwundbar. Digitale neuronale Netze können mit einfachen Mitteln ausgespäht oder sabotiert werden. Hinzu kommt, dass die meisten KI-Systeme als Cloud-Architekturen auf den Infrastrukturen privater Unternehmen unter aus europäischer Perspektive problematischen Rechtssystemen bereitgestellt werden. Die Themen digitale Souveränität und Datenhoheit werden weiter unten ausführlicher behandelt.
Die öffentliche Debatte benennt viele weitere Folgen und Risiken von KI, etwa den hohen Verbrauch an Energie und Rohstoffen, schlechte Arbeitsbedingungen bei der Aufbereitung von Daten oder die Herkunft der verwendeten Daten. Diese Probleme sind von globaler Bedeutung und betreffen damit auch blinde und sehbehinderte Menschen. Sie müssen zwingend gelöst werden, damit die Technik zum Nutzen aller beitragen kann. Dieses Papier konzentriert sich jedoch bewusst auf Chancen und Risiken, die blinde und sehbehinderte Menschen besonders oder unmittelbar betreffen.
Anforderungen an die KI-Modellentwicklung aus der Perspektive blinder und sehbehinderter Menschen
In diesem Abschnitt konzentrieren wir uns auf die Anforderungen, die unmittelbar die Softwareentwicklung betreffen. Was sollte bereits bei der Entwicklung von Large Language Models (LLM) und KI-Chatbots sichergestellt sein, damit diese von blinden oder sehbeeinträchtigten Menschen ohne Nachteile genutzt werden können?
Maßnahmen gegen Stereotype und Diskriminierungen in KI-Antworten
Digitale neuronale Netze lernen anhand von Mustern und Häufungen in z. B. öffentlichen Webseitentexten und reproduzieren damit gesellschaftliche Normen und Stereotype. KI-Chatbots antworten in der Regel mit Blick auf etwa Norm-Alter und Norm-Befähigung. Die Bedarfe und Perspektiven von gesellschaftlichen Gruppen jenseits von Durchschnittswerten geraten damit aus dem Blick. Oftmals werden diese Gruppen gar nicht erst genannt und wenn doch, dann in typologisierender Weise. KI-Systeme neigen also aufgrund ihrer Funktionslogik dazu, gesellschaftliche Stereotype und Diskriminierungen zu verstärken.
Modellentwickler sollten dem bereits an der Quelle entgegenwirken. So könnten beispielsweise Trainingsdaten anders zusammengestellt und gewichtet werden, damit das Modell die Perspektiven und Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen als gleichberechtigt einspeichert und wiedergibt. Oder es könnte bei der Ausgaben-Selbstprüfung des Chatbots festgelegt werden, dass ableistische Aussagen vermieden und die Diversität von Lebensweisen stets sichtbar gemacht werden muss. Damit dies gelingen kann, ohne dass erneut Stereotype und Klischees verfestigt werden, sollten Menschen mit Beeinträchtigungen an der Modellentwicklung beteiligt werden.
Klare Mitteilung von Modell-Unwissen und -Unsicherheiten
KI-Antworten müssen derzeit stets auf Richtigkeit überprüft werden. Dies ist nicht immer möglich, etwa wenn die KI-generierte Umfeldbeschreibung nicht von einer blinden Person aus eigener Ansicht kontrolliert werden kann. Doch gerade beim Einsatz von KI als Navigationsinstrument können Halluzinationen folgenschwer sein. Es braucht also zuverlässigere Modelle – und auf dem Weg dorthin Verfahren und Protokolle, über die KI-Systeme a) Unsicherheiten oder auch Unwissen klar mitteilen, b) Vertrauensmarker ausgeben, wenn sich das Modell ganz sicher ist, und c) die Modellergebnisse zwecks Nachprüfbarkeit dokumentieren.
Barrierefreie Bedienung und Ausgaben
KI-Chatbots erscheinen nur auf den ersten Blick wie einfache Messenger-Programme. Viele Spezialfunktionen und Konfigurationseinstellungen sind auch bei den prominenten Anbietern leider nicht barrierefrei bedienbar. Die Spracheingabe ist zwar eine große Hilfe, wäre aber noch besser, wenn sich damit nicht nur prompten, sondern auch das Programm selbst bedienen ließe.
Auch bei den Chatbot-Ausgaben muss noch das Zwei-Sinne-Prinzip etabliert werden, um diese wirklich zugänglich zu machen: So sollten Bilder und Infografiken immer mit Alternativtext, Videos immer mit Audiodeskription, Audios immer mit Transkription, Texte immer in screenreader-fähiger Ausgabe erstellt und ausgegeben werden.
KI-Spezialmodelle für Assistenztechnologien
Vielfach wird bereits an effizienten, spezialisierten, zuverlässigen KI-Systemen für klar definierte Aufgabenstellungen entwickelt, etwa für die Bereiche Wettervorhersage, Analyse von Röntgenbildern oder Materialforschung. Auch für den Einsatz als assistive Technologien sind speziell entwickelte und trainierte Modelle zu bevorzugen, etwa für die zuvor schon beschriebenen Bereiche Alltags-Navigation, Umfeldbeschreibung oder Netznavigation.
Anforderungen an die Modellverwendung
Die Nutzung von KI bietet zwar zahlreiche Vorteile, birgt jedoch auch erhebliche Datenschutz- und Sicherheitsrisiken. KI-gestützte Interaktionen erzeugen hochgradig personenbezogene und damit besonders sensible Daten. Blinde und sehbehinderte Menschen betrifft dies besonders stark.
Schutz vertraulicher Situationen
Menschen mit Sehbeeinträchtigungen nutzen KI-Modelle häufig als Ersatz für klassische Bedienoberflächen bei Alltags- und Internetaktivitäten. Sie greifen hierbei z. B. auf die Sprachein- und -ausgabe zurück. Kritisch werden kann dies etwa beim Verwalten privater Daten oder beim Eingeben von geheimen Zugangscodes wie Passwörtern oder PINs. Hier braucht es technische Systeme, die sicherstellen, dass solche Informationen nicht von unbefugten Dritten abgegriffen werden können – weder während der Interaktion selbst noch anschließend aus den vom KI-System gespeicherten Daten.
Manipulationsabwehr
Digitale neuronale Netze können durch sogenannte „Prompt Injections“ beeinflusst und sogar gestört werden. Dies ist ein allgemeines Problem bei KI-unterstützter Internetrecherche und Dateiverwaltung. Dieses Problem betrifft blinde und sehbeeinträchtigte Menschen noch stärker, die z. B. Systeme zur Bildanalyse zwecks Umfeldbeschreibung oder Navigation nutzen. Hier muss durch Sicherheitsmechanismen wie z. B. unterschiedliche Vertrauensstufen gewährleistet bleiben, dass die Systeme nicht z. B. durch Schildaufschriften oder QR-Codes in ihren Ergebnissen beeinflusst werden.
Datensouveränität und Datenschutz
Der wichtigste Aspekt bleibt jedoch der Datenschutz. Schon die an Chatbots gestellten Anfragen beinhalten hochgradig persönliche Daten. Assistive Technologien wie Smart Glasses, Gesundheitstracker oder diverse Hilfs-Apps sammeln weitere Daten im Hintergrund. Dazu gehören z. B. Daten zum Nutzerverhalten, zu Bewegung und Aufenthaltsorten, zu Kontakten und Interaktionen, zu Interessen und körperlichen sowie sozialen Bedürfnissen etc., zahlreiche weitere Metadaten sowie ggf. Bild-, Video- und Audioaufnahmen. Assistive Technologien werden durchgängig und alltagsbegleitend eingesetzt und erzeugen in der Konsequenz umfassende digitale Abbilder der individuellen Lebensführung. Diese erzeugen sie unter Umständen auch in sensiblen Situationen, etwa bei Bezahlvorgängen, Arztbesuchen, bei privaten Begegnungen oder vertraulichen Arbeitsprozessen.
Um der Ausnutzung oder dem Missbrauch dieser Datenschätze vorzubeugen, sollten lokale KI-Modelle mit rein lokalem Speicher unbedingt bevorzugt werden. Ein „Cloud-Zwang“ ist möglichst zu vermeiden, auch um die Funktionsfähigkeit der Geräte bei fehlendem Netzzugriff zu gewährleisten. Sollte für bestimmte Nutzungsszenarien dennoch ein Internetzugang erforderlich sein, muss eine sichere Trennung zwischen lokal gespeicherten Präferenzen und Anfragen an die Cloud gewährleistet sein, um den bestmöglichen Schutz persönlicher Daten zu gewährleisten. In allen Bereichen der Datenspeicherung und -verarbeitung müssen selbstverständlich die Auflagen der DSGVO streng eingehalten werden.
Verarbeitung von Daten Dritter
Besonders bei der Umfeldbeschreibung fallen zwangsläufig personenbezogene Daten zu Dritten an, die mit anderen Personen verknüpft sind, etwa in der Gesichtsanalyse bei Begegnungen oder der Beschreibung von Gegenständen. Es braucht sensible Löschkonzepte, die Nutzbarkeit und Konsistenz der KI-Systeme für Nutzergruppen mit assistiven Bedarfen gewährleisten, zugleich aber das legitime Interesse an Privatsphäre anderer Personen schützen.
KI als Technologiestandard. Anforderungen an den gesellschaftsweiten Einsatz von KI-Systemen
Auf dieser Ebene konzentrieren wir uns auf regulatorische, ökonomische, soziale und wissenschaftliche Weichenstellungen, die aus Sicht von blinden und sehbehinderten Menschen nötig erscheinen. Auch die zuvor genannten Anforderungen bzgl. Modellentwicklung und Modellverwendung sind teilweise sehr voraussetzungsvoll und könnten z. B. über gesetzliche Auflagen gefördert werden. Hier einige Anforderungen, die uns darüber hinaus relevant erscheinen.
Hohe Auflagen für die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Hilfsmitteln
Menschen mit Beeinträchtigungen müssen sich auf das zuverlässige und präzise Funktionieren ihrer Hilfsmittel verlassen können. Dies gilt auch für Hilfsmittel, die unter Einsatz von KI-Systemen arbeiten. Anbieter müssen ihre Produkte sorgfältig entwickeln und angemessen prüfen, um Schadensrisiken weitestmöglich zu minimieren. Dazu braucht es einschlägige rechtliche Klarstellungen, die auch Haftungsfragen umfassen.
Korrigierbarkeit automatisierter Entscheidungen
KI-Systeme werden zunehmend eingesetzt, um Entscheidungen vorzubereiten, etwa in der Antragsbearbeitung, der Fallanalyse, der Ressourcenzuteilung etc. Der AI Act weist auf die hohen Risiken solcher Verfahren hin und sieht entsprechende Auflagen vor. Für Menschen mit Beeinträchtigungen sind die Gefahren algorithmischer Entscheidungen bzw. des „automation bias“ (der ungeprüften Übernahme maschineller Informationen durch eine entscheidungstragende Person) noch größer, da sie in der Regel über außergewöhnliche Lebensläufe und individuelle Besonderheiten verfügen, die ein informierter Mensch anders bewertet als statistisch arbeitende Modelle. Automatisierte Entscheidungssysteme dürfen nicht ohne ausreichende soziale Folgenabschätzung eingeführt werden. Es muss stets sichergestellt sein, dass digitale Identität und digitale Verfahren nicht zur Grundlage struktureller Benachteiligung werden können. Sie müssen transparent, überprüf- und korrigierbar sein. Sie sollten zudem auf einfachem Wege anfechtbar sein. Dazu müssen Betroffene verständlich und nachvollziehbar davon in Kenntnis gesetzt werden, sobald sie mit einem maschinell arbeitenden System interagieren.
Bezahlbarkeit von KI-Hilfen
Zugleich müssen KI-Modelle und KI-Hilfen für diejenigen, die sie nutzen wollen, bezahlbar sein. Menschen mit Beeinträchtigungen müssen ohne finanzielle Nachteile alle verfügbaren Mittel nutzen können, die ihnen zu besserer gesellschaftlicher Teilhabe verhelfen. Dabei darf die durch KI ermöglichte Teilhabe auch nicht auf Kosten des Schutzes sensibler Daten gehen.
Stärkung von KI-Kompetenzen
Initiativen zur Stärkung von KI-Kompetenzen, allgemein und zielgruppenspezifisch, müssen öffentlich gefördert werden. Dies gilt insbesondere für den KI-Einsatz durch Menschen mit Beeinträchtigungen. Dabei ist auf die Lernbarkeit der Vorgehensweisen für die verschiedensten Anforderungen der heterogenen Gruppe zu achten, etwa bei technikaversen, bei älteren oder bei von rasch sich verschlechternden Sehbeeinträchtigungen betroffenen Menschen.
Exklusionsrisiken eingrenzen
Viele Fachleute gehen davon aus, dass KI den Arbeitsmarkt tiefgreifend verändern und bestimmte Tätigkeiten verdrängen wird. Blinde und sehbehinderte Menschen sind überproportional an digitalen Arbeitsplätzen beschäftigt und damit von dem Wandel besonders betroffen. Bereits heute haben sie häufig schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Bestehende Ungleichheiten dürfen sich durch den Einsatz von KI nicht weiter verschärfen. Es braucht eine intensivere Forschung zu den Auswirkungen von KI auf die Beschäftigungsmöglichkeiten blinder und sehbehinderter Menschen, um daraus abgeleitet angepasste Berufsperspektiven zu entwickeln. Die Kompetenzzentren (Hochschulen, Spezial-BBW und BFW) sind dafür mit den notwendigen finanziellen und strukturellen Ressourcen auszustatten.
Weiterentwicklung von KI-gestützten Lernhilfen
Die Weiterentwicklung KI-gestützter inklusiver, multimodaler Bildungs- und Lehrmethoden sollte systematisch erforscht und praktisch genutzt werden. Dabei ist insbesondere zu prüfen, inwiefern Erkenntnisse aus dem Universal Design for Learning (UDL), vor allem im Hinblick auf unterschiedliche Lernvoraussetzungen und -stile, durch KI besser umgesetzt werden können.
Mehr Maßnahmen zur Deep-Fake-Abwehr
Menschen mit Sehbeeinträchtigungen sind noch anfälliger für Deep Fakes. Wo etwa normalsichtige Personen von kleinen Details im gefälschten Foto oder der betrügerischen Webseite irritiert sein könnten, fehlen blinden und sehbehinderten Nutzerinnen und Nutzern diese Informationen bzw. werden diese von einer Beschreibungssoftware in der Regel nicht übermittelt. Neben einer barrierefreien Kennzeichnungspflicht braucht es vertiefte Forschung und Maßnahmen zur Unterscheidung von manipulierten und glaubwürdigen Informationen. Weiterhin braucht es technische und politische Regulierung, um dem missbräuchlichen Einsatz von KI-Modellen entgegenzuwirken.
Einbindung in die Produktentwicklung
Wie bei der Modellentwicklung müssen Menschen mit Beeinträchtigungen auch bei der Planung und Umsetzung von digitalen und insbesondere KI-Angeboten beteiligt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die digitalen Angebote und Produkte nicht an den Bedarfen von Blinden und Sehbeeinträchtigten vorbeigeplant werden und auch barrierefrei nutzbar sind.
Marktüberwachung und Sanktionsmöglichkeiten
Es braucht unabhängige öffentliche Institutionen, die proaktiv eine faire, gleichberechtigte und emanzipatorische Techniknutzung befördern. Sie sollen als Sammelstelle und Agenten für Fragen, Rückmeldungen und Wünsche der Anwender dienen. Außerdem müssen sie berechtigt sein, Anbieter oder Betreiber von sprachlich oder faktisch benachteiligenden KI-Erzeugnissen sanktionieren zu können. Die Hersteller sind zu größtmöglicher Transparenz verpflichtet. Für die effektive Durchsetzung der regulatorischen Anforderungen muss ein Verbandsklagerecht geschaffen werden.
Recht auf Alternative ohne KI
Alle Informationen und Prozesse, vor allem solche öffentlicher Stellen sowie privater Anbieter wichtiger Leistungen der Daseinsfürsorge, müssen auf Wunsch auch ohne KI-Unterstützung erreichbar und natürlich barrierefrei zugänglich sein. Wer sich KI-freie Leistung wünscht, darf nicht durch zusätzliche Kosten benachteiligt werden.
Forschungsförderung für eine inklusive und datensouveräne KI
Um KI auf die vorgenannten Bedürfnisse und Anforderungen für sehbeeinträchtigte Menschen auszurichten, ist gezielte Forschungs- und Technikförderung notwendig. Dies betrifft sowohl die Entwicklung effektiver und zuverlässiger Modelle, deren datenschutzadäquate technische Implementierung wie auch deren inklusive soziale Einbettung. Dabei ist die Nutzung von KI in der praktischen Anwendung unterschiedlicher Zielgruppen zu begleiten und zielführend weiterzuentwickeln.
Kontakt
Oliver Nadig (Leiter)
Ali Gürler (stellvertr. Leiter)
Jana Mattert (Ansprechpartnerin in der DBSV-Geschäftsstelle)
E-Mail: fachausschuss-IT@dbsv.org
Quelle
https://www.dbsv.org/ki-systeme-als-assistive-technologien.html
Stand: 23.09.2026
Ihr BBSB-Inform