BBSB-Inform am 15.10.2026
Busse und kleinere Shuttles, die autonom und ohne Personal am Steuer Menschen bedarfsgerecht von A nach B bringen, haben das Potential, die Mobilität für blinde und sehbehinderte Menschen deutlich zu verbessern.
Autonome Bedarfsverkehre (On-Demand-Verkehre) sind eine Verkehrsform, bei der perspektivisch eine für die Fahrzeugsteuerung verantwortliche Person vollständig entfällt und Fahrgäste entsprechend ihrer individuellen Fahrtwünsche befördert werden. Beim sogenannten Ridepooling werden mehrere Fahrtanfragen gebündelt und zu gemeinsamen Routen kombiniert. Start- und Zielpunkte sind dabei häufig virtuelle Haltepunkte.
Unterschieden werden fünf Automatisierungsstufen nach dem SAE-Standard J3016: Auf Stufe 1 unterstützen Assistenzsysteme den Fahrer, auf Stufe 5 wird von vollständig fahrerlosem Fahren gesprochen.
Damit die Chancen dieser Technologie auch für die Belange von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können, müssen Anforderungen an die Barrierefreiheit der Fahrzeuge, der Infrastruktur und im Service-Prozess - von der Buchung bis zum Ausstieg - bedacht und umgesetzt werden.
der Gemeinsame Fachausschuss für Umwelt und Verkehr (GFUV) und der Fachausschuss für Informations- und Kommunikationssysteme (FIT) formulierten Anforderungen von blinden und sehbehinderten Menschen an das autonome Fahren im öffentlichen On-Demand-Verkehr in den genannten drei Bereichen.
Sie listen dabei auch die Standards und Normen, die im Bereich Barrierefreiheit für den autonomen On-Demand-Verkehr herangezogen werden können.
Das Dokument finden sie hier
https://www.dbsv.org/autonomes-fahren-ondemand.html
Stand: 18.09.2026