Gemeinsamer Fachausschuss Umwelt und Verkehr (GFUV) des DBSV positioniert sich zur akustischen Signalisierung der Räumzeit an Lichtsignalanlagen (LSA)

BBSB-Inform am 03.06.2026

Der GFUV fordert: Ausreichend lange Grün- und Räumphasen für sicheres Queren – statt zusätzlicher Verunsicherung.

Anlass für diese GFUV-Position waren bereits durchgeführte (Pilot-)Projekte zur visuellen Anzeige der Räumzeit an Lichtsignalanlagen für den Fußverkehr. Diese brachten die Frage auf, ob auch eine akustische Signalisierung der Räumzeit sinnvoll ist.

Als Räumzeit an einer Fußgängerampel wird der Zeitraum nach der Grünphase bezeichnet, in dem die Ampel sowohl für den Fußverkehr als auch für den Kfz-Verkehr auf Rot steht. Zufußgehenden wird dadurch extra Zeit eingeräumt, um die Straße vollständig und sicher zu überqueren, bevor der Kfz-Verkehr wieder die Vorfahrt erhält. In Ländern wie Italien oder der Schweiz wird diese Phase bspw. mit einem gelben Lichtsignal angezeigt, wie es auch bei der Ampel für den Kfz-Verkehr hierzulande üblich ist.

Solange es in Deutschland keine separate visuelle Anzeige der Räumzeit an Fußgängerampeln gibt, hält der GFUV die Einführung einer akustischen Signalisierung der Räumzeit als nicht zweckmäßig.

Das zusätzliche Signal könnte blinde und sehbehinderte Menschen verunsichern und ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich führen. Zufußgehende könnten sich durch diese Zusatzinformation unter Druck gesetzt fühlen, möglichst schnell die Straße zu queren und dadurch ins Stolpern geraten.

Grundsätzlich sollte vermieden werden, Fußgängerinnen und Fußgänger durch zu viele unterschiedliche optische und akustische Signale zu verunsichern. Vielmehr muss darauf geachtet werden, dass Grünphasen und Räumzeiten angemessen lang sind, damit auch blinde und sehbehinderte Menschen sicher die Fahrbahn überqueren können.

Sollte jedoch eine visuelle Signalisierung der Räumzeit an deutschen Fußgängerampeln verbindlich eingeführt werden, so sieht der GFUV eine akustische Signalisierung der Räumzeit im Rahmen der gleichberechtigten Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen als notwendig an.

Der GFUV empfiehlt, das Thema der Räumzeit bei einer anstehenden Novellierung der DIN 32981 einzubringen.

Wer ist der Gemeinsame Fachausschuss für Umwelt und Verkehr (GFUV)?

Der GFUV erarbeitet Mindeststandards für den barrierefreien Zugang zur gebauten Umwelt und zum öffentlichen Verkehr und berücksichtigt die besonderen Belange blinder und sehbehinderter Menschen.

Ziele und Aufgaben des GFUV

Die Mitglieder des GFUV arbeiten ehrenamtlich zur Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Personenverkehr sowie zur Barrierefreiheit des Hoch- und Tiefbaus. Hierzu entwickelt der GFUV Merkblätter und Broschüren. Daneben berät er Bau- und Verkehrsträger und wirkt in DIN-Ausschüssen sowie in beratenden Gremien mit. Regelmäßig veranstaltet der GFUV Informationstagungen für Umwelt- und Verkehrsexperten aus den Mitgliedsverbänden.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.dbsv.org/gemeinsamer-fachausschuss-fuer-umwelt-und-verkehr-gfuv.html

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