Neue Blickpunkt Auge-Sprechstunde in Bad Reichenhall, Flyer „Zutrittsrecht mit Blindenführhund“ jetzt verfügbar und DVBS-Seminar „Reden und Präsentieren“

BBSB-Inform am 03.07.2026

Gerne informieren wir Sie heute über ein neues Blickpunkt-Auge-Beratungsangebot in Bad Reichenhall sowie die Verfügbarkeit eines neuen Flyers über die Zutrittsrechte mit Blindenführhunden. Außerdem sind beim DVBS-Seminar „Reden und präsentieren“ noch Plätze frei.

Neues Blickpunkt-Auge-Beratungsangebot in Bad Reichenhall

Alle Menschen, die Rat und Hilfe rund um das Thema Sehen und Sehverlust suchen, können nun ab 24.06.2026 auch ein Beratungsangebot in Bad Reichenhall nutzen. Das Beratungsangebot steht selbstverständlich auch allen Mitgliedern offen.

Sprechstunde

Zeit: Jeden vierten Mittwoch im Monat von 10:00 bis 13:00 Uhr (nur nach vorheriger Anmeldung)
Ort: Café der Begegnung, Seiteneingang Tauschregal, Bahnhofstraße 21, 83435 Bad Reichenhall

Wir bitten um Anmeldung per Telefon oder E-Mail.

Kontakt

Ingrid Lischke
Telefon: 0861 2429
E-Mail: ingrid.lischke@bbsb.org

Ratsuchende finden diese und alle weiteren Beratungsangebote unseres Vereins auch auf der Blickpunkt-Auge-Homepage mit komfortabler Orts- und Postleitzahlensuche https://blickpunkt-auge.de/beratungsstellen-in-bayern.html.

Flyer „Zutrittsrecht mit Blindenführhund“ jetzt verfügbar

Martina Hellriegel aus unserem Arbeitskreis für Führhundangelegenheiten im BBSB e. V. informiert:

Viele von uns kennen die Situation: Trotz Blindenführhund wird der Zutritt zu einem Geschäft, Restaurant oder einer Arztpraxis verweigert oder ein Taxi möchte den Hund nicht mitnehmen. Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Blindenführhunde dürfen ihre Halterinnen und Halter genau wie alle anderen Assistenzhunde grundsätzlich auch in Bereiche begleiten, in denen Hunde normalerweise nicht erlaubt sind. Das Zutrittsrecht für Menschen mit Assistenzhund ist in § 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) geregelt.

Leider sind diese Regelungen noch nicht überall bekannt. Deshalb hat der DBSV einen Informationsflyer erstellt, der die wichtigsten Fakten zum Zutrittsrecht kurz und verständlich zusammenfasst.

Zusätzlich enthält der Flyer einen QR-Code sowie die Internetadresse https://www.dbsv.org/zutrittsrecht-mit-blindenfuehrhund.html. Hierbei handelt es sich um eine Informationsseite, auf der die gesetzlichen Grundlagen ausführlich erklärt werden.

Wichtig ist dabei: Der Flyer ersetzt keinen Nachweis. Er sollte immer zusammen mit dem offiziellen Mensch-Assistenzhund-Team-Ausweis vorgezeigt werden. Während der Team-Ausweis die Berechtigung des Assistenzhundteams nachweist, erläutert der Flyer die geltende Rechtslage und kann helfen, Missverständnisse vor Ort schnell auszuräumen.

Wir möchten deshalb möglichst viele von euch mit diesem Flyer ausstatten. Die Flyer liegen in den Bezirksgruppen des BBSB e. V. aus und können dort abgeholt werden.

Unsere Hoffnung ist, dass sich durch die Kombination aus Team-Ausweis und Flyer viele Situationen bereits durch ein kurzes Gespräch klären lassen. Oft liegt einer Zutritts- oder Mitnahmeverweigerung keine böse Absicht zugrunde, sondern schlicht Unkenntnis der gesetzlichen Regelungen.

Bitte nutzt die Flyer und gebt die Information auch an andere Führhundhalterinnen und Führhundhalter weiter.

Weitere Informationen über Blindenführhunde sowie den Kontakt zum Arbeitskreis Blindenführhundangelegenheiten des BBSB e. V. im Internet unter: https://bbsb.org/beratung-und-angebote/themen/blindenfuehrhunde

Quelle: Newsletter BBSB-Dog-Report

Noch Plätze frei im Seminar der DVBS-Fachgruppe Wirtschaft: „Reden und Präsentieren vor kleinen und größeren Gruppen“

Datum: 17. – 20. September 2026 in Herrenberg-Gültstein bei Stuttgart

Anmeldeschluss ist der 14. August 2026.

Reden und Präsentieren gehört zum Aufgabenkatalog vieler Berufe. Spaß macht es, wenn man einige Grundlagen kennt, Verhaltensregeln einübt und durch Übung in der Gruppe mit Supervision Zutrauen zu sich und seinem/ihrem Auftreten fasst.

Für blinde und sehbehinderte Menschen ergeben sich spezifische Hürden und Probleme. Der (partiell) fehlende Gesichtssinn kann in Redesituationen störend und hinderlich sein. Andererseits sind viele sehgeschädigte Menschen eigentlich „verbal stark“ und können und sollten diese ihre Stärke zeigen und nutzen.

Hier setzen die Ziele des Seminars an:

  • die vorhandenen Stärken bei blinden und sehbehinderten Menschen zu unterstreichen und zu stärken
  • die oft vorhandene Scheu vor Redesituationen zu mildern oder zu beseitigen
  • mit auf die Behinderungsart zugeschnittenen Mitteln die spezifischen Hürden und Probleme aus dem Weg zu räumen bzw. Wege zu finden, mit der Situation besser zurechtzukommen

Die Ausschreibung können Sie als Word-Dokument herunterladen. Fragen beantwortet gerne Christian Axnick in der DVBS-Geschäftsstelle: axnick@dvbs-online.de

Quelle: DVBS

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