BBSB-Inform am 22.10.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Beauftragten von Bund und Ländern haben gemeinsam ein Positionspapier zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe verfasst. Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, sagt dazu:
„Leider läuft hier in der Politik auf allen Ebenen gerade einiges in die verkehrte Richtung! Eine Abkehr von der inklusiven Lösung ist – bei allem Verständnis für die schwierige Finanzlage und bei allen unbestrittenen Schwierigkeiten im Übergang der Zuständigkeiten – der falsche Weg! Ich sage klar und deutlich: Pragmatische Lösungen suchen und Sparen bei Bürokratie und Prozessen? JA, BITTE! Sparen an Leistungen für die Menschen mit unüberschaubaren Folgekosten für ALLE? NEIN, DANKE! Meiner Ansicht nach muss hier dringend nachgebessert werden. Mit dieser „Strukturreform“ erreichen wir keines der Ziele. Wir verbessern weder die Situation der Familien und jungen Menschen, noch sparen wir langfristig wirklich Geld. Das sollte nicht das Endergebnis so vieler Jahre Reformbemühungen sein!“
Die Pressemitteilung von Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter des Bundes, haben wir heute für Sie in BBSB-Inform.
Pressemitteilung Nr. 10/2026
Beauftragter der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Berlin, 24. September 2026
Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe: Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen fordert Bundesrat zu Verbesserungen auf
Morgen wird der Bundesrat den Entwurf der Bundesregierung eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) beraten. Die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen (KBB) fordern die Mitglieder des Bundesrates auf, in wesentlichen Punkten Nachbesserungen von der Bundesregierung zu verlangen, und veröffentlichen dazu ein gemeinsames Positionspapier. Eine Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetz ist für das weitere Gesetzgebungsverfahren nötig.
Der Regierungsentwurf soll die Handlungsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe sichern, kommunale Steuerungsmöglichkeiten stärken und Verfahren effizienter gestalten. Dabei fokussiert der Entwurf vor allem auf Konsolidierung und Kostendämpfung, infrastrukturelle Regelangebote und Verfahrensvereinfachung für Leistungsträger und Behörden.
Die Inklusive Lösung, mit der Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig von der Art der Behinderung unter dem Dach der Jugendhilfe zusammengeführt werden sollten, wird aufgegeben und durch eine unverbindliche Erprobungsklausel ersetzt. Nach Ansicht der KBB besteht die Gefahr, dass geplante Einsparungen auf Kosten individueller Bedarfe von Kindern mit Behinderungen durchgeführt werden sollen. Die KBB fordert deshalb eine verbindliche und personenzentrierte Bedarfsermittlung und Hilfeplanung.
Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, fordert die Mitglieder des Bundesrates auf:
„Wenn wir heute an der Bedarfsermittlung und individuellen Ansprüchen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen rütteln, dann ist das eine tiefe Zäsur in der Inklusionspolitik, die wir seit Ratifizierung der UN-BRK 2009 in Deutschland verfolgt haben. Infrastrukturelle Angebote sind gut, aber sie können bedarfsgerechte, individuelle Leistungsansprüche nicht ersetzen. Auch müssen wir auf eine vollständige und verbindliche Umsetzung der Inklusiven Lösung mit Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe bestehen, die für Eltern von Kindern mit Behinderungen Leistungen aus einer Hand bietet – unabhängig von der Art der Behinderung. Ich appelliere an die Mitglieder des Bundesrates, dafür zu sorgen, dass Inklusion in Deutschland nicht noch weiter unter Druck gerät und Einsparungen auf dem Rücken von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen vorgenommen werden!“
Die KBB fordert in ihrem Positionspapier insbesondere:
- die vollständige und verbindliche Einführung der Inklusiven Lösung mit Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe
- hilfsweise eine befristete, eng begrenzte und begründungspflichtige Aufschubregelung anstelle einer Erprobungsklausel, die von einer begrenzten Zahl kommunaler Entscheidungen abhängt
- infrastrukturelle Bildungsassistenz als flächendeckendes, zusätzliches und für alle Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zugängliches Angebot
- keine Vorrangregelung für Infrastrukturangebote und keine Verschlechterung oder Verzögerung beim Zugang zu individueller Einzelfallhilfe
- verbindliche, personenzentrierte und ICF-orientierte Bedarfsermittlung, Hilfeplanung, Beteiligung sowie regelmäßige Wirkungskontrolle
- eine transparente und nachhaltige Finanzierung inklusiver Bildungsstrukturen durch die hierfür verantwortlichen Länder und Schulträger
- eine klare bundesrechtliche Regelung, durch die für Streitigkeiten über Teilhabeleistungen junger Menschen mit Behinderungen einheitlich der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet wird
- verbindliche Kooperationsstrukturen und wissenschaftlich begleitete Modellvorhaben, ohne dass diese eine bundesweit verbindliche Inklusive Lösung ersetzen
Ihr BBSB-Inform