Wir fordern ein Behindertengleichstellungsgesetz, das diesen Namen verdient
BBSB-Inform am 17.02.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
der DBSV übt massive Kritik an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Wir, der BBSB, schließen uns vollumfänglich an.
„Der Privatwirtschaft wird nun zwar formell verboten, behinderte Menschen zu benachteiligen, aber davon können sich die Betroffenen nichts kaufen, denn nahezu jede Benachteiligung passt durch die gesetzlichen Schlupflöcher“, stellt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke ernüchtert fest.
Sollte der Entwurf wie vorgelegt umgesetzt werden, wird sich im Alltag behinderter Menschen kaum etwas verbessern. Dafür sorgen die folgenden vorgesehenen Regelungen:
- Selbst kleinste Einzelfallmaßnahmen zur Überwindung von Barrieren werden pauschal zur unverhältnismäßigen Belastung für die Wirtschaft erklärt
- Das Benachteiligungsverbot kann durch jeden „sachlichen Grund“ eingeschränkt werden
- Schadenersatzansprüche wegen erlittener Benachteiligungen durch private Anbieter sind ausgeschlossen
Was dagegen im Entwurf völlig fehlt, sind eine Pflicht zur Barrierefreiheit und ein effektiver Rechtsschutz. Und es drohen sogar Verschlechterungen: Bisher wird eine Benachteiligung wegen einer Behinderung vermutet, wenn Verstöße gegen Vorgaben zur Barrierefreiheit nachgewiesen werden. Im Gesetzentwurf ist diese Regel, die zumindest für öffentliche Stellen gilt, einfach gestrichen worden. Wer aufgrund einer Behinderung eine Diskriminierung erlitten hat, soll diese zukünftig vor Gericht vollständig beweisen, um zu seinem Recht zu kommen. Das wird aber nur in Ausnahmefällen gelingen.
Fatal ist zudem die Botschaft, die mit dem Gesetzentwurf einhergeht: „Alle nötigen baulichen Veränderungen wie auch Änderungen von Gütern und Dienstleistungen werden pauschal zur unverhältnismäßigen und unbilligen Belastung für die Wirtschaft erklärt. Menschen mit Behinderungen sind also eine Bürde für die Gesellschaft“, kritisiert Bethke.
Der DBSV appelliert daher an die Abgeordneten im Bundestag, dafür zu sorgen, dass Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung zum Standard werden. Der Verband weist darauf hin, dass ca. 13 Millionen Menschen in Deutschland von entsprechenden Änderungen im Gesetzentwurf profitieren würden und dass Barrierefreiheit in unserer immer älter werdenden Gesellschaft weiter an Bedeutung gewinnen wird.
Ihr BBSB-Inform